(JPstock / Shutterstock.com)

Jedes Jahr ist es für viele Menschen eine völlige Katastrophe: Wie um alles in der Welt verliert man in den kleinen Kästchen davor die Adressdaten eines nach Thailand ausgewanderten Menschen? Und dann reden wir noch von der Papierdeklaration Modell-M, bestehend aus 58 Seiten mit Fragen, einer Erklärung mit Zusatzerklärung von rund 100 Seiten, wovon ich mich jedes Jahr um etwa 25 kümmere.

Wer dafür in Frage kommt, hat diesen Berg an Papieren schon längst erhalten und viele werden sich bereits für die Vervollständigung dieser Erklärung eingesetzt und diese vielleicht auch schon eingereicht haben.

Schade um den ganzen Aufwand! Als Senf nach dem Essen hat die Steuer- und Zollverwaltung ab dem 1. Juni die Möglichkeit eröffnet, eine digitale Anmeldung für das M-Formular einzureichen. Eine grandiose Planung unserer unübertroffenen Steuerbehörden (aber nicht wirklich)!

Wenn Sie die Papiererklärung noch nicht ausgefüllt haben, fangen Sie jetzt nicht an und hinterlegen Sie diese Erklärung mit Erklärung und alles zusammen mit dem alten Papier. Oder behalten Sie es als Andenken, denn es wird wahrscheinlich die letzte Papiererklärung sein, die Sie von der Steuer- und Zollverwaltung erhalten.

Und zum Glück, denn Papier ist teuer und wird durch die Versandkosten noch teurer. Und dann reden wir noch nicht einmal über die Schäden an der Natur, die beispielsweise durch die Abholzung der Wälder im brasilianischen Amazonasgebiet entstehen, um all dieses Papier zu produzieren.

Die Abwicklung der digitalen Anmeldung erfolgt wie gewohnt über „Meine Steuer- und Zollverwaltung“, wo Sie lediglich die entsprechenden Fragen beantworten müssen. Und das ist eine ziemliche Verbesserung. Aber leider bleibt es dabei.

Nachdem Sie die entsprechenden Fragen beantwortet haben, sehen Sie anschließend das Gesamteinkommen. Allerdings wird Ihnen nicht der voraussichtlich zu zahlende oder zu erstattende Betrag an Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträgen vorgelegt. Anscheinend ist dies noch nicht automatisiert/digitalisiert und erfolgt daher immer noch mit Hilfe von Bleistift und Papier (und möglicherweise einem japanischen Taschenwerkzeug, aber ich habe den Eindruck, dass dieses Werkzeug möglicherweise beim Finanzamt liegt, möglicherweise aufgrund der vielen Kürzungen). in diesem Amt ist äußerst rar).

Und genau da drückt der Schuh. Denn es kommt selten bis nie vor, dass die Bearbeitung eines M-Formulars durch die Steuer- und Zollverwaltung bzw. das Auslandsamt gleich beim ersten Mal richtig erfolgt. Die größte Abweichung in meiner Beratungspraxis ereignete sich vor zwei Jahren. Für einen thailändischen Kunden hatte ich mit einer Rückerstattung von rund 5.000 € gerechnet. Die Steuer- und Zollverwaltung hat einen Steuer- und Prämienbescheid in Höhe von rund 50.000 € ermittelt. Ein Unterschied von etwa 55.000 €. Ich bin nicht der schwierigste Junge in der Klasse, aber so eine Abweichung lasse ich natürlich nicht zu. Es folgte also ein Einspruch, dem innerhalb kürzester Zeit stattgegeben wurde. So ist die Steuer- und Zollverwaltung!

Wenn Sie aber selbst nicht in der Lage sind, den zu erwartenden Ausgang richtig zu kalkulieren, die abschließende Beurteilung aber um einige tausend Euro zu Ihren Ungunsten ausfällt, dann versuchen Sie, den Finger auf den wunden Punkt zu legen. Das wird dir bestimmt nicht gelingen!

Aber fairerweise muss man sagen: Die Fehler, die das Finanzamt/Auslandsamt bei der Bearbeitung eines M-Formulars macht, sind für den Steuerzahler in ebenso vielen Fällen schädlich wie vorteilhaft. Im letzteren Fall bin ich „nicht sehr geneigt“, Einwände dagegen zu erheben. Das ist einfach Zeitverschwendung!

Mein Rat ist daher immer: Überlassen Sie die Erstellung Ihrer Model-M-Erklärung jemandem, der sich auf diesem Gebiet auskennt. Die Praxis ist etwas für Heimwerker, ein M-Ticket jedoch etwas für den Spezialisten, es sei denn, Sie nehmen die Zahlung zu hoher Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Kauf. Aber diese Wahl liegt natürlich ganz bei Ihnen!

Lammert de Haan, Steuerfachwirt (spezialisiert auf internationales Steuerrecht und Sozialversicherung)

10 Antworten zu „Einkommensteuererklärung 2020, wenn Sie einen Teil des Jahres in den Niederlanden leben“

  1. Erik sagt oben

    Nun, Lammert, es ist an der Zeit! Und die Berechnungen werden irgendwann online sein.

    Was den Abschluss angeht, habe ich ein M für Auswanderung und eins für „Rückkehr nach NL“ bekommen und zum Glück stimmten beide Male die Summen.

  2. Rudolf sagt oben

    LS
    Es wäre schön, wenn Herr Lammert de Haan auch seine E-Mail-Adresse angeben würde, damit diejenigen, die sein Fachwissen nutzen möchten, wissen, an wen sie sich wenden können

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Rudolph,

      Ich habe meine E-Mail-Adresse schon oft auf Thailandblog hinterlassen. Die treuen Leser von Thailandblog werden diese Adresse unwiderruflich kennen und sie fast täglich nutzen. Aber für die untreuen Leser von Thailandblog / die Neulinge: Meine E-Mail-Adresse lautet:
      [E-Mail geschützt]

      Regards,

      Lammert de Haan, Steuerfachmann (spezialisiert auf internationales Steuerrecht und Sozialversicherung).

