Liebe Leserinnen und Leser,

Mein Sohn (NL) ist in Thailand mit einer Thailänderin verheiratet, die Ehe ist in den Niederlanden (noch) nicht eingetragen. Sie haben kürzlich Zwillinge zur Welt gebracht. Geboren in einem Krankenhaus in Bangkok. Leider konnte mein Sohn wegen Corona nicht hier sein. Seine Frau unterzeichnete die Geburt der Kinder im Krankenhaus.

Meine Frage ist: Ist mein Sohn jetzt automatisch ein Vater mit rechtlicher Autorität in Thailand und den Niederlanden? Und können meine Enkelinnen jetzt einen niederländischen Pass bekommen? Oder muss seine Frau erst die Anerkennung veranlassen?

Vielen Dank fürs Lesen und ich hoffe, jemand weiß, was los ist.

Regards,

Jantine

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19 Antworten auf „Leserfrage: Ist mein Sohn jetzt automatisch ein Vater mit rechtlicher Autorität in Thailand und in den Niederlanden?“

  1. Tino Kuis sagt oben

    Das Krankenhaus stellt zwar eine Bescheinigung über die Geburt eines Kindes/Kinder aus. Dann geht der Vater oder die Mutter zum Rathaus (Amphoe), um eine offizielle Geburtsurkunde zu erhalten. Die Geburtsurkunde (สูติบัตร soetibat auf Thailändisch) enthält den Namen des Kindes, des Vaters und der Mutter, Geburtsdatum, Geburtsort und einige andere Dinge. Er/sie erhält umgehend eine thailändische Identifikationsnummer.

    Stellen Sie sicher, dass der Name des Vaters mit einem Ausweis, z. B. einem Reisepass, auf der Geburtsurkunde korrekt geschrieben ist. Ich glaube, dass eine Ehe zwischen Vater und Mutter nicht notwendig ist. Möglicherweise wird ein DNA-Test verlangt.

    Nach der Übersetzung und Legalisierung der Geburtsurkunde ist es einfach, die niederländische Staatsangehörigkeit bei der niederländischen Botschaft zu beantragen.

    • Dennis sagt oben

      Meiner Meinung nach muss neben der Geburtsurkunde auch der Vater die Kinder anerkennen. Früher war dies in der Botschaft möglich, heute muss es in der örtlichen Amphur erledigt werden. Die erhaltene Urkunde muss dann natürlich vom Außenministerium (im bekannten Gebäude in Chaeng Wattena in Lak Si, Bangkok) übersetzt (ins Englische) und legalisiert werden. Danach kann die niederländischen Botschaft die Anerkennung übernehmen und einen Reisepass beantragen, wodurch auch die niederländische Staatsbürgerschaft erworben wird.

      Meiner Meinung nach ist ein DNA-Test erst nach dem 7. Lebensjahr (des Babys) notwendig.

      • Tino Kuis sagt oben

        1999 wurde unser Sohn geboren. Die Mutter, meine damalige Frau, hat selbst Anzeige erstattet, ich war nicht dabei. Wir haben vor ein paar Jahren in den Niederlanden geheiratet und sie zeigte uns die übersetzte und beglaubigte Heiratsurkunde. Einige Wochen später wurde der Nachname unseres Sohnes vom Nachnamen der Mutter in den des Vaters geändert.

        Hier wird angegeben, dass Mutter und Vater in Thailand geheiratet haben. Für das Gesetz oder einfach nur traditionell? Im ersten Fall genügt die Vorlage der Heiratsurkunde. Ich denke, dass im Amphoe Informationen über das Verfahren benötigt werden, da es überall etwas anders ist.

        • Dennis sagt oben

          Ich beziehe mich auf den Antrag auf niederländische Staatsbürgerschaft (der Reisepass ist der Beweis dafür).

          Jantine berichtet, dass der Vater und die Mutter der Zwillinge nach niederländischem Recht nicht verheiratet sind. Die niederländische Botschaft folgt (natürlich) niederländischem Recht und wird sich dann fragen (können), worauf die Beantragung des Reisepasses und damit der Staatsbürgerschaft beruht. Da es keine offizielle Eheschließung gibt, muss meiner Meinung nach zunächst der Vater das Kind anerkennen. Natürlich kann die Botschaft eine genaue Antwort geben. Auf jeden Fall musste ich eine Anerkennungsurkunde erstellen lassen. Damals war dies noch in der Botschaft möglich, heute jedoch nicht mehr (es muss im thailändischen Rathaus (Amhur) erfolgen).

      • thailändisch thailändisch sagt oben

        Ich brauchte keine Bestätigung, nur die Geburtsurkunde, auf der ich natürlich stehe.

