Allgemeines

Wenn Sie als Tourist länger als 30 Tage ununterbrochen in Thailand bleiben möchten und eine Einreise ausreicht, gibt es das „Single Entry Tourist Visa“ (SETV).

Ziel

Sie können das SETV nutzen, wenn es sich um einen Aufenthalt aus touristischen Gründen handelt. Dies wird auf Ihrem Visum unter „Art des Visums“ als „Tourist“ und unter „Kategorie“ mit dem Code „TR“ angegeben.

Gültigkeitsdauer des SETV

Der SETV hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Das bedeutet, dass Sie nach Erteilung des Visums maximal drei Monate Zeit haben, um nach Thailand einzureisen. Beantragen Sie das Visum nicht zu früh. Diese Gültigkeitsdauer finden Sie auf Ihrem Visum neben den Worten „Ausstellungsdatum“ (Anfangsdatum) und „Einreise vor“ (Enddatum).

Anzahl der Einträge mit einem SETV

Der Name ist Programm: „Touristenvisum für die einmalige Einreise“. Sie können damit nur einmal einreisen und dies innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums. In den meisten Fällen versieht der Einwanderungsbeamte daher bei der Einreise den Stempel „Genutzt“ auf Ihrem Visum. Auf Ihrem Visum finden Sie die Anzahl der Einreisen neben „No of Entry“ und „S“ von „Single“.

Dauer des Aufenthaltszeitraums

Sowohl bei der Einreise über einen Flughafen als auch über einen Landgrenzübergang erhalten Sie eine maximale Aufenthaltsdauer von 60 Tagen ununterbrochenen Aufenthalts. Das Enddatum Ihres Aufenthalts finden Sie in Ihrem „Ankunftsstempel“ neben „Zulassung bis“.

Preis

Der Preis für ein SETV beträgt 1000 Baht. Der Gegenwert beträgt 30 Euro.

Bewerbung für ein SETV

Sie müssen das SETV beantragen, bevor Sie nach Thailand abreisen. Sie können dies bei einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat tun. Abhängig davon, welche Botschaft oder welches Konsulat Sie nutzen, müssen Sie die folgenden Dokumente und Nachweise einreichen. Diese Liste ist so, wie sie auf der Website der jeweiligen Botschaft oder des Konsulats erscheint. Bitte beachten Sie, dass es zu Anpassungen kommen kann, die nicht auf der Website erwähnt werden, oder dass Sie das Recht haben, zusätzliche Dokumente oder Nachweise anzufordern.

  1. Thailändische Botschaft in Den Haag

– 30 Euro für das Visum

(Achtung, kann nach Einreichung nicht mehr zurückgefordert werden)

– Reisepass oder Reisedokument mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten.

– Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt.

– Aktuelle Passfotos (3,5×4,5), die maximal 6 Monate alt sind.

– Bestätigtes Ticket, vollständig bezahlt.

www.thaiembassy.org/hague/th/services/76467-Tourism,-Medical-Treatment.html

  1. Thailändisches Konsulat in Amsterdam

– 30 Euro für das Visum.

(Achtung, kann nach Einreichung nicht mehr zurückgefordert werden)

- Gültiger Reisepass. Mindestens 6 Monate ab dem Tag der Einreise.

- Kopie des Reisepasses. Seite mit persönlichen Daten.

– Kopie der Flugdaten/des Flugtickets.

– 1 aktuelles Passfoto (Farbe oder Schwarzweiß)

– Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular

http://www.royalthaiconsulateamsterdam.nl/index.php/visa-service/visum-aanvragen

  1. Thailändische Botschaft Brüssel

– 30 Euro für das Visum.

(Achtung, kann nach Einreichung nicht mehr zurückgefordert werden)

– 1 vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular

– 2 farbige Passfotos (3,5 x 4,5 cm), nicht älter als 6 Monate

– 1 Kopie Ihres belgischen oder luxemburgischen Personal- oder Aufenthaltsausweises

– Ihr Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist

– 1 Kopie der Reservierung der Flugtickets nach und aus Thailand

– 1 Kopie einer Hotelreservierung oder eines Einladungsschreibens/-mails einer Person in Thailand mit vollständiger Adresse + 1 Kopie ihres Personalausweises (Bestätigung für mindestens die Hälfte Ihres Aufenthalts!)

– 1 Kopie der Kontoauszüge der letzten 6 Monate mit einem Mindestbetrag von 600 Euro.

