Jitze Bosma (Foto Hans Bos)

Die konsularische Vertretung in Bangkok bearbeitete im Jahr 2010 nicht weniger als 7997 Visumanträge.

Es wurden 7011 Schengen-Visa ausgestellt, davon 2134 für geschäftliche Zwecke und 6055 für Familien-/Tourismusbesuche. In 956 Fällen handelte es sich um eine MVV, eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis, davon stellten 42 Prozent den Antrag auf Aufenthalt mit Partner und 6 Prozent auf ein Studium in den Niederlanden. In 14 Prozent der Fälle handelte es sich um eingeladene Flüchtlinge (einschließlich Burmesen), oft um „hoffnungslose Fälle“. Die Botschaft ermöglicht auch die grundlegenden Prüfungen zur staatsbürgerlichen Integration. Im Jahr 2009 waren es 606 und im Jahr 2010 waren es 573 Prüflinge.

Jitze Bosma und Jeannette Verkerk sind für konsularische Angelegenheiten der Botschaft in Bangkok zuständig. Die geplanten Kürzungen im Auswärtigen Amt haben auch Folgen für die Zahl der Menschen in der Botschaft. Mit weniger, besser, darauf kommt es im Grunde an.

Im Jahr 2010 wurden durchschnittlich zwei Prozent der Visumanträge abgelehnt, mit gelegentlichen Spitzenwerten, wenn beispielsweise eine Gruppe Pseudo-Mönche aus Bangladesch ein Schengen-Visum beantragten oder eine Reihe von Menschen aus Ländern wie Kamerun. Sie gehen davon aus, dass es in den Niederlanden einfacher ist, Visa auszustellen. Ein Schengen-Visum muss in dem Schengen-Land beantragt werden, in dem Sie sich am längsten aufgehalten haben. Schengen-Visa (inkl. MVV) können ausschließlich bei der Botschaft in Bangkok beantragt werden.

Einkommensprüfung für die Erteilung eines Schengen-Visums

Eine zwingende Voraussetzung ist und bleibt die Einkommensprüfung, wenn der Visumantragsteller selbst über kein Einkommen verfügt. Der Bürge muss über ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 1435 Euro verfügen, exklusive Urlaubsgeld, auch „SV-Lohn“ genannt. Außerdem muss ein nachhaltiges und regelmäßiges Einkommen vorhanden sein, beispielsweise ein Arbeitsvertrag, der noch mindestens 12 Monate gültig ist. Bei einem Antragsteller, der noch nie gereist ist und keinen wirtschaftlichen und sozialen Bezug zum Herkunftsland hat, können mehr Fragen gestellt und mehr Dokumente angefordert werden.

Verkerk (Leiter der Visa-Abteilung). „Wegen der großen Gruppe niederländischer Expats hier Thailand Dies ist einer der schwersten Konsularposten außerhalb Europas. Für seriöse Bewerber wollen wir kundenorientierter arbeiten. Das erleichtert uns auch die Arbeit am Schalter.“ Zum regulären Kreis der seriösen Bewerber gehören auch Mitglieder der NTCC, der niederländisch-thailändischen Handelskammer. Durch ihre Firmenmitgliedschaft erhalten sie und ihre Verwandten fast automatisch ein Visum für die Niederlande. Vertreter thailändischer kleiner und mittlerer Unternehmen können an vier Nachmittagen in der Woche am Schalter in Bangkok erscheinen, um einen beschleunigten Antrag zu stellen.

Psychische Probleme

Jitze Bosma (Leiter der konsularischen Angelegenheiten) räumt ein, dass nicht jeder Antrag zur Zufriedenheit aller bearbeitet werden könne. Wie könnte es anders sein, zu den 8000 Visumanträgen kommen noch weitere 7000 Legalisierungen, 1425 konsularische Erklärungen und 1500 Anträge auf einen niederländischen Pass. Bosma: „Wir helfen auch Niederländern bei Problemen, oft psychologischer Natur, und Niederländern in Gefängnissen in Thailand, Kambodscha, Laos und Burma. Dies betrifft 8 Landsleute. Darüber hinaus starben im vergangenen Jahr 85 Niederländer in Thailand. Es wird erwartet, dass es dieses Jahr noch mehr werden.“

Ein Schengen-Visum für die Niederlande ermöglicht auch die Einreise in 24 Schengen-Länder. Ein „Protokoll“ muss sicherstellen, dass alle Mitgliedsländer mehr oder weniger einer Meinung sind. Beispielsweise erhalten seit Januar dieses Jahres gutgläubige Antragsteller automatisch ein Visum für die mehrfache Einreise, wenn sie innerhalb von zwei Jahren zum dritten Mal in die Niederlande einreisen. Reisen. Sie dürfen sich höchstens 90 Tage pro sechs Monate im Schengen-Staat aufhalten. Das ist übrigens nicht jedem klar. Verkerk und Bosma raten jedem, den Text auf dem Visumaufkleber sorgfältig zu lesen. Touristenantragsteller erhalten nun standardmäßig ein Visum für dreißig oder für 90 Tage. Das ist effizienter und entlastet die Botschaft.

