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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Steuerbefreiung meiner Betriebsrente
Leserfrage: Steuerbefreiung meiner Betriebsrente
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich habe vom Finanzamt in Heerlen einen Brief über die Steuerbefreiung meiner Betriebsrente erhalten. Folgendes wird angefordert: „Eine von den Behörden im Wohnsitzland auszufüllende Erklärung“. Dies sollte beim Finanzamt in Nakhon Pathom unterschrieben und abgestempelt werden.
Ich war dort und es wurde nicht verstanden, daher kann ich dieses Formular nicht nach Heerlen zurücksenden. Nach Angaben des Finanzamtes muss es erst übersetzt werden und dann wird weiter geschaut.
Habe auch die Gemeinde besucht und sie hat mir erzählt, dass wenn ich in Thailand Steuern zahlen muss, das ungefähr 60.000 Bht pro Jahr beträgt. Würde ich keine Befreiung erhalten, käme dies einer Doppelbesteuerung gleich.
Bitte antworten Sie angemessen: Was soll ich als nächstes tun?
Mit freundlichen Grüßen,
Arie
Welche Steuerbehörden wünschen eine Übersetzung und welchen Inhalt hat dieses Formular? Und wie kommt die Gemeinde in Thailand zu dem Schluss, dass man Steuern zahlen muss, die nicht in der Verantwortung der Gemeinde liegen?
Finden Sie einen niederländischen Steuerberater und erklären Sie das Problem. Mehr als die Überweisungsbasis kann nicht im Weg stehen. In Heerlen werden immer mehr Schikanen gebaut, also suchen Sie professionelle Hilfe.
Ähnliches habe ich vom deutschen Finanzamt bekommen, da ich meine Einkünfte aus Deutschland beziehe (die ich dort auch versteuern muss). Sie wollten aber auch von den thailändischen Steuerbehörden ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass ich in Thailand Steuern zahle oder nicht. Konnte nie hinkommen.
Ich habe dann aber eine E-Mail an die deutsche Botschaft geschickt und gefragt, ob sie mir helfen könnten, und sie konnten mir bestätigen, dass dies in Thailand für Ausländer, die nicht in Thailand arbeiten, nicht möglich ist.
Vielleicht kann die niederländische Botschaft das Gleiche für Sie tun? Schicken Sie uns eine E-Mail, in der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Antwort.
Für jede Standardnote berechnet die Botschaft 30 Euro pro Seite, bzw. Baht zu einem ungünstigen Tarif 🙂
Nun ja, wenn die Rente aus steuerfreien Beiträgen aufgebaut wird, dann muss man sich den Hintern schmutzig machen. Heerlen hat Angst, dass Sie einen Weg finden, IB nicht zu zahlen 🙂 Da Thailand jedoch keine Steuern auf Renten von außerhalb Thailands erhebt, haben Sie kein Problem, solange die Thailänder die Gesetzgebung nicht ändern, und wie Sie wissen, ist das möglich und wird passieren. , ganz einfach hier. Also ein gewisses Risiko. Aber wenn Ihre Rente angesammelt wurde, wie bei vielen internationalen Expats außerhalb der Niederlande, „Sie haben Ihr Zuhause mit Ihrem Zuhause verlassen“, dann geht das Heerlen nichts an. Wenn es dadurch teilweise steuerpflichtig wird, wenden sie einen (sehr falschen) Bruchteil an: Jahre in Holland über der Linie, Gesamtsumme unter der Linie, und Sie zahlen dafür IB. Wenn das nicht viel ist, könnte man sagen: Lass es sein. Es besteht daher kein Grund, die thailändische Regierung zu informieren
nicht ganz richtig.
Alle Informationen zum Thema Steuern finden Sie unter http://www.rd.go.th/publish/52286.0.html
Wenn Ihr Einkommen, aber auch wenn Sie eine Rente aus einer früheren Beschäftigung beziehen (Rente z. B. aus NL oder Belgien) und diese nach Thailand überwiesen wird (Überweisung), müssen Sie diese in Thailand versteuern, wenn Sie in Thailand „ansässig“ sind Thailand. Sie gelten als Einwohner, wenn Sie sich mindestens 180 Tage im Jahr in Thailand aufhalten
zweiter Punkt: Stellungnahme der thailändischen Steuerbehörden. Als Ausländer ist es möglich, eine Steuer-ID zu erhalten. Gehen Sie zum örtlichen Finanzamt und teilen Sie ihm mit, dass Sie in Thailand Steuern zahlen möchten. Dort erhalten Sie dann Ihren Ausweis. Anschließend erhalten Sie eine kleine Karte mit Ihrer Nummer.
Schließlich können Sie jedes Jahr eine Abrechnung der thailändischen Steuerbehörde erhalten, die Sie als angegebenes Einkommen eingereicht haben.
