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- Michael: ABP wird der einzige Pensionsfonds sein, der die Rente kürzt. In meinem Fall mit einem Kleinbetrag unter 100 Euro pro Monat. Nimm C
- Khoen: Das thailändische Gesetz sieht vor, dass Ausländer nicht arbeiten dürfen. Sicherlich nicht, wenn es sich um einen „verbotenen“ Beruf handelt, wie z
- Arno: Eigentlich seltsam, ein Niederländer darf für das Haus bezahlen, konnte aber kein Haus auf seinen/ihren Namen besitzen, also hat er ein gelbes Hausbo
- Arno: Keine Ahnung, wie Scholl qualitativ steht, ich habe schon einige Male in Thailand Bata-Sandalen gekauft, Bata, eine sehr bekannte Marke
- Khoen: Das Problem ist, dass Hans kein Partner im Sinne des thailändischen Rechts ist, sondern nur ein Freund. Er erbt nicht. Nun ja, die Familie. Ohne l
- Khoen: Französisch, vor dem Buddha zu heiraten hat nur eine zeremonielle Bedeutung und es gibt kein Gesetz in Thailand und schon gar nicht in den Niederlanden
- Walter Jung: Ich komme schon seit Jahren nach Thailand und weiß, dass eine Tauchschule in jedem Land zwei ausländische Mitarbeiter haben darf
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- Eric Kuypers: Khoen, siehst du nicht zu viele Bären auf der Straße? Hans ist nicht verheiratet. Wenn seine Partnerin stirbt, erben ihre Erben, vermute ich
- Eric Kuypers: Khoen, ich stimme dir nicht zu. Das Kriterium für den Übergang von der 70-prozentigen auf die 50-prozentige AOW-Leistung ist die Ehe bzw. das Zusammenleben. Sehen
- Pjotter: Wenn du wirklich alleine lebst, Frans, würde ich kein Risiko eingehen und darauf achten, dass alles darauf hindeutet, dass du dort alleine lebst. Zum TA
- Peter Albronda: Lieber Lung Addie, mit Aufmerksamkeit habe ich Ihre Antwort zu den geomagnetischen Stürmen gelesen. Deinem Text entnehme ich, dass Du, genau wie ich, eine hast
- Tobias: Ich habe auch selbst einige „Recherchen“ über freiberufliche Arbeit in Thailand durchgeführt. Ich bin übrigens in Thailand ansässig. Voo
- Bert Matthys: Peter Yai, ich glaube, du meinst das Pongsin Resort?
- Stefaan: Korrektur: Quelle: The Rudi & Freddie Show! :-) https://shorturl.at/iozS1
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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Wer kann mir etwas über die Adoption eines thailändischen Kindes erzählen?
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich würde gerne mehr über Adoption erfahren. Wer kann mir sagen, dass wir gerne ein thailändisches Kind adoptiert hätten? Ich bin Belgierin und meine Frau ist Thailänderin.
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen oder an wen Sie sich wenden sollen? Ist das machbar oder gibt es viele Hindernisse? Wer kann uns bei unserem Kinderwunsch unterstützen?
Wir leben zusammen in Thailand und ich habe mich in Belgien abgemeldet.
Mit freundlichen Grüßen,
Yuri
Ich habe mich in der Vergangenheit einmal damit befasst und erinnere mich, dass der Altersunterschied zwischen Kind und Eltern nicht mehr als 40 Jahre betragen darf.
Schauen Sie mal bei Google nach, da sind einige Informationen zu finden.
Lieber Joeri,
Das thailändische Adoptionsgesetz besagt nicht, dass ein Farang nicht adoptieren darf. Sie müssen gesetzlich verheiratet sein. Wenn Sie in Belgien rechtmäßig verheiratet sind, melden Sie diese Ehe bei der Gemeinde an, in der Sie leben. Deine Frau kennt sich mit Fäustlingen aus. Zusammenleben reicht also nicht aus.
