Liebe Leserinnen und Leser,

Meine Freundin und ich trennen uns in gutem Einvernehmen, nachdem wir 6 Jahre zusammen waren. Aus dieser Beziehung ging ein Kind hervor, das mittlerweile 3 Jahre alt ist und ich kaufte ein Haus. Jetzt möchte ich das Sorgerecht für das Kind haben und das Haus auf ihren Namen anmelden. Ich habe das Haus nun für 30 Jahre gemietet.

Wer hat gute Erfahrungen mit einem Anwalt für diese Angelegenheiten im Raum Hua Hin und Cha-Am?

Mit freundlichen Grüßen,

Ricardo

8 Antworten auf „Leserfrage: Beziehungsende, wer kennt unter anderem einen guten Anwalt für das Sorgerecht?“

  1. Rainer sagt oben

    Wessen Name ist das Haus jetzt? Kann nicht auf Ihren Namen lauten, es sei denn, Sie nennen eine Eigentumswohnung ein Haus. Es ist eine Freundin, also keine offizielle Ehe. das ist jetzt ein Vorteil. Gemeinsames Bankkonto, Vorsicht vor Plünderung. Ich verstehe nicht wirklich, wie das mit der Vermietung eines Eigenheims ist. Meinen Sie eine Hypothek mit einer Laufzeit von 30 Jahren?

  2. Eugen sagt oben

    „Ich habe das Haus jetzt für 30 Jahre gemietet.“
    Daraus verstehe ich, dass Sie nicht der Eigentümer des Hauses sind (was in Thailand möglich ist) und, was normal ist, nicht vom Grund aus (was in Thailand nicht möglich ist). Haus und Grundstück gehören also jemand anderem. Wie können Sie das auf den Namen Ihres Kindes schreiben? Das kann nur der Eigentümer.

    • Riekie sagt oben

      Ja, Leasing ist dasselbe wie Miete

      • Französischer Nico sagt oben

        Miete kann storniert werden.
        Meiner bescheidenen Meinung nach kann der Mietvertrag nicht gekündigt werden.

  3. wim sagt oben

    Lieber Richard,
    Die privaten Angelegenheiten müssen Sie nicht weiter erläutern. Ich verstehe, dass Sie einen guten Anwalt suchen, insbesondere für die Regelung des Sorgerechts. Sie möchten das Haus auf den Namen Ihrer Freundin übertragen. Dafür ist Ihr Kind noch zu jung: Um eine Immobilie in Thailand besitzen zu dürfen, muss es mindestens 18 Jahre alt sein. Sie haben das Grundstück gepachtet und das Haus darauf gekauft. Daran ist nichts auszusetzen.
    Es gibt hier in Hua Hin viele Anwälte, aber ich habe selbst keine Erfahrung mit einem und kann daher leider niemanden empfehlen. Hoffentlich gibt es eine noch bessere Antwort als meine und ansonsten entscheiden Sie sich einfach für eine, in der die gewünschte Spezialisierung erwähnt wird. Auch Makro verfügt über ein solches Büro in einem Anbau.
    Viel Glück, auch für Ihr Baby!

  4. Französischer Nico sagt oben

    Lieber Richard,

    Es kann zu Sorgerechtsproblemen kommen. Ich erkläre Ihnen meine Situation.
    Seit 2007 habe ich eine Freundin. Wir sind nicht verheiratet, betrachten uns aber als Ehemann und Ehefrau. Deshalb nenne ich sie meine Frau. Wir leben jetzt seit vier Jahren zusammen und haben jetzt eine Tochter, die zwei Jahre und vier Monate alt ist.

    Unsere Tochter wurde in den Niederlanden geboren und hat beide Nationalitäten, die niederländische und die thailändische. Noch vor der Geburt unterschrieb ich bei der Gemeinde, in der meine Frau das Kind zur Welt bringen sollte, eine Erklärung, in der ich unsere Tochter anerkannte. Das war wichtig, denn wenn es vor oder während der Geburt zu Komplikationen kommen sollte, habe ich die Entscheidungsbefugnis.

