Willkommen bei Thailandblog.nl
Mit 275.000 Besuchen pro Monat ist Thailandblog die größte Thailand-Community in den Niederlanden und Belgien.
Melden Sie sich für unseren kostenlosen E-Mail-Newsletter an und bleiben Sie informiert!
Newsletter
Spracheinstellungen
Bewerten Sie den thailändischen Baht
Sponsor
Letzte Kommentare
- Dave: Sprechen Sie über geschriebenen Text oder Audio? Ich verwende Felo AI-basierte Übersetzungen für Videos, Texte usw., die sehr gut funktionieren. ht
- Jos: Bitte geben Sie einen Link an...
- Jos: Hallo Arnolds, Microsoft Teams können Live-Teambesprechungsgespräche zwischen Niederländisch und Thailändisch umwandeln. Grüße von Jos
- Cornelis: Siehe auch: https://www.maxmeldpunt.nl/topic/korting-pensioen-abp-na-hertrouwen/#
- Cornelis: Es stimmt tatsächlich, dass ABP in der genannten Situation als Einziger Ihre Rente kürzt. Das Schlagwort der ABP-Website: You get
- Peter Albronda: Lieber Eddy, vielen Dank für deine prompte Antwort. Ich lebe in Haren, in der Nähe von Groningen, und bin daher Niederländer. Dass NL kein „reziprokes a“ hat
- Rudolf: Zitat Khoen: Sie können keine Lohnsteuergutschriften mehr nutzen, aber Sie zahlen auch keine Sozialversicherungsbeiträge mehr, keine Beiträge
- Henk: Walter, dein Sohn sollte einfach mit den Besitzern von Tauchhallen reden und fragen, ob es einen Job gibt
- HenkLesen Sie hier: Da irren Sie sich gleich doppelt: Ein gelbes Hausbuch ist kein Eigentumsdokument, sondern lediglich ein Nachweis, dass Sie an einer bestimmten Adresse gemeldet sind.
- Eric Kuypers: George, diese Ermäßigung von fast 100 Euro pro Monat, was bedeutet das im Gegenzug? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keine Gegenleistung gibt
- Geert: Ich verwende immer Google Translate. Es ist immer noch das genaueste. Denken Sie daran, dass Google alles zuerst übersetzt
- Lunge Addie: Lieber Peter, ich bin Funkamateur und habe eine Lizenz in Thailand. Mein zugewiesenes Rufzeichen ist HS0ZJF. Ich bin sehr aktiv
- Eric Kuypers: Khoen, ist das dein letzter Satz? Lesen Sie dennoch hier: https://www.siam-legal.com/realestate/Usufructs.php Ich sehe Nießbrauch
- Ger Korat: Sie können Ihr gesamtes Haus mit den Habseligkeiten Ihres Partners füllen, solange Sie nicht verheiratet sind und beide ein eigenes Zuhause haben.
- Ger Korat: Das Letzte, was Koen schreibt, ist nicht korrekt: Wenn Sie verheiratet sind und nicht zusammenleben, erhalten Sie als A immer noch 50 % des Mindestlohns
Sponsor
Wieder Bangkok
MENÜ
Aufzeichnungen
Themen
- Hintergrund
- Aktivitäten
- Advertorial
- Veranstaltungs-kalender
- Steuerfrage
- Belgien-Frage
- Attraktionen
- Bizarr
- Buddhismus
- Bücherbewertungen
- Kolonne
- Corona-Krise
- Kultur
- Tagebuch
- Partnersuche
- Die Woche von
- Datei
- Tauchen
- Wirtschaft
- Ein Tag im Leben von…..