Bitte beachten Sie: Dies ist eine Erklärung für diejenigen, die sich an die Regeln halten möchten. Die niederländischen Steuerbehörden werden nur dann von der Erhebung von Steuern absehen, wenn sie der Ansicht sind, dass Sie in Thailand Steuern auf dieses Einkommen gezahlt haben. Die Steuer, insbesondere auf das, was für uns ein normales Einkommen ist, ist viel niedriger als für uns. Sie können ganz einfach nachschauen, wie viel Sie bezahlen. Wenn Sie auf Englisch googeln, werden Sie unter anderem auf PWC und MAZAr stoßen
eine Website, auf der a erklärt, wie man es berechnet, und b. Ein Formular zum Ausfüllen, damit Sie überhaupt nicht rechnen müssen!! Der Höchstsatz in Thailand beträgt 35 %!!
Sie sagen nichts über Ihre persönliche Situation.
Wenn Sie in den Niederlanden abgemeldet sind, hier ein sogenanntes O-Visum haben und keine staatliche Rente beziehen, zahlen Sie in Thailand lediglich Steuern auf Ihr Einkommen in Thailand. Sie schulden den Niederlanden keine Steuern, es sei denn, Sie haben dort auf die eine oder andere Weise noch Einkünfte.
Es hängt also alles von Ihren persönlichen Umständen ab, und darüber erzählen Sie nichts.
ZUSATZ.
Sie sind also in Thailand steuerpflichtig und müssen beim Finanzamt einen Nachweis einholen, dass Sie steuerpflichtig sind. Senden Sie eine Kopie davon zusammen mit einer englischen Übersetzung eines anerkannten Übersetzers (Rechtsanwalts) nach Heerlen. Dann erhalten Sie von dort eine Nachricht, dass Sie in 10 Jahren erneut eine Nachricht von ihnen erhalten.
Die Leute sagen einfach Dinge ohne Wissen. Thailand ist offiziell dazu verpflichtet, Steuern auf ausländische Renten zu erheben. Dass dies bei kleineren Renten meist nicht der Fall ist, liegt daran, dass es viel Arbeit bedeutet und wenig Ertrag bringt. Ich lebe in Buriram und Ausländer, die hier leben, unterliegen dauerhaft dem Regionalbüro Nakhon Ratchasima. Ich meldete mich dort und zwei sehr sachkundige Damen erklärten mir, dass ich die nötigen Papiere für Heerlen nur bekommen könnte, wenn eine vorläufige Erklärung erstellt und von mir bezahlt würde. Das war im örtlichen Amphur möglich, da es dort eine Steuerabteilung gibt. Dann musste ich nicht die 280 km hin und zurück nach NK fahren. Der Amphur hat mit telefonischer Hilfe von NK alles in Ordnung gebracht. Genau wie ein Thailänder haben Sie Anspruch auf alle Standardabzüge und auch auf die Prämie einer 20-jährigen Lebensversicherung. ist abzugsfähig. Das Papier in englischer Sprache geht nach Heerlen und ich zahle keine Steuern mehr auf meine Betriebsrente und zahle in Thailand etwa 10 % von dem, was ich in den Niederlanden gezahlt habe. GR. Rob Huai Rat.
Letzte Woche wurde mir von den Steuerbehörden in Jomtien mitgeteilt, dass die thailändischen Steuerbehörden auf Renten aus dem Ausland Einkommenssteuer erheben. Mit der Überweisungsbasis ist das auch für sie viel einfacher geworden. Wer dies nicht meldet, verstößt gegen die Vorschriften und muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Das hatten mir auch zwei thailändische Steuerberater gesagt. Ich wollte es nicht glauben und bin deshalb selbst zum Finanzamt gegangen. Sie betrachten daher auch Einkünfte aus früherer Tätigkeit als Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis. Ich konnte die fragliche Aussage auch nicht bekommen. Ich musste die Steuerbehörden in meinem Heimatland anhand der Stempel in meinem Reisepass überzeugen. Mehr als 180 Tage in Thailand und somit ein thailändischer Steuerzahler. Natürlich ist die Steuer in Thailand günstiger als in den Niederlanden, aber nicht zu zahlen ist ein Risiko. Ich weiß nicht, welche Informationen die thailändische Steuer- und Zollverwaltung von den thailändischen Banken erhält, aber ich vermute, dass dies immer besser organisiert und automatisiert werden wird. Ich gehe davon aus, dass Heerlen irgendwann auf die Abgabe verzichten wird, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in Thailand zahlen, da dies aufgrund des Steuerabkommens zwischen den Niederlanden und Thailand nicht mehr zulässig ist. Doppelbesteuerung.
Ich sehe zwei gegensätzliche Reaktionen: Bram Siam, der schreibt: „Mehr als 180 Tage in Thailand und daher ein thailändischer Steueransässiger“ und Marcus, der schreibt: „Aber weil Thailand keine Renten besteuert, die von außerhalb Thailands stammen, hat man so lange kein Problem.“ So wie es die Thailänder tun, ändert sich die Gesetzgebung nicht.“ Ich selbst werde bis zu 8 Monate in Thailand bleiben; Ich habe als Beamter eine niederländische Rente und zahle einfach meine Beiträge und Einkommenssteuer in den Niederlanden. Meine Heimatadresse liegt ebenfalls in den Niederlanden. Wer weiß genau, was es ist oder welche Quelle ich verwenden sollte?