Darüber hinaus müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein. Das thailändische Recht legt keine maximale Anzahl von Jahren fest, die älter sein dürfen als das zu adoptierende Kind. Der Altersunterschied zwischen dem zu adoptierenden Kind und dem Adoptivkind beträgt jedoch mindestens 15 Jahre. Mit anderen Worten: Wenn Sie 25 Jahre alt sind, können Sie ein Kind adoptieren, wenn es mindestens 10 Jahre alt ist (oder natürlich jünger! Sehen Sie sich auch die vielen Familiensituationen älterer Farang-Ehepartner an, die sich um das kleine Kind ihres Partners kümmern im Alter. Sie haben das betreffende Kind zwar nicht bereits adoptiert, es aber vollumfänglich miterzogen)
Wenn die rechtlichen Eltern oder nur einer von ihnen noch lebt, müssen sie ihre Zustimmung geben, es sei denn, das Kind ist 15 Jahre alt. In diesem Fall kann das Kind seine Einwilligung geben oder auch nicht. Wenn keine Eltern vorhanden sind oder die elterliche Sorge verweigert wurde oder wenn ein Familienmitglied oder ein anderer z.B.
Gibt diese Person oder Institution statt oder im Namen der Eltern ihre Erlaubnis oder nicht? Wenn es sich um eine Ablehnung durch ein Institut oder eine Institution handelt, können Sie gegen diese Position Berufung bei der Staatsanwaltschaft (OM) und beim Gericht einlegen. Selbstverständlich benötigen Sie einen Anwalt.
Da Sie als Farang ein thailändisches Kind adoptieren möchten, müssen Sie Ihren Adoptionswunsch zum Zeitpunkt des Kinderauswahlverfahrens dem Standesamt Ihrer thailändischen Gemeinde mitteilen. Wie gesagt: nur, wenn Sie rechtmäßig verheiratet sind, und natürlich zusammen mit Ihrer thailändischen Frau. Ein zuständiger Beamter wird nun Ihre Vorgeschichte prüfen. Hatten Sie jemals Kontakt mit der thailändischen Justiz? Dann können Sie es vergessen. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie über ein Einkommen verfügen, mit dem Sie die Gründung Ihrer Familie finanzieren können, sind Sie bereits in einer besseren Position. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Einwanderung um mehrere Jahre verlängert haben, sind Sie bereits auf dem richtigen Weg. Mit anderen Worten: Sie konnten die Einkommensvoraussetzungen erfüllen, und es bedeutet auch: Wenn Sie nur kurze Zeit in Thailand sind, sollten Sie lieber noch ein paar Jahre warten. Das heißt aber nicht, dass Sie immer zum Rathaus gehen können, um Informationen einzuholen.
Der zuständige Gemeindebeamte wird dies zu gegebener Zeit und zu gegebener Zeit der Staatsanwaltschaft melden. In der Zwischenzeit suchen Sie einen Anwalt, denn dann werden Sie vor Gericht geladen. Letztlich kommt es zur endgültigen und entscheidenden Abstimmung.
Wie bekommt man ein Kind? In TH kann dies auf viele Arten erfolgen. Angenommen, durch Schwiegereltern und/oder Freunde und Bekannte oder in der Nachbarschaft und im weiteren Umkreis ist bekannt, dass Sie ein Kind wünschen und adoptieren möchten: Dann kann es einfach sein, dass Sie jemand bittet, woanders ein Waisenkind aufzunehmen. Dann starten Sie das gesamte Verfahren, indem Sie es dem Rathaus melden.
Sie können aber auch ins örtliche Krankenhaus gehen und sich dort auf der Kinderstation erkundigen. Sie werden an das Pflegepersonal, die Ärzte oder die Sozialarbeit verwiesen.
Oder gehen Sie einfach zum Rathaus und fragen Sie nach dem Sozialamt. Sie werden sehen, dass Ihnen auf diesem Weg einfach so geholfen wird.
Kurz gesagt: Sind Sie 25 Jahre oder älter, legal mit einer Thailänderin verheiratet, nicht illegal und nicht kriminell, leben seit mehreren Jahren in Thailand und können eine Familie ernähren: Dann steht einer Adoption nichts mehr im Wege . Entweder von einem Kind unterwegs angeboten, oder durch ein thailändisches Krankenhaus, oder durch eine thailändische Tierheim- oder Adoptionseinrichtung oder auf andere Weise. In allen Fällen beginnen Sie im örtlichen thailändischen Rathaus, geben an, dass Sie ein Kind adoptieren möchten, und beginnen dann mit den Verfahrenswegen. Viel Glück!