Ausländer, die sich thailändischer Handlanger bedienen, um in Thailand ein Unternehmen zu gründen oder zu führen, sollten vorsichtig sein. Die Regierung erwägt eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Definition von „Ausländern“ gelegt werden soll.

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Zur großen Erleichterung ausländischer Unternehmen bleibt das Foreign Business Act (FBA) unverändert. Premierminister Prayuth Chan-o-cha gab dies gestern bei einer Mittagssitzung der Gemeinsamen Auslandshandelskammern bekannt.

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