    Nach der Geburt habe ich unsere Tochter bei derselben Gemeinde angemeldet und um eine internationale Geburtsurkunde gebeten. Dann gingen wir zu unserer Wohnortgemeinde, um eine BS-Nummer und einen Reisepass für unsere Tochter zu bekommen. Dann gingen wir zur thailändischen Botschaft in Den Haag zur Registrierung in Thailand. Es dauerte etwa sechs Wochen, bis ich es erhielt. Dann gingen wir noch einmal zur thailändischen Botschaft, um ihren thailändischen Pass zu holen.

    Von diesem Moment an konnten wir mit unserer Tochter problemlos zwischen den Niederlanden und Thailand reisen. In Schiphol zeigen wir ihren NL-Pass und in Suvarnabhumi ihren thailändischen Pass. Wenn einer von uns alleine mit seiner Tochter reist, müssen wir eine Erklärung des anderen vorlegen, dass die Person, die mit unserer Tochter reist, dazu berechtigt ist. Damit soll die Entführung minderjähriger Kinder verhindert werden.

    Wir haben jetzt beide die elterliche Sorge für unsere Tochter in den Niederlanden. Es spielt keine Rolle, ob wir zusammen wohnen oder nicht. Grundsätzlich gibt es kein Ende der elterlichen Sorge. Aber das möchte ich auch in Thailand. Das ist in Thailand nicht so einfach. Ich habe einen Anwalt engagiert, der alle Formalitäten für uns erledigt hat. Diese Formalitäten gehen über das Gericht. Er hat dafür eine (wie wir es in den Niederlanden nennen) Petition eingereicht. Wir mussten beide eine Reihe von Unterlagen über Lebensumstände, Einkommen, finanziellen Unterhalt und vieles mehr vorlegen. Wir brauchten auch einen Zeugen. Dafür hat mein „Schwiegervater“ Stellung bezogen. Am 8. Dezember mussten wir beide in eine Abteilung des Jugendgerichts gehen, um von einer Beamtin angehört zu werden. Er hat dazu einen Bericht erstellt. Anschließend wurde ein Termin für eine mündliche Verhandlung vor drei Jugendrichtern vereinbart. Das geschah letzten Dienstag. Unser Anwalt fungierte auch als Dolmetscher. Darüber hinaus erfolgte die Vernehmung unter Eid. Wir warten nun auf die Entscheidung. Sobald diese besteht und wir beide nach thailändischem Recht über die elterliche (rechtliche) Sorge verfügen, wird sie auch dann bestehen bleiben, wenn wir uns trennen.

    Jetzt verstehe ich, dass Sie sich in gutem Einvernehmen trennen und das Sorgerecht für Ihr minderjähriges Kind wünschen. Dann ist es ratsam, dass Sie dies auch im guten Einvernehmen mit Ihrer Freundin vereinbaren. Denn dafür wirst du sie brauchen. Wenn sie ihren Kopf in den Wind wirft, werde ich dir keine große Chance geben. Die Juroren hören sehr genau zu, wie Ihre Beziehung ist und wie gut Sie sich finanziell um Mutter und Kind kümmern. Meine Freundin durfte bei meiner Vernehmung unter Eid nicht anwesend sein. Unter Eid durfte ich bei ihrer Vernehmung anwesend sein.

    Auf Empfehlung eines Maklers aus Cha-am haben wir einen Anwalt aus Bangkok engagiert. Ich habe ihm 80.000 THB für seine Arbeit bezahlt. Das ist meiner Meinung nach für einen thailändischen Anwalt relativ hoch, aber er kam auch für einen Tag nach Pak Chong und für einen Tag nach Korat. Das allein ist zweimal für jeden Besuch ein halbtägiger Ausflug. Außerdem musste er an beiden Orten übernachten, da der Fall immer um 9.00:XNUMX Uhr stattfand. Wir mussten uns nicht um die gesamte Prozedur kümmern. Das ist auch etwas wert.

    Sie schreiben, dass Sie ein Haus gekauft haben, aber auch, dass Sie das Haus für 30 Jahre gemietet haben. Ich gehe davon aus, dass Sie meinen, dass das Grundstück, auf dem das Haus steht, für 30 Jahre verpachtet ist und Sie es auf den Namen Ihres minderjährigen Kindes anmelden möchten. Bitte sagen Sie mir, wenn ich es nicht richtig formuliert habe.

