Box 3 Steuer nach Auswanderung nach Thailand?

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November 13 2022

Liebe Leserinnen und Leser,

Was wird in Thailand besteuert? Können Sie in den Niederlanden die Dividendensteuer zurückfordern oder haben Sie diese verloren? Überweisungsgrundstücke können beim Finanzamt zurückgefordert werden. Wovon hängt das ab?
Wenn Sie Ihr Haus in den Niederlanden behalten, zahlen Sie dann in Thailand Steuern dafür? In NL landet Ihr Haus bereits in Box 3.

Regards,

Evert

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3 Antworten zu „Box 3 Steuer nach Auswanderung nach Thailand?“

  1. Lammert de Haan sagt oben

    Hallo Evert,

    Ihr Eigenheim in den Niederlanden wird nur in den Niederlanden besteuert. Fast alle Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung basieren auf dem sogenannten Situsprinzip. Dies bedeutet, dass nur das Quellenland berechtigt ist, Einkünfte aus Immobilien zu besteuern. Im mit Thailand geschlossenen Vertrag ist dies in Artikel 6 geregelt.

    „Artikel 6. Einkünfte aus Immobilien

    1 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen können in dem Staat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt.“

    Was die Dividende angeht, gehe ich davon aus, dass es sich hierbei nicht um eine Partizipationsdividende handelt (bei einer Mindestbeteiligung von 5 % der Aktien des niederländischen Unternehmens), sondern um eine sogenannte Portfoliodividende.
    Diese Dividende erhalten Sie bei einer Deklaration nicht zurück. Sowohl Thailand als auch die Niederlande sind berechtigt, auf diese Dividende Steuern zu erheben.
    Siehe:

    „Artikel 10. Dividenden

    1 Dividenden, die eine in einem Staat ansässige Gesellschaft an eine im anderen Staat ansässige Person zahlt, können in diesem anderen Staat besteuert werden.
    2 Solche Dividenden können jedoch in dem Staat besteuert werden, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, die Steuer darf jedoch 25 Prozent des Bruttobetrags der Dividenden nicht überschreiten.“

    Wie Sie vielleicht wissen, hat der Ministerrat am 2. September einem neuen Vertrag mit Thailand zugestimmt. Der neue Vertrag wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

    Obwohl der Text des neuen Vertrags noch nicht veröffentlicht wurde, erwarte ich, dass die Quellenstaatsabgabe auf Portfoliodividenden beibehalten wird. Sehen Sie, was der folgende Hinweis dazu enthält:

    „Politisches Memorandum zum Fiskalvertrag 2020

    Die niederländische Steuerabkommenspolitik steht teilweise im Einklang mit den Grundsätzen des OECD-Musterabkommens. Zunächst streben die Niederlande eine Quellenstaatsteuer von 15 % für sonstige Dividenden (sog. Portfoliodividenden) an. Da dies dem nationalen Satz von 15 % entspricht, sind die Umsetzungskosten begrenzt.“

    Im Hinblick auf Beteiligungsdividenden streben die Niederlande eine ausschließliche Wohnsitzstaatsabgabe an.

  2. Leihgabe van Zanten sagt oben

    Lebe in Thailand. Im Ruhestand und mit Rentenzahlungen in den Niederlanden und einem Haus in Ned. Ich bin in den Niederlanden für mein Renteneinkommen, die einmaligen Prämienzahlungen und für das Haus in Höhe des WOZ-Werts abzüglich des ausstehenden Hypothekenwerts steuerpflichtig, also trage ich Box 1 und Box 3 in die erste und zweite Steuerklasse ein.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Lee,

      Sie schreiben, dass Ihre Rentenleistung in den Niederlanden besteuert wird. Dies ist nur möglich, wenn diese Rente aus einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst bezogen wurde.

      Sie kennzeichnen außerdem Ihre „Einmalprämienleistungen“ als in den Niederlanden steuerpflichtig. Und dann wird höchstwahrscheinlich etwas schiefgehen.
      Bei einer Einmalprämienversicherung zahlen Sie einen einmaligen Betrag ein, manchmal ist aber auch später eine zusätzliche Einzahlung möglich. Ihr Versicherer oder Ihre Bank wird dieses Geld anlegen. An Ihrem Renteneintrittstag „kaufen“ Sie mit diesem Geld eine Rente. Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, unterliegt diese Rente nicht der Einkommensteuer. Sie konnten den Kaufpreis mangels ausreichendem sogenannten „Jahresspielraum“ nicht von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Die Rente ist daher nicht steuerbegünstigt (Sie haben keinen Steuervorteil hinsichtlich der Investition oder des Kaufpreises erhalten). Ich wage zu behaupten, dass 95 % der Niederländer aufgrund ihrer Rentenzahlungen zu viel Einkommenssteuer zahlen.

      Wenn Sie in Thailand leben, wird eine Rentenzahlung in den Niederlanden überhaupt nicht besteuert, auch wenn Sie die Prämienzahlung zu diesem Zeitpunkt von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen hätten abziehen können (was bei einer Einmalprämie jedoch nicht der Fall ist). Lesen Sie einfach, was Artikel 18 des zwischen den Niederlanden und Thailand geschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthält (falls relevant):

      „Artikel 18. Renten und Renten
      1 Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 19 dieses Artikels und Absatz XNUMX von Artikel XNUMX sind Renten und andere ähnliche Vergütungen als Gegenleistung für frühere Beschäftigung, die an eine in einem der Staaten ansässige Person gezahlt werden, sowie Renten, die an eine solche Person gezahlt werden, nur in diesem Staat steuerbar Zustand.
      3 Der Begriff „Annuität“ bezeichnet einen festen Betrag, der regelmäßig zu festgelegten Zeiten, entweder während des Lebens oder während eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitraums, unter der Verpflichtung zur Leistung von Zahlungen gegen eine ausreichende und volle Geldgegenleistung oder einen Geldwert zahlbar ist.“

      Wenn Sie hierzu Fragen haben und es nur um datenschutzrelevante Informationen geht, können Sie mich jederzeit kontaktieren über: [E-Mail geschützt]
      Allgemeine Fragen oder Kommentare können im Thailandblog natürlich gestellt werden.


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