- Inseln
- Essen und Trinken
- Veranstaltungen und Festivals
- Ballon-Festival
- Bo Sang Umbrella Festival
- Büffelrennen
- Chiang Mai Blumenfest
- Chinese New Year
- Vollmondparty
- Weihnachten
- Lotusfest – Rub Bua
- Loy Krathong
- Naga-Feuerball-Festival
- Silvesterfeier
- Phi Ta Khon
- Vegetarisches Festival in Phuket
- Raketenfest – Bun Bang Fai
- Songkran – thailändisches Neujahr
- Feuerwerksfestival Pattaya
- Expats und Rentner
- AOW
- Autoversicherung
- Bankwesen
- Steuer in den Niederlanden
- Thailand-Steuer
- Belgische Botschaft
- Belgische Steuerbehörden
- Beweis für Leben
- DigiD
- Auswandern
- Ein Haus mieten
- Ein Haus kaufen
- In memoriam
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Königstag (NL)
- Lebenskosten
- Niederländische Botschaft
- Niederländische Regierung
- Niederländischer Verein
- Presse
- Versterben
- Reisepass
- die Pension
- Führerschein
- Verteilungen
- Wahlen
- Versicherungen im Allgemeinen
- Visa
- Werken
- Krankenhaus
- Krankenversicherung
- Flora und Fauna
- Foto der Woche
- Gadgets
- Geld und Finanzen
- Geschichte
- Gesundheit
- Wohltätigkeitsorganisationen
- Hotels
- Häuser betrachten
- Isaan
- Khan Peter
- Koh Mook
- König Bhumibol
- Lebe in Thailand
- Lesereinreichung
- Leseraufruf
- Lesertipps
- Leserfrage
- Gesellschaft
- Marktplatz
- Medizintourismus
- Mitte
- Nachtleben
- Nachrichten aus den Niederlanden und Belgien
- Neuigkeiten aus Thailand
- Unternehmer und Unternehmen
- Onderwijs
- Forschung
- Entdecken Sie Thailand
- Erfahrungen
- Bemerkenswert
- Zum Handeln aufrufen
- Überschwemmungen 2011
- Überschwemmungen 2012
- Überschwemmungen 2013
- Überschwemmungen 2014
- überwintern
- Politik
- Umfrage
- Reisegeschichten
- Reizen
- Beziehungen
- Shoppen
- Soziale Medien
- Spa & Wellness
- Sport
- Städte
- Statement der Woche
- Viele immer wieder verschiedene Strände
- Sprache
- Zu Verkaufen
- TEV-Verfahren
- Thailand im Allgemeinen
- Thailand mit Kindern
- thailändische Tipps
- Thailändische Massage
- Tourismus
- Ausgehen
- Währung – Thailändischer Baht
- Von der Redaktion
- Eigentum
- Verkehr und Transport
- Visum für Kurzaufenthalte
- Visum für einen längeren Aufenthalt
- Visumsfrage
- Flugtickets
- Frage der Woche
- Wetter und Klima
Sponsor
Übersetzungen des Haftungsausschlusses
Thailandblog verwendet maschinelle Übersetzungen in mehreren Sprachen. Die Nutzung übersetzter Informationen erfolgt auf eigenes Risiko. Für Fehler in Übersetzungen übernehmen wir keine Haftung.
Lesen Sie hier unseren vollständigen Text Haftungsausschluss.
Urheberrecht
© Copyright Thailandblog 2024. Alle Rechte vorbehalten. Sofern nicht anders angegeben, liegen alle Rechte an Informationen (Text, Bild, Ton, Video usw.), die Sie auf dieser Website finden, bei Thailandblog.nl und seinen Autoren (Bloggern).
Die vollständige oder teilweise Übernahme, Platzierung auf anderen Websites, Vervielfältigung auf andere Weise und/oder kommerzielle Nutzung dieser Informationen ist nicht gestattet, es sei denn, Thailandblog hat eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt.
Das Verlinken und Verweisen auf die Seiten dieser Website ist gestattet.
Startseite » Leserfrage » Mein Vater ist kürzlich in Thailand gestorben. Wie sieht es mit dem Erbe aus?
Mein Vater ist kürzlich in Thailand gestorben. Wie sieht es mit dem Erbe aus?