– Wenn Sie arbeitslos sind. Einkommensnachweis (Kopie des Arbeitslosengeldbelegs,…)

www.thaiembassy.be/wp-content/uploads/2018/02/Tourist-Entries-NL.pdf

  1. Thailändisches Konsulat in Antwerpen

– 30 Euro für das Visum

(Achtung, kann nach Einreichung nicht mehr zurückgefordert werden)

– 2 ausgefüllte Originalanträge
– 3 Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
– Gültiger Reisepass (Reisepass): mindestens 6 Monate nach Rückkehr
– Kopie des Personalausweises auf der Rückseite (für alle anderen EU-Bürger oder Weltbürger eine Kopie des Reisepasses + Personalausweises)
– Kopie des Flugtickets (Hin- und Rückflug)
– Kopie der Buchung des Hotels oder der Pension für die erste(n) Nacht(en) oder Erklärung der vollständigen Adresse in Thailand
– Einkommensnachweis (eine aktuelle Gehaltsabrechnung oder Sozialleistung)
- Mindest. 700€ auf einem Konto des Antragstellers (Hinweis: Die Konten müssen auf den Namen des Antragstellers lauten.

http://www.thaiconsulate.be/?p=regelgeving.htm&afdeling=nl

Reisen für und mit Minderjährigen

Niederlande

  1. Thailändische Botschaft Den Haag

- Keine Informationen

  1. Thailändisches Konsulat Amsterdam

– Wenn minderjährige Kinder mit den Eltern/Erziehungsberechtigten reisen, müssen Sie dem Visumantrag eine Kopie der Geburtsurkunde des/der minderjährigen Kindes/Kinder beifügen.

– Personen unter achtzehn (18) Jahren müssen dem Visumantrag ein Schreiben der Eltern/Erziehungsberechtigten beifügen, aus dem hervorgeht, dass sie die Erlaubnis haben, nach Thailand zu reisen. Dieser Brief muss mit dem Namen und der Unterschrift der Person, die den Brief geschrieben hat, sowie einer Kopie seines Personalausweises (Reisepass/Führerschein) unterzeichnet werden.

Belgien

  1. Thailändische Botschaft Brüssel

Bewerber unter 18 Jahren werden um die Vorlage folgender zusätzlicher Unterlagen (je Person) gebeten:

– 1 Kopie des Personalausweises beider Eltern

– 1 Kopie der Geburtsurkunde

– Beide Elternteile müssen das Antragsformular für das Kind unterschreiben

  1. Thailändisches Konsulat Antwerpen

– Für Kinder unter 18 Jahren gilt das gleiche Verfahren wie für Erwachsene. Sie müssen daher auch ein Visum beantragen.
– Wenn Minderjährige reisen, muss immer ein Nachweis vorliegen, dass sie mit ihren leiblichen Eltern reisen. Wir benötigen daher eine Kopie der Flugtickets und einen Nachweis, dass das Kind mit seinen leiblichen Eltern reist. Kopie der Geburtsurkunde und Kopie der Heiratsurkunde (oder Rückseite des Personalausweises).
– Alleinreisende minderjährige Kinder benötigen die Erlaubnis beider leiblicher Eltern oder des alleinsorgeberechtigten Elternteils. (Erlaubnis der Eltern)
– Kinder, die mit einem Elternteil reisen, benötigen die Erlaubnis des Elternteils, der nicht mit ihnen reist. (Die elterliche Genehmigung ist ein Dokument, das im Standesamt des Rathauses abgeholt werden muss).

Verlängern

Sie können einen mit einem SETV erworbenen Aufenthaltszeitraum einmalig bei einer Einwanderungsbehörde verlängern. Dies kostet 1900 Baht.

Für die Antragstellung reicht eine Woche vor Ablauf der 60-tägigen Aufenthaltsdauer aus. Wenn Sie früher gehen, wird Ihnen möglicherweise gesagt, dass Sie später wiederkommen sollen.

Dies kann auf zwei Arten erfolgen.

  1. Als Tourist für 30 Tage

Folgende Unterlagen bzw. Nachweise müssen Sie einreichen

(am häufigsten nachgefragt und nicht einschränkend):

– Formular TM7 – Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts im Königreich – Ausgefüllt und unterschrieben.

https://www.immigration.go.th/download/   zie Nr 14

  1. Aktuelle(s) Passfoto(s) (4×6)
  2. 1900 Baht für die Erweiterung

(Achtung, kann nach Einreichung nicht mehr zurückgefordert werden)