      • Ger Korat sagt oben

        Als unverheirateter Vater habe ich durchaus Erfahrung mit der offiziellen Anerkennung von Kindern. Bei einer Heirat erhalten die Kinder automatisch die Staatsangehörigkeit des Vaters. Wichtig ist, dass die offizielle Eheschließung auch in den Niederlanden eingetragen wird, nämlich das Datum der Eheschließung in Thailand, damit die aus dieser Ehe geborenen Kinder Niederländer sind. Wie man eine Ehe einträgt, weiß ich nicht im Detail. Die Anerkennung gilt nur, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, und das ist ein mühsamer Weg über einen Anwalt, das thailändische Gericht, das Kindergericht und die Vormundschaftsorganisation und schließlich über das Gericht bis zu einer Bescheinigung des Amphur, mit der Sie einen niederländischen Pass beantragen können. kann die niederländische Staatsangehörigkeit beantragen.

    • Jürgen sagt oben

      Kommt es zu einer Heirat, sind die Kinder bei der Geburt Niederländer und Thailänder. Einen niederländischen Reisepass kann man problemlos erhalten. Meiner Meinung nach ist bei der Beantragung eines Reisepasses für ein Kind ab 6 Jahren ein DNA-Test erforderlich.

      • Recht sagt oben

        Und ein DNA-Test ist für ein in der Ehe geborenes Kind nicht erforderlich.

        Ein DNA-Test ist nur erforderlich, wenn ein Kind ab 7 Jahren anerkannt wurde, wenn dieses Kind durch diese Anerkennung sofort niederländischer Staatsangehöriger werden soll. Für anerkannte jüngere Kinder ist weder ein DNA-Test notwendig, noch wurde ein älteres Kind schon seit mehreren Jahren in der Familie der anerkannten Person betreut und großgezogen (aus der Erinnerung: 3).

    • Co sagt oben

      Tino, wenn du in Thailand verheiratet bist, bist du automatisch der Vater des Kindes, aber wenn du nicht verheiratet bist, musst du das Kind anerkennen und das kostet plus minus 25.000 Baht vor Gericht.

      • Recht sagt oben

        Ein niederländischer Staatsbürger kann ein Kind bei jedem Standesamt in den Niederlanden anerkennen. Gerichte sind nicht beteiligt.

        Ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft kann beim Gericht eingereicht werden. Dies ist nur erforderlich, wenn der Vater die Anerkennung verweigert. Eine thailändische Mutter oder sie als gesetzliche Vertreterin ihres Kindes kann dies (mit Hilfe eines beauftragten Anwalts) über das niederländische Gericht regeln. Eine solche Feststellung führt im Allgemeinen dazu, dass das minderjährige Kind die niederländische Staatsangehörigkeit erhält. Auch der Vater kann zur Zahlung eines Unterhaltsbeitrags aufgefordert werden.

        Der Vater eines anerkannten Kindes hat nicht automatisch die elterliche Sorge. Das muss gesondert geregelt werden. Das Verfahren zur Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts wird hier erläutert: https://www.rechtspraak.nl/Onderwerpen/gezag/Paginas/Gezamenlijk-gezag-formulier.aspx

        • Willem sagt oben

          Das ist falsch: Die Anerkennung eines Kindes in den Niederlanden ist nur bei der Gemeinde möglich, in der das Kind registriert ist UND nur mit schriftlicher Genehmigung der Mutter. Ohne diese ausdrückliche Erlaubnis können Sie die Anerkennung vergessen

          • Recht sagt oben

            Vielleicht ist es besser, hier nur mit ausreichendem Wissen zu antworten.

            Zwar ist die Zustimmung der Mutter erforderlich.
            Die Anerkennung ist in jeder Gemeinde möglich, auch wenn sich das Kind noch im Ausland befindet.
            Siehe: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/erkenning-kind/vraag-en-antwoord/kind-erkennen-waneer-waar#:~:text=U%20kunt%20in%20elke%20gemeente,op%20dat%20moment%20zwanger%20is. Das kann jeder selbst nachschlagen.

  2. Willem sagt oben

    Zusätzlich zum oben genannten. Die Anerkennung muss zwar (wie bereits ausgeführt) für das niederländische Recht gesondert geregelt werden. Und da die Ehe in Neferland vor der Geburt noch nicht arrangiert war, ist es auch notwendig, die elterliche Sorge doch noch zu regeln. Das sind zwei verschiedene Dinge, die voneinander getrennt sind. Und es ist zweifellos bekannt, dass die Kinder (später) tatsächlich die niederländische Staatsangehörigkeit erwerben können. Aber die Frau muss sich (trotz der Tatsache, dass sie verheiratet ist und ein Kind hat) einfach integrieren (andernfalls ist kein dauerhafter Aufenthalt in den Niederlanden möglich).

