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- walter: Ich habe immer noch die Sorge, dass viele Leute einfach herumalbern (sorry für den verwendeten Ausdruck) und dann gegen das Sprichwort verstoßen
- Henk: Beispielsweise zeigt eine große Studie in der führenden medizinischen Fachzeitschrift The Lancet, dass weltweit mehr m
- Werner: Tatsächlich seltsam. Überall schrillen die Alarmglocken und man merkt keinen Unterschied zu vorher. Meine thailändische Frau hat mich bereits
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- Eli: Alles hat Konsequenzen. Werfen Sie einen Blick auf die SVB-Website oder führen Sie eine Suche auf dieser Website durch. Wenn du heiratest und du
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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Landübertragung auf den Namen einer Freundin im Zusammenhang mit der Beendigung einer Beziehung
Leserfrage: Landübertragung auf den Namen einer Freundin im Zusammenhang mit der Beendigung einer Beziehung
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich hätte gerne eine Beratung zu folgendem Thema. Im Zusammenhang mit der Beendigung unserer Beziehung möchte ich Haus und Grundstück vollständig auf den Namen meiner Ex-Freundin übertragen. Das Haus trägt derzeit beide Namen, ich habe das Grundstück für 30 Jahre gepachtet.
Wie kann ich das am besten arrangieren? Über einen Anwalt vor Ort oder gemeinsam mit dem Grundbuchamt, um es direkt zu regeln?
Im Moment bleibe ich in den Niederlanden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred
Wenn es Ihnen nicht gelingt, wird sie nicht zustimmen
Der Pachtvertrag läuft weiter und das Land gehört ihr
Du sagst nicht, was auf der Chanote steht. Ich muss mich also auf „meine“ Chanote verlassen.
In meinem Fall ist mein Nutzungsrecht in der Chanote eingetragen und kann auf verschiedene Arten erfolgen, von denen ich „Tod“ und „Verlassenheit“ für die häufigsten halte. Soweit ich weiß, muss man für letzteres persönlich beim Grundstückseigentümer erscheinen.
Das Land gehört bereits ihr.
Ich habe gehört, dass die Regierung (Thailand) heutzutage kontrolliert, wie Menschen plötzlich Reichtum oder Eigentum erwerben.
Wenn Sie das Haus auf ihren Namen eintragen, kann sie später eine Steuerabgabe darauf erhalten.
Selbstverständlich können Sie auf das Nutzungs- bzw. Vermietungsrecht verzichten. Aber dann: Steuern? Steuer auf was? In Thailand gibt es keine Schenkungssteuer.
Man könnte sagen, dass die Übertragung des Nutzungsrechts ein deprimierender Faktor war und der Wert der Immobilie nun „voll“ ist. Ist das ein Grund, eine Grunderwerbsteuer zu erheben? Ich habe meine Zweifel, rate Ihnen aber, einen Anwalt zu konsultieren, bevor Sie Maßnahmen ergreifen.
Es kommt darauf an, wie Sie sich trennen und ob Sie den Mietzins für 30 Jahre bereits bezahlt haben.
Wenn der Vertrag bereits 30 Jahre lang gezahlt wurde, ist eine Kündigung des Vertrages kein Problem.
Auch für die Ex hat es letztlich Vorteile, wenn sie nicht möchte, dass du ungefragt bei ein paar Freunden in deiner Haushälfte unterkommst.
Die wichtigste erste Frage scheint mir also: Wie trennt man sich?
Lieber Erik,
Sie geben nicht an, ob Sie das Land von ihr oder von einem Dritten gepachtet haben. In jedem Fall ist ein Pachtvertrag nicht übertragbar, sodass das Land nach Ihrem Tod an den Eigentümer zurückfällt. Sie können ihr natürlich Ihre Haushälfte spenden oder sie für einen symbolischen Betrag verkaufen.
Das Problem bleibt natürlich, was mit dem Haus passiert, wenn der Mietvertrag gekündigt wird, obwohl sie dann das Recht hat, dieses Stein für Stein an einen anderen Ort zu bringen.
Lieber Eric,
Das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet, ist auf den Namen Ihrer Freundin. In dieser unglücklichen Form des Grundstücksdokuments (Chanote) heißt es, dass für das Grundstück ein Pachtvertrag abgeschlossen wurde und dass sie der Pächter und Sie der Pächter sind.
Meine Freundin und ich hatten die gleiche Situation mit einem unbebauten Grundstück in Pranburi und als wir es verkaufen wollten, gingen wir gemeinsam zum Grundbuch (Grundbuchamt) und sagten, dass wir den Mietvertrag kündigen wollen. Das war vor Ort beim Grundbuchamt problemlos möglich und wenn das Grundstück nicht den Besitzer wechselt, fallen keine Steuern an.
In den Niederlanden und ich glaube auch in Thailand ist der Eigentümer des Grundstücks durch den Beitritt auch Eigentümer des Gebäudes, sofern in einem Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Meiner Meinung nach reicht es daher aus, gemeinsam zum Grundbuchamt zu gehen und die Pacht von der Chanotte eintreiben zu lassen.
Rembrandt