  3. Piet sagt oben

    Lammert Auch ich habe in der Vergangenheit mehrfach auf Ihr Wissen zurückgreifen dürfen und das zur großen Zufriedenheit.. an dieser Stelle bedanke ich mich ganz besonders bei Ihnen.
    Machen Sie weiter mit Ihren guten Werken
    Dank
    Piet

  4. khaki sagt oben

    Sehr geehrter Herr Lammert de Haan! Natürlich kennen wir Ihr Alter nicht, aber bitte arbeiten Sie noch ein paar Jahre weiter, auch für TB-Blogger. Dann weiß ich zumindest, wohin ich mich für die Steuererklärung wenden kann (nicht bei der Inspektion, sondern bei Lammert), wenn ich in ein paar Jahren auch dauerhaft in Thailand lebe (abhängig von der politischen/wirtschaftlichen Situation in Thailand).

  5. Ger Korat sagt oben

    Meine Einwanderung im Jahr 2020, da ich nicht nach Thailand zurückkehren konnte, sorgte dafür, dass ich im März ein M-Formular in Papierform ausfüllte, das ich selbst angefordert hatte, da ich im Mai nach Thailand zurückgekehrt war und nicht wollte, dass Formulare hin und her geschickt wurden nach Thailand und zurück, denn das kostet per Post schon 2x 6 Wochen mit dem Problem, dass Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig eintrifft.
    Dann erhielt ich im Juni von denselben Steuerbehörden die Aufforderung, eine weltweite Einkommenserklärung für 2020 zur Berechnung der Freibeträge einzureichen. und ich hatte zuvor eine Einkommenserklärung für 2020 für DUO, ebenfalls die Steuerbehörden, für das Studium meiner Tochter eingereicht. Kurz gesagt, 3 x eine Aufstellung aller meiner Einkünfte für das Jahr 2020 durch Papiererklärungen, alle für die gleichen Steuerbehörden. Zeit, etwas zu digitalisieren, das Internet gibt es schon seit etwa dreißig Jahren und Zeit, etwas zu integrieren, damit man nicht dreimal dieselben Daten angeben muss.

  6. willem sagt oben

    Ich habe auf der IRS-Website gelesen:

    Ab dem 1. Juni können Sie Ihre M-Meldung 2020 online einreichen

    Sie reichen Ihre Steuererklärung online über Mijn Belastdienst mit Ihrer DigiD oder mit einer in Europa anerkannten Anmeldemethode (eIDAS) ein.

    Sie können die Online-M-Erklärung nicht immer nutzen. In folgenden Situationen können Sie eine M-Erklärung nur in Papierform einreichen:

    Sie sind Unternehmer im Sinne der Einkommensteuer und haben Gewinne von mehr als einem Unternehmen in den Niederlanden. Sie haben Gewinne von einem Unternehmen außerhalb der Niederlande. Sie möchten Gewinne aus der Seeschifffahrt nach dem Tonnageschema berechnen. tun

  7. Lungenaddie sagt oben

    Wenn ich hier alles über Steuern für die Niederländer lese, muss ich zu dem Schluss kommen, dass wir im Ausland lebenden und abgemeldeten Belgier keine Reifendicke, aber die doppelte Fahrradlänge haben, vor den Niederländern. Seit vielen Jahren können wir unsere Steuererklärungen digital online einreichen. Wir müssen uns lediglich bei „myminfin“ registrieren und erhalten jedes Jahr eine vorab ausgefüllte Erklärung. Wenn wir damit einverstanden sind, müssen wir nur noch bestätigen. Wenn nicht, nehmen Sie einfach die Korrektur vor. Wir wissen sogar im Voraus, wie das Endergebnis aussieht: wie viel mehr wir zahlen oder zurückerhalten müssen.

    • Piet sagt oben

      Wenn Sie als niederländischer Staatsbürger abgemeldet werden, haben Sie nichts mehr mit der Steuerrückerstattung zu tun.
      Wenn Sie eine staatliche Rente beziehen, müssen Sie in den Niederlanden immer Steuern zahlen. Außerdem erhalte ich in den Niederlanden über das Finanzamt ein sogenanntes Formular C, auf dem auch alles ausgefüllt ist. Unterschreiben Sie einfach jedes Jahr und Piet ist bereit. Die nötige Steuer für die AOW ist durch die monatliche Zahlung bereits abgezogen, muss also nie nachzahlen oder leider auch etwas zurückerhalten.
      Dies ist der normale jährliche Verlauf, wenn Sie mehr als ein Steuerjahr nicht in den Niederlanden waren
      Der einzige schwierige Moment ist das Jahr der Abreise oder Rückkehr nach NL und das geschah mit einer dicken Papierbeurteilung, dem oben genannten Formular M, das nun auch digitalisiert wurde, wie es scheint
      Gruß
      Piet

    • Dirk Jan sagt oben

      Belgien hat die höchste Steuerbelastung in der EU, daher möchte ich nicht so stolz darauf sein. https://www.hln.be/geld/belastingdruk-nergens-zo-hoog-als-in-belgie-volgens-nieuwste-oeso-ranking~aac18daf/
      Übrigens: Nachdem Sie ein M-Formular in Papierform ausgefüllt haben, können Sie die folgenden Jahreserklärungen online abgeben. Ab diesem Jahr, sogar vom ersten Start an.


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