Dankesbriefe

Was ist mit den Beschwerden über die Bearbeitung von Visumanträgen, von denen wir regelmäßig auf Thailandblog lesen? Verkerk zeigt einen dicken Ordner mit nur Dankesbriefen. Jährlich gehen nur etwa acht bis zwölf Beschwerden zu verschiedenen konsularischen Themen ein. Laut Verkerk haben negative Vorfälle, die (zu Recht oder zu Unrecht) in die Presse gelangen, einen großen Einfluss auf das Image des Konsulardienstes. 98 Prozent der Anträge werden genehmigt. Dies bedeutet nicht, dass Visuminhaber einfach in die Niederlande reisen können. Letztlich hat die Königlich Niederländische Marechaussee das letzte Wort in Schiphol oder die Einwanderungsbehörden eines der anderen Schengen-Staaten.

Bosma und Verkerk sind mit dem neuen, ausgelagerten Terminsystem zufrieden. Dies war nicht nur notwendig, weil 20 Prozent der Beteiligten des alten Systems nicht erschienen sind, sondern auch, weil thailändische Reiseveranstalter die Slots größtenteils übernommen und weiterverkauft haben. . „Der Kunde weiß jetzt, wo er steht und wo das Anliegen liegt. Das spart viel Arbeit.“

Bei Fragen zu Visa, die nicht auf den verschiedenen Websites aufgeführt sind, können Sie jederzeit eine E-Mail an senden  [E-Mail geschützt]

Die aktuellen Regelungen zur Visumerteilung finden Sie unter:

thailand.nlambassade.org/ en www.minbuza.nl

Auf der Website des Einwanderungs- und Einbürgerungsdienstes www.ind.nl enthält alle Informationen zu Garantien und/oder Privatunterkünften.

www1.minbuza.nl/

26 Antworten auf „Nur 2 Prozent der in Bangkok beantragten Touristenvisa wurden abgelehnt (2)“

  1. Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

    Sogar die Überschrift besagt, dass es um Bangkok geht. Auch Einwohner anderer Länder können bei der Botschaft in Bangkok ein Visum beantragen, wenn die Niederlande der Hauptzweck ihres Aufenthalts sind. Die andere Frage werde ich an die Botschaft weiterleiten.

    • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

      Ich habe den Text noch einmal sorgfältig gelesen, kann aber nur zu dem Schluss kommen, dass auch Einwohner von Drittstaaten ein Visum in Bangkok bei der niederländischen Botschaft beantragen können. Bangladesch und Kamerun sind nur einige der vielen Beispiele.
      Sie wissen, dass Vollständigkeit die Lesbarkeit beeinträchtigt. Ich gehe davon aus, dass Jeannette Verkerk Ihre Frage beantworten kann.

      • Pujai sagt oben

        @ Hans Bosch

        Ein Dankeschön an Ihre Direktion ist hier auf jeden Fall angebracht für die Mühe, die Sie unternommen haben, um uns über Ihren Besuch in der niederländischen Botschaft zu informieren, und für Ihren Beitrag zu den positiven Ergebnissen, die er hervorgebracht hat.

        Allerdings stimme ich mit @Gringo überein, der unter anderem sagt:

        „Natürlich wäre es schön gewesen, wenn die Redaktion den Besuch vorher auf dem Blog angekündigt hätte, damit Blogger eventuell eine drängende Frage „einbringen“ könnten. Eine verpasste Chance!"

        • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

          Hätte sein können, vielleicht sogar empfehlenswert. Da rächt sich der journalistische Hintergrund, man solle keine Konkurrenten auf die Spur bringen. Viele brauchbare Fragen habe ich bisher übrigens nicht auftauchen sehen. Hast du eins? Her damit!

