Bei vielen Lesern besteht ein Missverständnis darüber, ob sie versichert sind, wenn sie länger als 8 Monate im Ausland bleiben. Es könnte interessant sein, dies weiter unten zu erwähnen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aufgrund der Corona-Problematik und den damit verbundenen Reisebeschränkungen sind wir dieses Mal gezwungen, länger als 1 Jahr in Thailand zu bleiben. Der Kardiologe am Bangkok Pattaya Hospital riet mir, nicht in die Niederlande zurückzukehren. Außerdem fühlen wir uns in unserer Wohnung in den Tropen mit den hervorragenden Belüftungsmöglichkeiten sicherer als in den Niederlanden.

Obwohl ein sehr freundlicher Mitarbeiter nach interner Rücksprache versprochen hat, dass dies in dieser Corona-Zeit kein Problem sei, vorausgesetzt, ich lebe tatsächlich in den Niederlanden. Es beruhigt mich, wenn Sie dies per E-Mail bestätigen möchten.

Mit freundlichen Grüßen,

Januar


Von: DSW-Krankenversicherung 

Lieber Herr,

Es stimmt, dass Sie, solange Sie in den Niederlanden leben und als Einwohner der Niederlande gemeldet sind, das Recht auf eine niederländische Krankenversicherung behalten und Ihre Krankenversicherung bei uns wie gewohnt fortgeführt werden kann.

Sollten Sie dennoch von der Gemeinde als Einwohner der Niederlande abgemeldet werden, weil Sie sich länger als ein Jahr im Ausland aufhalten, bitten wir Sie um eine Kopie der Pflegeerklärung zur Überprüfung Ihres Versicherungsanspruchs. Diesen WLZ-Auszug können Sie bei der Sozialversicherungsbank (SVB) anfordern. Anhand Ihrer Wohnsitz- und Einkommensangaben kann die SVB feststellen, ob Sie nach dem Pflegegesetz versichert sind und somit weiterhin Anspruch auf eine Versicherung in den Niederlanden haben. Auf Ihren Wunsch kann Ihnen eine sogenannte Wlz-Abrechnung ausgestellt werden.

Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

DSW Krankenversicherer

9 Antworten auf „Lesereinreichung: Mehr als 8 Monate in Thailand bleiben und versichert sein“

  1. Recht sagt oben

    Ich beschäftige mich regelmäßig mit ähnlichen Problemen. In der Regel geht es um den Beginn des Rechts (und der Pflicht) einer Person, eine Versicherung abzuschließen, die in erster Linie vom Aufenthaltsrecht einer Person in den Niederlanden abhängt.
    Hier der Direktlink mit Informationen und Bewerbungsverfahren der SVB: https://www.svb.nl/nl/wlz/uw-zaken-online-regelen/onderzoek-wlz-aanvragen

    Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter. Das Recht, versichert zu sein (und zu bleiben), ist nicht unbedingt ein ABC.
    Es hängt hauptsächlich von der persönlichen Situation einer Person und den Informationen ab, die jemand selbst bereitstellt.
    Bitte geben Sie die richtigen Informationen an, aber geben Sie nicht zu viele (nutzlose) Informationen.
    Tritt später ein Betrug auf, verfallen alle Rechte rückwirkend und jemand kann mit einer Rückerstattung der zuvor erstatteten Kosten rechnen.

  2. Tonne sagt oben

    In diesem Zusammenhang vielleicht erwähnenswert:
    Die Krankenversicherungsdauer (1 Jahr) ist daher nicht mit einer Reihe anderer Dinge synchronisiert, auf die man bei einem längeren Auslandsaufenthalt unbedingt achten sollte.

    https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/privacy-en-persoonsgegevens/vraag-en-antwoord/uitschrijven-basisregistratie-personen

    weist auf Folgendes hin:
    Wann muss ich mich von der Municipal Personal Records Database (BRP) abmelden?
    Wenn Sie sich länger als 8 Monate im Jahr im Ausland aufhalten, müssen Sie sich aus der Municipal Personal Records Database (BRP) abmelden. Dieser Zeitraum muss nicht aufeinanderfolgend sein. Auch wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Niederlanden behalten, müssen Sie sich von der BRP abmelden.
    Nachdem Sie sich von einer niederländischen Gemeinde abgemeldet haben, werden Ihre Daten in das Ausländerregister (RNI) eingetragen. Dies ist Teil der Municipal Personal Records Database (BRP). Ihre Bürgerservicenummer (BSN) bleibt gültig. Ihre Abmeldung wird an verschiedene (staatliche) Organisationen weitergeleitet. Denken Sie zum Beispiel an die Steuer- und Zollverwaltung und Pensionskassen. Auf diese Weise können sie Sie bei Bedarf kontaktieren.

    Etwas, das man berücksichtigen sollte. Wenn Sie sich also länger als 8 Monate im Ausland aufhalten möchten, wenden Sie sich vorab an die Gemeinde und melden Sie diesen Fall (höhere Corona-Gewalt). Sie können eine Verlängerung des Auslandsaufenthaltes genehmigen.