    • Recht sagt oben

      Tut mir leid, aber Willem bringt hier alles durcheinander.
      Eine in Thailand geschlossene Ehe wird in den Niederlanden grundsätzlich anerkannt.

      Eine Anerkennung von Kindern, die während dieser Ehe (oder innerhalb von 306 Tagen nach einer möglichen Auflösung) geboren wurden, ist nicht erforderlich. Beide Elternteile haben das Sorgerecht. Dafür ist nichts anderes nötig.

      Auch die Zwillinge erhalten kraft Gesetzes über den niederländischen Vater die niederländische Staatsangehörigkeit. Er kann eine schriftliche Genehmigung erteilen, wenn die Mutter einen NL-Pass für die Kinder beantragt.

      Als betreuender Elternteil ihrer niederländischen Kinder hat die Frau von Rechts wegen ein Aufenthaltsrecht in den Niederlanden. Sie muss sich nicht integrieren und hat Anspruch auf ein kostenloses sogenanntes Erleichterungsvisum, das sie direkt bei der niederländischen Botschaft beantragen kann und muss nicht VFS Global nutzen.

      • Ger Korat sagt oben

        Ja, das Erleichterungsvisum ist schön, die Kinder müssen zuerst vom Vater in die Niederlande gebracht werden, denn solange die Kinder nicht in den Niederlanden sind, erhält die Mutter kein Visum. Meiner Meinung nach kann man erst dann ein Erleichterungsvisum beantragen, wenn die Kinder in den Niederlanden sind. Als thailändische Mutter kann man wirklich nicht mit den Kindern in die Niederlande reisen, da die Kinder noch nicht registriert sind und dort nicht offiziell leben.

        • Recht sagt oben

          Dann wurden Sie falsch informiert oder Ihnen wurde möglicherweise bereits falsch geholfen.
          Ich denke, hier lässt sich etwas arrangieren, damit die Mutter ohne Vater und Kinder eine solche Extrareise machen kann. Wenn Sie meine Hilfe benötigen, schauen Sie nach https://www.prawo.nl und senden Sie mir eine E-Mail (das Kontaktformular funktioniert leider nicht).

      • Willem sagt oben

        Lieber Prawo, das stimmt – aber ich habe gelesen, dass die Ehe in Thailand geschlossen, aber noch nicht legalisiert wurde. In diesem Fall kann nach niederländischem Recht von einer Eheschließung noch keine Rede sein. Natürlich kann das anerkannt werden – erst nach der Anerkennung gilt, was Sie hier sagen. Was ich nicht sicher bin, ist, ob die Kinder zuerst in die Niederlande kommen und hier registriert werden müssen, bevor die Mutter mit einem Erleichterungsvisum in die Niederlande einreisen kann. Wissen Sie?

        • Recht sagt oben

          Auch nach dem niederländischen IPR, dem Internationalen Privatrecht (dem niederländischen Recht, wie Sie sagen), ist die thailändische Ehe grundsätzlich rechtsgültig, sodass das, was ich geschrieben habe, direkt gilt. Die Mutter muss selbstverständlich eine Legalisierung (in Thailand) und anschließend eine Übersetzung ihrer Heiratsurkunde veranlassen.
          Die Mutter kann die Kinder einfach bei ihrer ersten Reise nach NL begleiten, sie müssen dort nicht angemeldet sein.

  3. Recht sagt oben

    Wenn Ihr Sohn noch in den Niederlanden lebt, ist er verpflichtet, seine thailändische Ehe in der Grundverwaltung seiner Gemeinde eintragen zu lassen. Hierfür ist eine beglaubigte Heiratsurkunde erforderlich. Mit der beglaubigten Geburtsurkunde seiner Kinder kann er bei dieser Gemeinde auch die Ergänzung seiner personenbezogenen Daten durch Daten der Kinder beantragen.

    Unabhängig davon (nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen, zumindest im Hinblick auf beide Geburtsurkunden) kann er diese drei Zeugnisse dann von der Abteilung Landelijke Taken der Gemeinde Den Haag in niederländische Zeugnisse umwandeln lassen. Dies ist kostenlos und erleichtert den Kindern die Ausstellung von NL-Pässen.
    Siehe: https://www.denhaag.nl/nl/akten-en-verklaringen/akten/buitenlandse-akte-in-een-nederlandse-akte-omzetten.htm


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