Liebe Leserinnen und Leser,

Ein Belgier ist mit einer Thailänderin verheiratet. Der Mann stirbt in Belgien. Hat sie Anspruch auf Witwengeld? Und wenn ja, woher weiß Ihr Leistungsträger das?

Vielen Dank im Voraus.

Regards,

Herman

 

24 Antworten auf „Leserfrage: Hat meine thailändische Frau Anspruch auf eine Witwenrente aus Belgien?“

  1. Djoe sagt oben

    es gibt alles rund um die Witwenrente
    https://www.sfpd.fgov.be/nl/recht-op-pensioen/overlevingspensioen

  2. bert sagt oben

    Können Sie es genauer beschreiben? Wo lebt die Frau: in Belgien oder Thailand? Wohnten sie noch zusammen? Lebte der Mann in Belgien oder besuchte er Belgien zufällig?

  3. Herman sagt oben

    Es gibt einen Unterschied zwischen der Witwe eines Beamten und einem Angestellten.
    Sie müssen sich selbst darum bewerben und dies innerhalb eines Jahres nach Ihrem Tod tun.
    Die Witwe eines Beamten zeichnet nach den Jahren ihrer Ehe
    Die Witwe eines Arbeitnehmers erhält eine normale Rente.
    Auskünfte erhalten Sie bei der FGOV-Renten.
    Es ist interessant zu sehen, welcher Pensionskasse der Verstorbene angeschlossen ist und ggf. den Antrag bei dieser Einrichtung einzureichen

  4. Bob Meekers sagt oben

    Lieber Hermann,
    wenn Sie gesetzlich verheiratet sind und Ihre Frau nach Ihrem Tod eine Hinterbliebenenrente erhält.
    Bitte beachten Sie, dass Sie seit mindestens 1 Jahr rechtmäßig verheiratet sein müssen!!
    Die Rentenversicherung hat zwar Kenntnis von Ihrem Tod und wird alles mit Ihrer Frau regeln.
    Wenn Sie aus Belgien kommen, können Sie diesen Dienst weiterhin anrufen.
    Die Nummer ist nur 1765 und es ist kostenlos.
    Grüße Bo

    • JAN sagt oben

      wenn sie zum Zeitpunkt des Todes des Mannes das Mindestalter erreicht hat (Alter geht bis 2025!, derzeit 47,5 Jahre), ansonsten erhält sie maximal 1 Jahr Hinterbliebenenrente und wenn sie ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, maximal von 2 Jahren. Dann muss bis zum Erreichen des 66. Lebensjahres gewartet werden

      • JAN sagt oben

        Einzige Ausnahme, wenn Sie zu 100 % behindert sind. Das Mindestalter spielt keine Rolle

    • Ruudje sagt oben

      und mindestens 45 Jahre alt sein

      Ruudje

      • JAN sagt oben

        jetzt 2021 mindestens 47,5 Jahre !!!

        • JAN sagt oben

          Korrektur im Jahr 2020 mindestens 47,5 Jahre

  5. Wirbel sagt oben

    Wenn Sie gesetzlich verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, hat Ihre Ehefrau Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente

    • JAN sagt oben

      Ihre Erklärung ist richtig, wenn sie die Altersvoraussetzungen erfüllt, andernfalls erhält sie NICHTS außer dem 1. und wenn sie ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, 2 Jahre Leistungen bis zu ihrem Rentenalter

  6. Christina sagt oben

    Ich weiß nicht, ob es in Belgien genau das Gleiche ist, aber in den Niederlanden ist es so geregelt.
    Wenn Sie im Ausland sterben, müssen die nächsten Angehörigen dies melden, dies geschieht jedoch nicht automatisch.
    Wenn Sie in den Niederlanden an Ihrem Wohnort sterben, wird dies in der städtischen Personenregisterdatenbank registriert. Wenn Sie an einem anderen Ort sterben, müssen die nächsten Angehörigen dies selbst melden.
    Ich bin mir zu 100 % sicher, da ich in einem großen Unternehmen gearbeitet habe, wo dies zutraf. Das gilt für alle in den Niederlanden.

    • herman sagt oben

      Wenn der Staat zahlen muss, geschieht das selten automatisch.
      Ich habe beide Fälle erlebt, sowohl einen verstorbenen Beamten als auch einen Angestellten. Beide waren mit einer Thailänderin verheiratet, der Beamte ließ sich sogar scheiden. Am besten erkundigen Sie sich wie von Ihnen vorgeschlagen beim Rentenservice. Manchmal spielt das Alter eine Rolle, auch wenn man noch arbeiten möchte.