Dies ist eine weitere Verfeinerung. Ganz einfach ausgedrückt: Das Abkommen zwischen Thailand und den Niederlanden sieht vor, dass Einkünfte aus Regierungsfunktionen und Renten aus Regierungsfunktionen weiterhin in den Niederlanden besteuert werden. Sie sind daher vom Vertrag ausgeschlossen. Achtung, der Einfachheit halber sage ich einfach: Regierung funktioniert.“ Das könnte zu einer ganzen Diskussion führen. Denn ist eine Krankenschwester in einer Krankenhausregierungsposition. ?? Ich möchte diese Diskussion nicht anheizen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass Renten für staatliche Funktionen in den Niederlanden weiterhin besteuert werden.
Lieber Tarud,
Solange Sie in den Niederlanden gemeldet sind und Ihre Rente/Ihr Einkommen dort beziehen, erheben die Niederlande Steuern, Thailand jedoch nicht. Wenn Sie als Beamter eine ABP-Rente beziehen, unterliegen Sie bis auf wenige Ausnahmen immer der Steuerpflicht in den Niederlanden. In diesem Fall können Sie keine Befreiung erhalten. Sie können nur dann ein thailändischer Steuerinländer werden, wenn Sie über eine Betriebsrente verfügen, die Sie in Thailand ausgezahlt haben. Wer nirgendwo Steuern zahlt, läuft Gefahr, in Thailand in Schwierigkeiten zu geraten. Diese Chance war früher gering, aber meiner Einschätzung nach steigt sie jetzt.
Wenn Sie in Thailand leben – eigentlich auch, wenn Sie dort nur länger als 180 Tage bleiben – müssen Sie in Thailand Steuern auf alle Einkünfte zahlen, die nicht in den Niederlanden erhoben werden.
Zinsen der Bank in den Niederlanden werden nicht berücksichtigt.
Diese Praxis ist schwieriger.
Grundsätzlich erheben sie Steuern auf alles Geld, das Sie nach Thailand bringen.
Sie erheben lediglich keine Erhebung auf den Betrag, für den in den Niederlanden bereits Steuern gezahlt wurden.
Dies müssen Sie selbst nachweisen.
In der Praxis ist die Praxis natürlich viel komplizierter.
Sie können auch Geld abheben, mit Kreditkarte bezahlen oder Bargeld mitnehmen.
Und wie ist das zu sehen?
Diese Frage wird vermutlich jedes Finanzamt anders beantworten.
Tatsache ist, dass jeder, der in Thailand (im weitesten Sinne des Wortes) lebt, gesetzlich verpflichtet ist, sich bei den Steuerbehörden zu registrieren.
Dies kann sich in der Praxis als schwierig erweisen, entbindet aber niemanden von der Pflicht dazu.
Es ist sicherlich nicht unmöglich, denn ich denke, dass sie das in jeder Zentrale tun können.
Oft möchte man die kleinen Büros lieber nicht sehen.
Sich nicht anzumelden ist zweifelsohne eine Option, die sich schon seit Jahren bewährt hat und vielleicht auch in den kommenden Jahren weiterhin gut funktionieren wird, aber eines Tages klingelt jemand an der Tür und fragt, warum Sie keine Erklärung abgegeben haben.
Sie verwechseln Steuern und Steuern. Die Steuerpflicht muss nicht zur Zahlung von Steuern führen. Das ist auch in NL der Fall. Thailand hat hohe Ausnahmen und eine Null-Prozent-Grenze. Infolgedessen kann die Gebühr Null sein.
Leider verstehen nicht alle Finanzämter die Regeln und selbst die Landeshauptverwaltung, bei der ich mich gemeldet habe, hat mich weggeschickt. Jetzt, wo ich in die oben beschriebene Gruppe falle, gehe ich kein Risiko ein, bis ich in 5 Jahren wieder an Heerlen denken muss (ich habe 10 Jahre Befreiung).
Lassen Sie sich einfach Ihre steuerfreie Rente auf Ihr niederländisches Ausländerkonto überweisen. Alle paar Monate oder Jahre erhalten Sie einen Pauschalbetrag, Ersparnisse und einen Interbanken-Wechselkurs, von dem Sie leben. Geldautomaten werfen natürlich Geld weg. Melden Sie sich in den Niederlanden für maximal 120 Tage pro Jahr (oder zweimal 60 pro halbes Jahr) anders an, und dann kommen Sie zum Zuge. In meinem Fall Thailand fast 180 Tage, aber der Rest und manchmal auch mehr, Urlaub in den umliegenden Ländern, Arbeitsreisen und so weiter. Das passt also alles zusammen, obwohl sie jetzt eine Pendlersteuer für mein niederländisches Haus ausgearbeitet haben und es sich nicht um einen geringen Betrag handelt.