Leserfrage: Testament – ​​Vermächtnis

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Posted in Leserfrage
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Dezember 20 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe beschlossen, ein Testament zur Bestimmung meines Nachlasses zu errichten. Es wäre ganz einfach: Alles, was in Thailand ist, würde ich meiner Frau hinterlassen und alles, was in Belgien ist, würde meinen Kindern gehören.

Ich habe die verschiedenen Artikel auf diesem Blog nachgeschlagen und glaube, im folgenden Artikel eine gute Lösung gefunden zu haben: www.thailandblog.nl/ Leserfrage/ Leserfrage-search-a-thai-lawyer-for-my-testament-pattaya/ und genauer gesagt in Antwort Nr. 5 von Klaas, der empfiehlt, Folgendes herunterzuladen: www.thailandlawonline.com/

Gibt es Leser, die damit Erfahrung haben und/oder gibt es Mitglieder, die einen besseren Rat für meinen Aufenthalt in Pattaya haben?
Meinen besten Dank im Voraus.

Regards,

gut

15 Antworten auf „Leserfrage: Testament – ​​Vermächtnis“

  1. Roel sagt oben

    Lieber Bona.

    Meine Frau erstellt Testamente und kann auch bei der Ausführung helfen, alles nach thailändischem Recht.
    Möglicherweise sowohl in Thailändisch als auch in Englisch verfasst. Bei Bedarf kann ein Testament eingetragen werden, das macht auch meine Frau, sodass Sie eine Registrierungsnummer erhalten und dann unter dieser Nummer ein Testament abholen können. Natürlich haben Sie auch selbst 1 Exemplar.

    Sie können mich per E-Mail weiterfragen [E-Mail geschützt]

    Nun weiß ich nicht, wie lange Sie schon in Thailand bleiben und Sie kommen auch aus Belgien. Aus den Niederlanden wissen wir mittlerweile, dass es, wenn dort noch Vermögenswerte oder Vermögenswerte vorhanden sind, auch in diesem Fall besser ist, ein Testament nach niederländischem Recht in den Niederlanden zu haben. Kinder haben keinen Anspruch, wenn die Eltern länger als 5 Jahre außerhalb der EU ausgewandert sind.
    Nun kann dies wieder über Umwege und viele Übersetzungen mit Apostille und in Absprache mit der niederländischen Botschaft erfolgen, aber das alles kostet immer noch ziemlich viel.

    • Erik sagt oben

      Roel, können Sie Ihr thailändisches Testament nicht über einen niederländischen Notar in den Niederlanden beim CTR registrieren lassen? Das kostet deutlich weniger, als zwei Testamente zu haben. Diese Möglichkeit wurde vor Jahren in diesem Blog erläutert und warum sollte sie jetzt nicht möglich sein?

      • Roel sagt oben

        In diesem Fall bittet der Leser um Unterscheidung, alles, was in Thailand ist, geht an seine Frau. Daher muss alles (falls vorhanden) nach niederländischem Recht beschrieben werden und eine Beschreibung nach niederländischem Recht ist in Thailand nicht möglich.

        Es besteht auch die Gefahr, dass, wenn der Fragesteller wirklich nach thailändischem Recht verheiratet ist, die Ehefrau sogar alles verlangen kann, was in den Niederlanden steht, was nur mit einem Testament im Land selbst verhindert werden kann. Vergessen Sie nicht, dass sich der Testamentsbereich in den letzten Jahren stark verändert hat.

        Beispielsweise müssen Sie nun auch eine Lebensverfügung haben, in der Sie für den Fall, dass Sie nicht mehr geschäftsfähig sind, vereinbaren, dass Kinder alles für Sie regeln können. Wenn Sie das nicht haben, können Sie aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes nichts tun. Meine Mutter lebt noch, und wenn sie arbeitsunfähig werden würde, könnte ich ihre Medikamente immer noch nicht bekommen und keinen Arzt aufsuchen, wenn dies nicht gesetzlich geregelt ist.
        Dieses neue Datenschutzgesetz ist einfach aus dem Ruder gelaufen.

        Wenn sich beispielsweise die Tochter eines niederländischen Mannes in einem thailändischen Testament befindet, kann sie von ihrem Vater in den Niederlanden nicht die Leistungen von ABNAMRO erhalten. Dies muss von hier aus mit einer Apostille und der Legalisierung aller Dokumente bei der NL-Botschaft veranlasst werden. Selbst dann würde ABNAMRO die Vermögenswerte an den Testamentsvollstrecker in Thailand übertragen, der sie dann zurück in die Niederlande übertragen müsste. Auch diesen Austausch wollen wir verhindern, daher wird es eine Vollmacht des Testamentsvollstreckers zugunsten des Begünstigten in NL geben.

    • bona sagt oben

      Vielen Dank, Roel. Ich werde Sie bald per E-Mail kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.
      Warten wir ab, welche weiteren nützlichen Informationen andere Mitglieder veröffentlichen.
      Zur allgemeinen Information: Ich lebe seit 13 Jahren in Thailand, habe mich in Belgien abgemeldet und in Thailand registriert.
      In Belgien gibt es mit Zustimmung meiner Kinder ein handschriftliches Testament.
      In Belgien und Thailand gibt es keine Immobilien.
      Aus diesen Gründen würde ich es vorziehen, alles so einfach wie möglich zu halten.
      Nochmals vielen Dank.
      Bona.