Posted in Leserfrage
Stichworte: Erbe, Thronfolger, Versterben, Testament
Liebe Leserinnen und Leser,
Mein Vater ist kürzlich in Thailand gestorben. Nach thailändischem Recht mit Thai verheiratet, nicht nach niederländischem Recht. Außerdem lebte er offiziell immer noch in NL. Es gibt ein niederländisches Testament, in dem die beiden Kinder und Enkelkinder Erben sind.
Meine Frage:
- Inwieweit kann seine thailändische Frau Eigentum, Geld usw. in NL beanspruchen?
- Inwieweit kann seine thailändische Frau Anspruch auf das thailändische Bankkonto haben?
Das Haus in Thailand, das Auto usw. sind auf seine thailändische Frau registriert. Sie sind für sie selbstverständlich.
Persönlich würde ich sagen:
Testamente gelten für NL, thailändisches Recht gilt für Thailand. Da der Notar das aber noch nicht weiß, frage ich hier nach. Laut Notar sollten wir einen Anwalt beauftragen. Ist das jetzt so komplex?
vielen Dank im Voraus
Regards,
Erik
Redaktion: Haben Sie eine Frage an die Leser von Thailandblog? Benutze es Kontakt.
In Thailand verheiratet, nicht nach niederländischem Recht eingetragen, = nicht nach niederländischem Recht verheiratet.
also für NL-Erbschaftsangelegenheiten, die beibehalten werden. es wäre für seine Frau dort schade, wenn dort nicht etwas für sie arrangiert (vermacht) worden wäre. aber die NL-Erben könnten freiwillig im Einklang mit den Gedanken und dem Willen des Verstorbenen dafür sorgen.
Es tut mir immer noch leid,
Erik
Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihr Beileid,
Die Ehe wurde legalisiert. Ich weiß nicht, ob das nach niederländischem Recht registriert wäre, aber in NL selbst ist nichts registriert
Mit den Kindern wurde vereinbart, seine thailändische Frau großzügig finanziell zu unterstützen, das war sein Wille und das wird auch zusätzlich zu den thailändischen Besitztümern geschehen, die sie erhalten wird.
Sie wird wirklich nicht vergessen werden
Lieber Erik,
Beileid und Kraft.
Was das Geld auf dem thailändischen Konto im Namen Ihres Vaters betrifft: Die Witwe muss dem Gericht in Thailand nachweisen, dass sie mit Ihrem Vater verheiratet ist. Sein Besitz wird besprochen und auch die evtl. andere Erben, wie zum Beispiel seine Kinder in den Niederlanden. Die Erben in den Niederlanden können schriftlich auf den thailändischen Besitz und das Geld verzichten.
Hoffentlich haben Sie gute Kontakte zur thailändischen Frau Ihres Vaters.
Erfolg.
Das Erbrecht ist mit dem niederländischen Recht vergleichbar.
Meiner Meinung nach heiratet man in Thailand normalerweise nicht in einer Gütergemeinschaft.
Ein weiterer Faktor ist, dass seine niederländischen Kinder kein Land in Thailand besitzen dürfen.
Hat er auch Kinder in Thailand?
Haben Sie Kontakt zu seiner thailändischen Frau?
Und ist das freundlich?
Ist das Bankkonto dort auf beide Namen ausgestellt oder nur auf seinen Namen?
Ein Anwalt ist nur notwendig, wenn Sie es offiziell machen wollen.
Ein auf Familienrecht und internationales Erbrecht spezialisierter Anwalt.
Sie können, aber es wird Sie Tausende von Euro kosten.
Und dann wird alles geteilt, wobei auch seine Frau ihr Erbe erhält.
Ihr könnt es auch untereinander vereinbaren….
Ich würde sie kontaktieren und ein Angebot machen.
Kann sie tatsächlich auf seine thailändischen Bankkonten zugreifen?
Und wenn nicht, helfen Sie ihr, Zugang zu erhalten.
Stimmen Sie zu, dass alles in Thailand für sie bestimmt ist, einschließlich etwaiger finanzieller Beiträge.
Und in den Niederlanden ist alles für die Kinder.
Sie behält selbstverständlich ihren Anspruch auf seine Rente und etwaige Witwenrenten sowie die staatliche Rente.