    Ich habe zuvor in einem ähnlichen Artikel geschrieben, dass dies (laut meinem Anwalt) nicht möglich sei. Allerdings wurde ich von einem Leser in gewisser Weise zurückgepfiffen. In diesem Fall ging es um Land im Namen eines Niederländers, der mit einer verstorbenen Thailänderin verheiratet war. Die Frau hatte ein Testament, in dem festgelegt wurde, dass der Mann Erbe (des Landes) sei. Da er als Ausländer kein Land besitzen darf, könnte er das Land auf den Namen ihres minderjährigen Kindes anmelden.

    Wenn Sie den Namen und die Adresse unseres Anwalts erfahren möchten, teilen Sie dies bitte der Redaktion mit.

    Französischer Nico

    • Französischer Nico sagt oben

      Lieber Richard,

      Ich habe bereits geschrieben, dass wir jetzt auf die Entscheidung warten. Im Anschluss daran folgendes. Wir haben jetzt die Entscheidung des Jugendgerichts erhalten und haben nun beide die elterliche (rechtliche) Sorge für unsere Tochter. Das Gericht übermittelte es am Tag nach der mündlichen Verhandlung. Offenbar mussten die Richter nicht lange darüber nachdenken.

      In Ihrer Fragestellung geben Sie an, dass Sie das Sorgerecht für Ihr Kind haben möchten. Ich gehe davon aus, dass Sie sich um Ihr Kind kümmern möchten. Wenn ja, musst du das im Einvernehmen mit deiner Freundin vereinbaren. Aber selbst dann sind Sie noch nicht am Ziel, wenn Sie nicht bereits über die elterliche (rechtliche) Sorge verfügen. In diesem Fall müssen Sie dies beim Jugendgericht beantragen. Wenn es nicht Ihre Absicht ist, sich um Ihr Kind zu kümmern, und Sie nichts bezüglich der elterlichen (rechtlichen) Sorge geregelt haben, dann haben Sie eigentlich nichts mehr über das Kind zu sagen und die Mutter bestimmt alles, solange das Kind minderjährig ist.

      In den Niederlanden gibt es den Begriff der Vormundschaft nicht mehr, wenn es um das eigene Kind geht. Die Vormundschaft ist die Gewalt über ein minderjähriges Kind, die nicht von einem oder beiden Elternteilen (sprich leiblichen Eltern), sondern von einer anderen Person ausgeübt wird. Eltern können durch Testament oder notarielle Urkunde eine andere Person als Vormund bestimmen. Seit dem 1. April 2014 können Eltern durch Eintragung in das Sorgerechtsregister auch eine Person benennen, die nach dem Tod ihres Kindes die Amtsgewalt über ihr Kind ausübt. Ein Richter kann auch eine andere Person zum Vormund bestellen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/ouderlijk-gezag/vraag-en-antwoord/hoe-krijg-ik-de-voogdij-over-een-kind.html

      In Ihrem Fall geht es also nicht um die Vormundschaft, sondern um die elterliche (rechtliche) Sorge. Auch in Thailand wird über gesetzliche Befugnisse diskutiert.

      Ich wünsche Ihnen viel Glück bei Ihren Wünschen. Ich wiederhole: Wenn Sie den Namen und die Adresse unseres Anwalts wissen möchten, bitte ich Sie, dies der Redaktion mitzuteilen.

      Französischer Nico.

  5. piet sagt oben

    Der Mietvertrag kann auf einen anderen Namen lauten, diese Person muss unterschriftsberechtigt sein!
    Vielleicht von Ihrer Frau gepachtet?
    Ist das Kind bereits auf Ihren Namen registriert und wenn ja, welche Pläne haben Sie für die Rückkehr in das Geburtsland oder nach Thailand?
    Versuchen Sie auf jeden Fall ruhig zu bleiben, denn in einer guten Harmonie gibt es keine Trennung!!!

    Viel Glück bei der Abwicklung.


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