    Außerdem noch etwas zur Reiseversicherung: Manche Versicherungen haben nur eine Laufzeit von sechs Monaten, die man dann aber auch besser auf eine längere Laufzeit umstellen kann.

    • Januar sagt oben

      Tatsächlich habe ich meine Reiseversicherung auf 12 Monate angepasst

      • Bz sagt oben

        Hallo Jan,

        Was genau meinst du mit angepasst auf 12 Monate?

        Ich frage das, weil oft angenommen wird, dass eine umfassende Reiseversicherung Sie dauerhaft abdeckt, und das ist sicherlich nicht der Fall.
        Jede Reiseversicherung enthält eine Klausel bezüglich der maximalen Anzahl an aufeinanderfolgenden Tagen, die Sie reisen dürfen. In der Regel beträgt diese maximal ca. 3 – 6 Monate.
        Dies ist also völlig unabhängig von der Tatsache, dass die Versicherung selbst fortlaufend ist, was lediglich bedeutet, dass Sie nach jeder Reise automatisch für die nächste Reise innerhalb der maximalen Anzahl aufeinanderfolgender Tage pro Reise erneut versichert sind.

        Kontinuierliche 365-Tage-Versicherungen sind verfügbar, aber nicht viele.
        Als ich danach suchte, boten dies nur Nationale Nederlanden und FBTO an.
        Auf einigen Vergleichsseiten können Sie auch 365 aufeinanderfolgende Tage als Voraussetzung angeben.

        Mit freundlichen Grüßen. Bz

        • Sietse sagt oben

          Vielleicht ein Tipp für die Leser. Ohra hat 365 Tage. Zahlen Sie etwa 130 Euro pro Jahr

          • René Martin sagt oben

            Die Grundversicherung bei Ohra beträgt 116,50 Euro pro Monat und wenn Sie eine zusätzliche Pflege im Ausland abschließen (1,95 extra pro Monat), sind Sie für die Notfallversorgung in Thailand voll versichert.

        • Januar sagt oben

          Meine Reiseversicherung bei Centraal Beheer Achmea hatte immer eine Laufzeit von maximal 6 Monaten. Ausreichend für meine jährlichen Aufenthalte in Thailand. Das sind nun 2020 aufeinanderfolgende Monate für 12. Deshalb war eine Anpassung notwendig, da ich sonst nach einem Aufenthalt von 6 Monaten nicht mehr versichert bin. Auch dies wird sorgfältig geprüft.

  3. Recht sagt oben

    Vielleicht unnötigerweise: Wenn Sie im Ausland irgendwann einmal unversichert werden, liegt nicht zwangsläufig ein Mann über Bord.

    Wenn es Ihnen gelingt, vor Ihrem Tod in die Niederlande zu gelangen, unabhängig davon, ob Sie von einer Reiseversicherung zurückgeführt wurden oder nicht, können Sie sich direkt an einer Adresse als niederländischer Staatsbürger registrieren lassen (diese Adresse müssen Sie selbst finden, sonst fallen Sie unter die Obdachlosenregelung). Sie melden sich ab sofort (pflicht-)versichert in der Krankenversicherung und werden behandelt.

    Sie haben vier Monate Zeit, um Ihre Versicherung abzuschließen, die dann rückwirkend ab dem Tag Ihrer Anmeldung bei der Gemeinde wirksam wird. Die günstigste Police ist oft die sogenannte Kommunalpolice, die Möglichkeiten zum Abschluss sind je nach Kommune unterschiedlich, vgl https://www.gezondverzekerd.nl/over-de-gementepolis/wat-is-de-gemeentepolis/

    Vergessen Sie nicht, dass das Land, in dem Sie wohnen (für Benutzer dieses Forums ist das oft Thailand), seine eigenen Regeln bezüglich der (obligatorischen) Krankenversicherung in Verbindung mit dem Wohnsitz hat.

  4. Hans van Mourik sagt oben

    Ein Freund von mir ist mit Thai verheiratet und lebt in Leeuwarden.
    Hat ZKV und Reiseversicherung bei FBTO.
    Hatte eine E-Mail geschickt, in der stand, dass er versichert ist, mit der Frage, ob sie ihm einen Nachweis für ihn geben würden, da er nach Thailand reist, ob sie ihm einen Nachweis auf Englisch vorlegen würden, aus dem auch hervorgeht, dass er gegen Covid 19 versichert ist.
    Er hat eine Nachricht erhalten, dass er 14 Tage vor der Abreise einen Antrag stellen muss, unter Angabe der Aufenthaltsdauer.
    Sie haben diese Formulare bereits bereit.
    Er fragte auch, ob die Reiseversicherung auch medizinische Kosten abdeckt. Die Antwort lautete: Nein, die Reiseversicherung deckt keine medizinischen Kosten ab, sondern nur dann, wenn die medizinischen Kosten den Betrag von U ZKV übersteigen.
    Hans van Mourik


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