          • Pujai sagt oben

            @Hans Bos

            Ich verstehe Hans. Ihre Angaben sind, zumindest für mich, vollständig. Also keine weiteren Fragen. Wie Sie wissen, standen meine „drängenden“ Fragen alle in meinem Brief an den niederländischen Botschafter in Bangkok, mit einer Kopie an die MinBuZa in Den Haag. Als Antwort auf diesen Brief rief mich Jitze Bosma im Namen des Botschafters persönlich an und beantwortete alle meine Fragen ordnungsgemäß. Ich finde die gleichen Informationen in Ihrer Berichterstattung und bin daher sehr zufrieden.

  2. Gringo sagt oben

    @ Hans Bos: Ich fand es eine gute Initiative des neuen Botschafters, dass er einen Redakteur von Thailandblog.nl eingeladen hat, einen Blick in die niederländische Botschaft zu werfen und sich insbesondere über den Stand der Dinge in der Konsularabteilung zu informieren.

    Natürlich wäre es schön gewesen, wenn die Redaktion den Besuch vorab auf dem Blog angekündigt hätte, sodass Blogger eventuell eine drängende Frage „einreichen“ könnten. Eine verpasste Chance!

    Wie auch immer, die Informationen in beiden Artikeln sind interessant genug und werden sicherlich die notwendigen Reaktionen hervorrufen. Hoffentlich hat die Redaktion Folgeabsprachen getroffen, sodass weiterhin Fragen, Kritik und sonstige Rückmeldungen gestellt und beantwortet werden können. Ich habe bereits einiges an Diskussionsstoff für ein solches Follow-up. Wenn ich hier oder da kritisch klinge, betrifft mich das sicher nicht. In all den Jahren, in denen ich nun dauerhaft in Thailand lebe, habe ich mit der Botschaft sowohl mündlich als auch schriftlich nur positive Erfahrungen gemacht.

    1. Ich glaube gerne, dass Thailand mit der großen Zahl an Besuchern und Auswanderern aus den Niederlanden eine sehr geschäftige konsularische Vertretung ist. Trotz der Budgetkürzungen durch „Den Haag“ glaube ich, dass der Personalbestand angemessen und ausreichend sein sollte. Ich verstehe Haushaltskürzungen und auch die Schließung einiger diplomatischer Vertretungen, aber in diesem Land muss die Sache beschleunigt werden.“ Ich bin auch der Meinung, dass jeder Niederländer mit einem Problem oder einer Frage auf Niederländisch angesprochen werden sollte, schließlich spricht nicht jeder Niederländer gut Englisch und schon gar nicht, wenn es um die Amtssprache geht.
    2. Die Niederlande haben einen Konsul in Chiang Mai und Phuket. Ich kann davon ausgehen, dass die Funktionsfähigkeit dieser Konsulate regelmäßig überprüft wird, das heißt: Funktionieren sie zufriedenstellend und nehmen sie der Botschaft viel (administrative) Arbeit ab? Ich frage das, weil ich denke, dass es in Pattaya einen konsularischen Posten geben sollte. Pattaya ist nicht allzu weit von Bangkok entfernt, aber ich bin überzeugt, dass viele Visaanträge, Konsularanträge und Ähnliches aus dieser Region kommen. Eine konsularische Vertretung in Pattaya würde „Bangkok“ entlasten und den Niederländern den Aufenthalt hier erleichtern. In diesem Zusammenhang möchte ich den Konsul von Österreich(!) erwähnen, der hier in einem schönen Büro gute Geschäfte macht und alle möglichen „europäischen“ Dokumente unterzeichnet und stempelt.
    3. Nur zwei Prozent der Visumanträge würden abgelehnt, heißt es. Das hört sich gut an, aber ich neige dazu zu glauben, dass das nicht ausreicht. Wenn ich in einem anderen Artikel lese, dass etwa 500 thailändische Frauen in (Erotik-)Massagesalons in den Niederlanden arbeiten, frage ich mich im Geiste, wie es möglich ist, dass diese Frauen „legal“ in die Niederlande kommen konnten. Die Überprüfung von Herkunft, Sponsor etc. hat sich daher als unzureichend erwiesen.
    4. Es ist gut, noch einmal darauf hinzuweisen, dass ein erteiltes Visum nur zur Einreise in die Niederlande berechtigt, für die endgültige Einreise in die Niederlande jedoch die Genehmigung des Königlichen Rates erforderlich ist. Militärpolizei. Ich würde gerne wissen, in wie vielen Fällen ein Visum erteilt wurde und wie oft die Einreise in die Niederlande bei der Einreise verweigert wurde. Als meine thailändische Frau zum ersten Mal in die Niederlande kam, reiste sie alleine, sie wurde eingelassen, aber nicht bevor sie ein weiteres fesselndes persönliches Gespräch mit einem ihrer Meinung nach beeindruckenden königlichen Beamten führte. Militärpolizei hatte. Während dieses Gesprächs wurden die von ihr gemachten Angaben noch einmal telefonisch mit mir besprochen, während ich in der Ankunftshalle wartete.
    5. Die Tatsache, dass seriöse Antragsteller/Sponsoren schneller ein Visum erhalten können, ist eine gute Sache. Bei einem zweiten Besuch in den Niederlanden war der Visumsantrag für meine Frau auch viel einfacher und ich habe den Eindruck, dass Informationen über den Antragsteller/Sponsor in der Botschaft zur späteren Einsichtnahme archiviert werden.
    6. In Teil 1 der Geschichte ging es um die Höhe bestimmter Tarife. Das wurde mit „das wird in Den Haag entschieden“ abgetan. Ich denke, das ist ein bisschen ein Killer. Wenn der Botschafter cq. Seine Mitarbeiter sind der Meinung, dass die Sätze tatsächlich zu hoch sind, sodass zumindest in Den Haag Alarm geschlagen werden kann. Ein Botschafter ist nicht der Erste in der diplomatischen Hierarchie, daher hat sein Urteil/Meinung in Den Haag erhebliches Gewicht.
    7. Zum Schluss noch die Gewinn- und Verlustrechnung. Das hat bei mir per Post seit vielen Jahren gut geklappt. Dass das Verfahren aufgrund einer „Manipulation“ von weniger als 1 % drastisch geändert wurde, war eine unglückliche Entscheidung, die glücklicherweise aufgehoben wurde. Gute Nachrichten? Ein bescheidenes „Entschuldigung“ der Botschaft wäre hier wirklich angebracht gewesen.