    • John sagt oben

      Lieber Roel,
      Sie sagen: Kinder haben kein Recht, wenn die Eltern länger als 5 Jahre außerhalb der EU ausgewandert sind.
      Ist das wirklich so? Ich glaube, es gibt nur wenige Niederländer oder Belgier, die sich dessen bewusst sind.
      Würde es Ihnen etwas ausmachen, das zu begründen? Ich denke, es ist für viele wichtig.

  2. Labyrinth sagt oben

    Liebe Bona,

    Es ist vielleicht am besten, dies durchzugehen, denn das belgische Erbrecht unterscheidet sich etwas vom niederländischen Recht und außerdem leben Sie außerhalb Europas.

    https://www.viw.be/nl/als-belg-een-testament-maken-het-buitenland

    https://diplomatie.belgium.be/nl/Diensten/Diensten_in_het_buitenland/Notariele_bevoegdheid/Nalatenschappen_schenkingen_en_testamenten

    http://www.vlaamseclubpattaya.com/files/TESTAMENT-IN-THAILAND.pdf

    Ich selbst habe in Belgien bei einem Notar ein handschriftliches und eingetragenes Testament erstellt, ich habe keine Kinder. Und in Thailand mit einem freundlichen Anwalt, verfasst auf Englisch und mit 2 Zeugen und „genehmigter Übersetzung ins Thailändische.“

    Erfolg

    • bona sagt oben

      Danke Labyrinth,

      Ich habe die verschiedenen Anhänge sorgfältig gelesen, sie sind sehr hilfreich und professionell.
      Es wird sicherlich berücksichtigt.

      Aufrichtige Dankbarkeit.

      Bona.

      • Labyrinth sagt oben

        Liebe Bona,

        Ich freue mich, Sie über Maryses Beitrag informieren zu können, der die Situation klar und deutlich aufzeigt.
        Viel Glück!

  3. Maryse sagt oben

    Liebe Bona,
    Wie Sie es in Ihrer Frage formulieren, ist es am effizientesten:
    1. Erstellen Sie in Thailand ein Testament zugunsten Ihrer (ich gehe von einer thailändischen) Ehefrau aus und lassen Sie es von einem anerkannten Anwalt registrieren. Ich kann Sie in Pattaya Puvana Co., Ldt. finden. aus eigener Erfahrung empfehlen. Sie wissen, wie man es dort macht, rechtlich gesehen.
    2. Für Ihr Vermögen in Belgien zugunsten Ihrer dortigen Kinder müssen Sie ein Testament nach belgischem Recht erstellen und es dort registrieren lassen.

    Vielleicht teuer, aber am sichersten. Thailand kann mit Ihrem Eigentum in Belgien nichts anfangen, und Belgien kann mit Ihrem Eigentum in Thailand nichts tun. Bei der Zusammenlegung geht es darum, nach Schwierigkeiten für die Angehörigen bei der Umsetzung zu fragen.

  4. Luc sagt oben

    Liebe Bona, ich habe ein letztes Testament erstellen lassen, das Ihrem Vorschlag ähnelt. Ich habe dies bei der Anwaltskanzlei CHARTDEE & BANNING in Pattaya zusammenstellen lassen, wo Sie Frau Tina Banning am besten per E-Mail kontaktieren können [E-Mail geschützt] . Sie ist eine thailändische Anwältin, die perfekt Niederländisch spricht, was bereits bei der Besprechung Ihrer Akte von großem Vorteil ist.

    • maryse sagt oben

      Lieber Lukas,
      Vielleicht sollten Sie Ihre Informationen zuerst überprüfen, bevor Sie sie preisgeben. Tina Banning ist überhaupt keine Anwältin, sondern die Geschäftsführerin ihres Unternehmens. Sie beschäftigt Anwälte.
      Außerdem ist sie überhaupt keine Thailänderin, sondern Niederländerin indonesischer Abstammung. Deshalb spricht sie perfekt Niederländisch.

  5. Marc Krul sagt oben

    hallo
    Ist es in Belgien nicht so, dass 50 % automatisch an die Frau gehen und der Rest an die Kinder?
    Wenn dies der Fall ist, müssen Sie berücksichtigen, dass in Thailand nicht alles zu 100 % für Frauen gilt und in Belgien wiederum zu 50 % für Frauen
    Ich denke, dass insgesamt 50 % für Frauen vorgesehen sind und nicht 75 %.

    • Flöz sagt oben

      Mark

      Hier finden Sie die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten.
      Lesen Sie Punkt 18 sorgfältig durch und Sie werden feststellen, dass Ihre Aussage nicht zutrifft. (Ich habe seit Jahren ein schlechtes Verhältnis zu meiner Frau, besteht die Möglichkeit, sie zu enterben?)

      • Flöz sagt oben

        Hiermit die Website von Notaris.be

        https://www.notaris.be/faq/erven-schenken

  6. bona sagt oben

    Herzlichen Dank an alle.
    Wir haben Roel kontaktiert, erste Antwort, und werden mit ihm die notwendigen Schritte unternehmen.
    Allen ein frohes Fest.

    Bona.


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