  7. Marcel sagt oben

    Ihre thailändische Frau hat die gleichen Rechte wie eine belgische Frau und die Behörden werden es erfahren, wenn Ihre Frau sie darüber informiert.

  8. Wirbel sagt oben

    Sie muss mindestens 45 Jahre alt sein, um Anspruch auf eine Rente zu haben

    • JAN sagt oben

      Eddy, das Mindestalter wird bis 2025 um 6 Monate pro Jahr erhöht. Im Jahr 2020 muss die Witwe MINDESTENS 47,5 Jahre alt sein, um die Hinterbliebenenrente ihres Mannes zu beziehen. Im Falle eines Todesfalls im Jahr 2025 muss man beispielsweise bereits 50 Jahre alt sein, um in den Genuss dieses Genusses kommen zu können. Wenn Sie dieses Alter noch nicht erreicht haben, erhalten Sie eine Zulage für 1, maximal 2 Jahre (unterhaltsberechtigtes Kind). Danach haben Sie erst mit 66 Jahren wieder Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Nur behinderte Menschen mit 100 %iger Erwerbsunfähigkeit erhalten sofort die Hinterbliebenenrente, auch wenn sie noch jünger als 45 Jahre sind.

      • winlouis sagt oben

        Lieber Jan. Wenn ich das richtig verstehe, kann meine thailändische Frau nur dann eine Witwenrente bekommen, wenn ich nicht vor dem Jahr 2024 sterbe, dann wird sie 50 Jahre alt. 18. Ich bin jetzt 03 Jahre alt. Wenn ich im Jahr 1974 sterbe, erhält sie nur für 68 Jahr eine Altersrente und dann erst, wenn sie 2023 Jahre alt wird.?

        • JAN sagt oben

          Winlouis, Ihre Frau kann sofort Hinterbliebenenrente beziehen, wenn Sie nach dem 19. März 2023 sterben. Im Jahr 2023 liegt die Altersgrenze bei 49 Jahren. Wenn Sie früh sterben, erhält sie ein Übergangsgeld für 1 Jahr bzw. für 2 Jahre, wenn sie ein unterhaltsberechtigtes Kind hat. Danach erhält sie eine Hinterbliebenenrente ab dem Alter, in dem sie selbst Anspruch auf eine Altersrente hat, normalerweise bis 2025 65 Jahre, ab 2025 66 Jahre, ab 2030 67 Jahre. Nachfolgend eine gute Broschüre: https://www.sfpd.fgov.be/files/1312/overlevingspensioenambt.pdf?fbclid=IwAR2aviwUV7fPKHq4AKgNX64wUOFCHOUx8GQmDeiJ4QGgjLDCE3Q7UGTshi8

  9. nesten sagt oben

    Ich habe Pdos die Frage gestellt und sie haben geantwortet: Selbst wenn Ihre Frau nach meinem Tod nach Thailand zurückkehren würde, würde die Witwenrente auf ein belgisches Konto eingezahlt oder auf ein thailändisches Konto überwiesen, aber ich weiß es nicht

  10. Hansest sagt oben

    Verehrte Gäste. Gilt eine solche Hinterbliebenenrente auch für einen Bezieher der gesetzlichen Rente? Ich bin zum Beispiel 75 Jahre alt. Wir sind seit etwa 7 Monaten verheiratet. (Also warte noch 5 Monate, bevor du stirbst). Hat meine thailändische Frau auch Anspruch auf eine solche Rente? Da vermisse ich in den diversen Kommentaren etwas. Wir leben in den Niederlanden.

    • Erik sagt oben

      Hansest, in diesem Thema geht es um Menschen mit belgischer Staatsangehörigkeit.

      Ich möchte Sie bitten, Ihre Frage als separate Frage in diesem Blog zu stellen und anzugeben, wie alt Ihre Frau JETZT ist, wie lange sie JETZT in NL lebt und auch, ob Sie zusätzlich zur AOW eine Rente aus Erwerbstätigkeit haben.

  11. Wirbel sagt oben

    Nest, das ist richtig

  12. Wirbel sagt oben

    Dies wird auf ein thailändisches Konto eingezahlt

  13. Scherzshake sagt oben

    Sollten nicht beide zum Zeitpunkt des Todes an derselben Adresse wohnen und ein gemeinsames Bankkonto haben?


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