    Es ist eine lange Geschichte geworden, aber ich hoffe, dass sie zu einem besseren Kontakt und Verständnis mit der Botschaft beitragen kann. Die Aussichten dafür sind gut und ich hoffe aufrichtig, dass der Botschafter seinen Kontakt zu den hier lebenden Niederländern weiter ausbauen wird. Schließlich arbeiten er und seine Mitarbeiter für uns, aber wir wollen es ihnen durch bessere Information und Kontaktaufnahme nicht noch schwerer machen, als es ohnehin schon ist.

  3. Ghostwriter sagt oben

    @Hans Bos, die Einkommensvoraussetzung trifft in einigen Fällen einfach nicht zu und ist daher nicht immer so schwer:

    Ausnahmen: Einkommensvoraussetzung

    Entgegen der Einkommensvoraussetzung wird der MVV-Antrag nicht wegen unzureichender, nicht nachhaltiger oder nicht selbständiger Existenzgrundlage abgelehnt, wenn die Hauptperson:

    – 65 Jahre oder älter ist
    – nach Auffassung des Ministers dauerhaft und vollständig arbeitsunfähig ist, oder
    – dauerhaft nicht in der Lage ist, der Arbeitspflicht nachzukommen.

  4. Faruanguan sagt oben

    Leider lag meine Bewerbung gerade einmal bei diesen 2 Prozent.
    Könnte auch 2009 gewesen sein, da bin ich mir nicht mehr ganz sicher.
    Alle Anforderungen wurden erfüllt, aber aufgrund der Gefahr einer Niederlassung abgelehnt.
    Ich war damals ziemlich sauer darüber. Meiner Meinung nach verurteilt man jemanden, noch bevor er ein Verbrechen begangen hat.

    • Thailandbesucher sagt oben

      Hast du nicht gefragt, warum sie diese Gefahr in ihr sehen und Einwände erheben? Sie garantieren und unterschreiben trotzdem. Wenn etwas schief geht, kommen sie auf Ihre Kosten. War die betreffende Dame schon einmal hier oder hat sie schon einmal versucht, über einen anderen Farang so etwas anzufordern?