Sie können dies in den Niederlanden für sie anfordern/veranlassen.
Jos, was du hier sagst, wirft wirklich Fragen auf.
Der Besitz von Land durch Farang ist erlaubt, wenn es aus einem Landgut stammt, allerdings unter strengen Bedingungen; Schauen Sie sich das Landgesetz an!
Anspruch auf AOW hat die Witwe nur dann, wenn die Witwe einmal AOW-versichert war und das heißt in der Regel, wenn sie schon einmal in den Niederlanden gelebt hat. Das bedeutet, dass sie warten muss, bis sie das gesetzliche Rentenalter erreicht hat. Der Anspruch auf seine Rente besteht ebenfalls nicht immer, sondern hängt von den Bedingungen der Rentenversicherung des Verstorbenen ab.
Und dann „Tausende Euro“ an einen Anwalt in Thailand? Ich glaube, Sie machen der Familie zu Unrecht Angst. Der Honorarsatz eines Anwalts hängt ganz davon ab, wie schwierig der Fall ist. Es ist möglich, dass ein kleiner Teil der von Ihnen angegebenen Rate gezahlt wird.
Der Fall zeigt jedoch, dass man als Farang in Thailand diese Angelegenheiten rechtzeitig und ordnungsgemäß regeln muss. Leider tut das nicht jeder.
Auf Englisch. Wenn Sie es nicht verstehen, googeln Sie es einfach.
Ausländischer Grundbesitz durch Erbfolge
Abschnitt 93 des Landesgesetzbuchs: „Ein Ausländer, der als gesetzlicher Erbe Grundstücke durch Erbschaft erwirbt, kann mit Genehmigung des Innenministers Eigentum an diesem Grundstück erwerben.“ Die Gesamtfläche der Grundstücke darf jedoch die in § 87 genannte Größe nicht überschreiten.“
Jeder Ausländer, der mit einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet ist, ist gemäß Abschnitt 1629 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs ein gesetzlicher Erbe (d. h. Erben, die nach thailändischem Recht dazu berechtigt sind), und es scheint, dass er von seinem thailändischen Ehepartner die Erlaubnis zum Eigentum an geerbtem Land beantragen kann § 93 Landesgesetzbuch. Das Eigentum wird jedoch nicht auf den ausländischen Ehegatten übertragen. Der über fünfzig Jahre alte Abschnitt 93 des Land Code Act ist für die Vererbung von Land durch Ausländer im Rahmen eines Vertrags geschrieben (Abschnitt 86 des Land Code Act) und gilt nicht für Ausländer, die Land durch Erbschaft von einem thailändischen Ehepartner erwerben. Derzeit gibt es mit keinem Land einen Vertrag, der es Ausländern erlaubt, Land zu besitzen. Daher wird oder kann kein Innenminister einem Ausländer die Erlaubnis erteilen, in Thailand Land zu besitzen. Beachten Sie, dass es thailändischen Staatsangehörigen, die mit einem Ausländer verheiratet sind, erst seit 1999 gesetzlich erlaubt ist, Land zu erwerben (lesen Sie nach).
Die Antwort auf die Frage „Darf ein Ausländer Land in Thailand erben“ lautet „Ja“, da er gesetzlicher Erbe ist, aber er kann das Eigentum an dem Land nicht anmelden, da ihm keine Erlaubnis erteilt wird. Nach geltendem Recht muss er das Land innerhalb einer angemessenen Frist (d. h. bis zu einem Jahr) an einen thailändischen Staatsbürger veräußern. Wenn der Ausländer das Grundstück nicht veräußert, ist der Generaldirektor des Landministeriums berechtigt, das Grundstück zu veräußern und eine Gebühr in Höhe von 1 % des Verkaufspreises vor Abzug oder Steuern einzubehalten.
https://www.samuiforsale.com/knowledge/inheritance-laws-thailand.html
Zusammenfassend bedeutet dies tatsächlich, dass Sie Land von Ihrer Frau erben können, das Land jedoch nicht auf Ihren Namen registrieren lassen können, da der Minister diese Erlaubnis nicht erteilen wird.
Sie haben noch ein Jahr Zeit, um auf die Beine zu kommen. Natürlich zu einem Thailänder.
Das entsprechende Landesgesetz.
https://library.siam-legal.com/thai-law/land-act-2497-limitations-of-foreigner-rights-sections-86-96/
Aufmerksamkeitspunkt Eric:
Da Ihr Vater noch seinen offiziellen Wohnsitz in den Niederlanden hatte, war er gesetzlich verpflichtet, die in Thailand geschlossene Ehe bei der Gemeinde, in der er lebte, registrieren zu lassen.
Ich weiß nicht, welche rechtlichen Konsequenzen eine Nichtregistrierung hat.
Kann die Eheschließung (mit übersetztem und beglaubigtem Heiratsurkunde) noch nachträglich eingetragen werden?
Lieber Erik,
Ein Notar, der das versteht; Mirjam Bos te Grou,
Beileid und viel Glück, schön, dass du seine Frau nicht vergisst!
Für Thailand müssen Sie einen Anwalt beauftragen, um vor Gericht zu gehen. Die Kosten betragen etwa 60000 Baht. Was in den Niederlanden ein Notar macht, macht in Thailand der Richter.
In einigen der oben genannten Antworten wird leider vergessen, dass es ein Testament gibt. Nach diesem Testament sind Kinder und Enkelkinder Erben. Die thailändische Witwe erbt also nichts, besitzt aber bereits das Haus und das Auto. Sie schreiben, dass die Witwe gut versorgt sein wird; Das ist großartig und in diesem Zusammenhang könnte man das thailändische Bankkonto auf ihren Namen eintragen lassen. Dies erfordert die Mitarbeit der in den Niederlanden lebenden Erben (?). Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Bank, welche offiziellen Dokumente sie hierfür benötigt.
Der erste Teil der Antwort basiert auf meiner Erfahrung (Erkundigungen bei einem örtlichen thailändischen Anwalt) und ist nicht ganz korrekt.
Ein Testament in den Niederlanden ist in Thailand nicht rechtsgültig.
Liegt in Thailand kein Testament vor, fällt das Vermögen – im Falle einer rechtsgültigen Ehe – an den überlebenden Partner zurück.
Dein Verlust tut mir Leid.
Ich habe dies kürzlich für mich (mit einer Thailänderin verheiratet) bei einem örtlichen thailändischen Anwalt überprüft, mit dem wir mehr Geschäfte gemacht haben:
Ein Testament aus den Niederlanden ist in Thailand nicht gültig.
Liegt in Thailand kein Testament vor, fällt das dortige Vermögen an die Ältesten.
Verteilung ohne Testament
Das thailändische Erbrecht sieht gesetzliche Erben vor, und solange in einer der Klassen ein Erbe überlebt, hat der Erbe der Unterschicht keinen Anspruch auf Anteil am Vermögen. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass es einen Nachkommen und einen Elternteil gibt. In diesem Fall erhalten sie den gleichen Anteil (Abschnitt 1630). Wenn es in einer Klasse mehr als einen Erben gibt, erhalten sie den gleichen Anteil an dem dieser Klasse zustehenden Anspruch.
Der überlebende Ehegatte ist gesetzlicher Erbe, sein Anspruch hängt jedoch davon ab, welche andere Klasse gesetzlicher Erbe besteht. Gibt es noch überlebende Kinder des Verstorbenen, übernehmen der Ehegatte und die Kinder den gemeinsamen Nachlass. Wenn also drei Kinder vorhanden sind, wird der Nachlass in vier gleiche Anteile aufgeteilt.
Juristische ausländische Testamente werden vor thailändischen Gerichten akzeptiert, sofern sie vom Außenministerium übersetzt und genehmigt werden. Das gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung kann jedoch lange dauern. Die Ausführung eines ausländischen Testaments in Thailand unterliegt immer einem gerichtlichen Verfahren.
https://www.samuiforsale.com/knowledge/inheritance-laws-thailand.html