      • Faruanguan sagt oben

        Sie hatte noch nie zuvor ein Visum beantragt.
        Die Tatsache, dass sie keine Verbindung zu Thailand in Form von Kindern, einem Haus oder einem offiziellen Job hatte, ließ sie zu dem Schluss kommen, dass die Gefahr einer Sesshaftigkeit zu groß sei.
        Wie unten dargelegt, besteht die Gefahr der Niederlassungsgründung darin, dass sie versucht, sich dauerhaft in den Niederlanden niederzulassen, obwohl ihr dies nicht erlaubt ist.
        Ich habe nichts dagegen gehabt, hätte es auch tun können, habe mich dann aber für den Einstieg in das MVV-Verfahren entschieden. Das kostet natürlich sofort viel mehr Geld, es wäre schön gewesen, wenn sie erst einmal für einen Monat vorbeigekommen wäre, um zu sehen, wie es hier in den Niederlanden ist.

        • Thailandbesucher sagt oben

          Ok, ich dachte, wir reden hier über das MVV-Verfahren. Mein Fehler. Es kostet Sie übrigens nichts, wenn Sie es in den Niederlanden starten. Diese müssen Sie erst bei Genehmigung bezahlen. Aber dann ist es sofort Bargeld!!!

  5. gerne sagt oben

    @faruanguan
    Vielleicht eine dumme Frage, aber diesen ganzen Zirkus haben wir schon 2002/2003 erlebt, aber wie groß ist das Risiko einer Etablierung?

    • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

      die Gefahr, dass Ihre Freundin nach Ablauf des Visums nicht nach Thailand zurückkehrt.

      • Thailandbesucher sagt oben

        Aber genau das unterschreiben Sie als Niederländer für diese Garantie. Diese Gefahr besteht immer und bei jedem, der in die Niederlande kommt, denn man kann ihnen ins Gesicht sehen, aber nicht in ihrem Gesicht.

        • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

          Letzteres gilt als Bus. Allerdings ist es schwierig zu beurteilen, wenn man nur das Ergebnis kennt. Die Vorgehensweise der richtenden Behörden ist manchmal undurchschaubar.

        • In der Praxis bringt diese Garantie natürlich nicht viel. Der Höchstbetrag, den Sie garantieren, beträgt 10.000 € pro Jahr, sofern diese Kosten ansonsten vom Staat und/oder öffentlichen Stellen getragen würden. Die Garantie endet erst, wenn Ihr Gast den Schengen-Raum nachweislich verlassen hat. Da die Garantiedauer 5 Jahre betragen kann, unterschreiben Sie eine Garantiesumme von 50.000 €.
          Wenn also eine Dame illegal verschwindet, kann der NL-Staat an Ihre Tür klopfen. Was aber, wenn der Bürge ein kahlköpfiges Huhn ist? Dann kann der NL-Staat das Geld pfeifen.

          • Thailandbesucher sagt oben

            Ich weiß nicht, wie Sie auf diesen Betrag von 10.000 Euro gekommen sind, da im Antrag für die MVV wörtlich ein Betrag von 5.000 Euro angegeben ist. Verfügen Sie über andere Quellen oder Dokumente als ich?

            Der Unterzeichner garantiert die Kosten, die dem Staat entstehen und für
            andere öffentliche Einrichtungen, die sich aus dem Aufenthalt in den Niederlanden ergeben
            Ausländer für die Dauer von fünf Jahren. Die Garantie ist fällig
            erlöschen, wenn der Ausländer auf andere Weise eine ausreichende Sicherheit geleistet hat
            die Niederlande endgültig verlassen hat, wird dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt
            für einen anderen Aufenthaltszweck oder auf unbestimmte Zeit gewährt wurde oder die
            Ausländer ist niederländischer Staatsangehöriger geworden. Darüber hinaus erklärt der Unterzeichner dies
            die dem Staat und anderen öffentlichen Stellen entstehenden Kosten, bei denen es sich nicht um Unterstützungskosten handelt
            Kosten, die durch den Aufenthalt des Ausländers entstehen, einschließlich der Kosten einer Reise des Ausländers an einen Ort im Ausland
            Niederlande, wo sein/ihr Zugang bis zu einem jährlichen Höchstbetrag garantiert ist
            in Höhe von 5.000 € vom Bürgen zurückgefordert werden.
            Darüber hinaus erklärt der/die Unterzeichnende, dass er/sie sich dessen bewusst ist, wenn er/sie ausländischer Staatsangehöriger ist
            eine Leistung nach dem Arbeits- und Sozialhilfegesetz erhält, werden die Kosten übernommen
            Hilfeleistung zugunsten des Ausländers (im Zusammenhang mit
            die Höhe der zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungen nach Maßgabe des
            (Arbeits- und Sozialhilfegesetz zusätzlich zu den oben genannten 5.000 € pro Jahr) auf den Bürgen
            wird wiederhergestellt.

            • @Ich erinnere mich auch nicht. Es beträgt dann 5 x 5.000 € = 25.000 €. Aber das ändert nichts an meinem Kommentar. Wer kein Geld hat, wird nicht 25.000 € ausspucken.

              • Thailandbesucher sagt oben

                Nein natürlich nicht. Ich weiß nicht, ob sie das bei der Beantragung der Garantie überhaupt berücksichtigen. Ich weiß, dass ich, als ich mich beworben habe, das Geld nicht herumliegen hatte und sie dann aus einem bösen Erwachen nach Hause gekommen wären. lol und ich auch, irgendwann denke ich schon. aber Sie gehen vom Maximum aus. Ich habe jetzt eine Räumung hautnah miterlebt und das war so quiekend. Die Kosten beliefen sich insgesamt auf weniger als 1000 Euro (Ticket und Verstauen im Flugzeug). Ich muss sagen, dass die betreffende Person auch nicht schwierig war. Es war erbärmlich.

  6. König Französisch sagt oben

    Das habe ich auch im Jahr 2002 erlebt. Meiner Freundin wurde dreimal die Einreise in die Niederlande für einen Urlaub verweigert. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass der Antragsteller nach Ablauf der Frist von 3 Monaten nicht in sein Herkunftsland zurückkehren wird. Meine Freundin wurde einmal von einer Person der Botschaft so schlecht behandelt, dass sie mich verärgert anrief, ich rief die Botschaft [aus den Niederlanden] an, bekam die betreffende Dame am Telefon, das einzige, was sie sagt, ist, ich werde nicht mit Ihnen streiten Ich telefoniere nicht und habe aufgelegt. Ich hatte einen Job und habe diesen Job immer noch. [ offiziell].

  7. Birnenstein sagt oben

    Weiß jemand mehr darüber?

    Seit Januar dieses Jahres erhalten gutgläubige Antragsteller automatisch ein Visum für die mehrfache Einreise, wenn sie innerhalb von zwei Jahren zum dritten Mal in die Niederlande einreisen.

    1. Was ist ein „Visum für mehrere Personen“? Kann es auf der Website der Botschaft nicht finden.
    2. Wie ist der Ablauf, wenn Sie ein drittes Mal ein Visum beantragen?

    ------------------------

    dürfen sich höchstens 90 Tage pro sechs Monate im Schengen-Staat aufhalten. Das ist übrigens nicht jedem klar.

    1. Weiß jemand, wie das berechnet wird? ab dem Tag der Bewerbung, Ein- oder Ausreise. Oder wird die Gesamtsumme über ein (Kalender-)Jahr betrachtet?

    Danke für die Antworten.

    • Ghostwriter sagt oben

      Mehrfacheinreise bedeutet, dass Sie die Grenze überqueren dürfen, wenn Sie sich in den Niederlanden aufhalten. Sie können also mehrmals in die Niederlande einreisen. Sie können also innerhalb der Schengen-Staaten frei reisen. Sie können sogar über Deutschland in die Niederlande einreisen. Sie müssen also nicht nach Amsterdam fliegen.

      Ich denke, dass die Vorgehensweise gleich bleiben wird. Aber ich bin mir nicht sicher. Aber logischerweise wird es nicht abweichen.

  8. Hier ist eine weitere Ablehnungsgeschichte: http://www.rnw.nl/nederlands/article/schengenvisum-pas-op-vestigingsgevaar

    • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

      Es handelt sich um eine Absage der spanischen Botschaft. Das Niederländische wird als einfacher beschrieben

  9. @ Ja, zu verrückt für Worte. Hast du ein Visum, musst du deinen Hintern wieder entblößen. Ziemlich demütigend.
    Touristen sind nur dann willkommen, wenn sie in die Niederlande kommen, um dort Geld auszugeben, andernfalls bleiben sie lieber fern. Es sieht aus wie Thailand 😉

    • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

      Noch schlimmer ist, dass man für einen jungen Hosenmann in Uniform ohne jegliche Erfahrung und Einsicht sein Gesäß entblößen muss. In einer grauen Vergangenheit habe ich in Schiphol auf meine kubanische Freundin gewartet. Schließlich wurde ich mit dem Marechaussee und meiner Freundin in ein Zimmer gerufen. „Diese Dame spricht gar nichts“, sagte einer der Uniformierten vorwurfsvoll. Ich korrigierte ihn mit den Worten: Diese Dame spricht ausgezeichnetes Spanisch. Du auch? Wir durften sofort gehen.


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