  1. Reisepass
  2. Kopie der Passseite mit persönlichen Daten
  3. Kopie der Passseite mit dem „Ankunftsstempel“
  4. Kopie der Passseite mit „Visum“
  5. Kopie der TM6 – Abfahrtskarte
  6. Adressnachweis (nicht überall)
  7. Kopie der TM30-Meldung – Meldung für Hausmeister, Eigentümer oder Besitzer der Wohnung, in der sich der Ausländer aufgehalten hat (nicht überall)
  8. Finanzielle Mittel von mindestens 20.000 Baht bzw. 40 Baht pro Familie. (nicht überall)
  9. Nachweis (z. B. ein Flugticket), dass Sie Thailand innerhalb von 30 Tagen verlassen werden. (nicht überall)
  1. Wenn Sie 60 Tage lang mit einem Thailänder verheiratet sind(***)

Folgende Unterlagen bzw. Nachweise müssen Sie einreichen

(am häufigsten nachgefragt und nicht einschränkend):

1 . Formular TM7 – Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts im Königreich – ausgefüllt und unterschrieben.

https://www.immigration.go.th/download/   zie Nr 14

  1. Aktuelle(s) Passfoto(s) (4×6)
  2. 1900 Baht für die Erweiterung

(Achtung, kann nach Einreichung nicht mehr zurückgefordert werden)

  1. Reisepass
  2. Kopie der Passseite mit persönlichen Daten
  3. Kopie der Passseite mit dem „Ankunftsstempel“
  4. Kopie der Passseite mit „Visum“
  5. Kopie der TM6-Abfahrtskarte
  6. Heiratsurkunde
  7. Nachweis der Adresse des thailändischen Partners, z. B. vom thailändischen Partner unterzeichnete Kopie des Tabien Baan (Adressbuch).
  8. Kopie des thailändischen Personalausweises des thailändischen Partners und unterschrieben
  9. Kopie der TM30-Meldung – Meldung für Hausmeister, Eigentümer oder Besitzer der Wohnung, in der sich der Ausländer aufgehalten hat (nicht überall)
  10. Finanzielle Mittel von mindestens 20.000 Baht. (nicht überall)
  11. Nachweis (z. B. ein Flugticket), dass Sie Thailand innerhalb von 60 Tagen verlassen werden. (nicht überall)

(***) Auch möglich, wenn Sie Eltern eines thailändischen Kindes in Thailand sind.

Anschließend ist eine Geburtsurkunde des Kindes sowie der Nachweis einer offiziellen Beziehung zwischen Ihnen und dem Kind beizufügen.

Verlängerung abgelehnt

Sollte die beantragte Verlängerung, aus welchen Gründen auch immer, verweigert werden, wird in der Regel dennoch ersatzweise eine Fristverlängerung von 7 Tagen gewährt. An sich ist dies natürlich auch eine Verlängerung Ihres Aufenthalts. Tatsächlich dient diese Frist jedoch dazu, dem Reisenden die Möglichkeit zu geben, Thailand innerhalb einer gesetzlichen Frist nach Ablehnung einer Verlängerung zu verlassen.

Kommentare

Ein „Touristenvisum“ bietet niemals die Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Jede Form von Arbeit, auch ehrenamtliche Arbeit, ist untersagt.

Hinweis: „Reaktionen zu diesem Thema sind sehr willkommen, aber beschränken Sie sich hier auf das Thema dieses „Infobriefs zur TB-Einwanderung“. Wenn Sie weitere Fragen haben, ein behandeltes Thema sehen möchten oder Informationen für die Leser haben, können Sie diese jederzeit an die Redaktion senden.

Nur hierfür verwenden https://www.thailandblog.nl/contact/. Danke für dein Verständnis und die Kooperation"

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

6 Gedanken zu „TB Immigration Info Brief 015/19 – Das thailändische Visum (5) – Das „Single Entry Tourist Visa“ (SETV)“

  1. Rino sagt oben

    Was passiert, wenn Sie 61 Tage in Thailand bleiben und ein Visum für 60 Tage haben?
    Ich werde am 29. Dezember 2019 in Bangkok ankommen und am 27. Februar 2020 von Bankok nach Amsterdam abreisen.
    Das sind insgesamt 61 Tage.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Dann sind Sie einen Tag lang illegal im Land.
      Normalerweise müssten Sie vor dem Ende Ihres Aufenthalts eine Verlängerung (1900 Baht) beantragen.

      Aber im Prinzip wird Ihnen für einen Tag „Overstay“ am Flughafen kein Bußgeld auferlegt (dies gilt nur am Flughafen!!!), und bei der Abreise wird es in der Regel auch kein Problem darstellen.
      Sicherlich nicht, wenn Sie am 26. April abends am Flughafen ankommen, um am 27. Februar nach Mitternacht abzureisen und dann vor Mitternacht noch einmal durch die Einreisekontrolle gehen, wird Ihnen niemand etwas dazu sagen. Aber selbst wenn Sie nach Mitternacht durch die Einwanderungsbehörde gehen, könnten die Leute einen Kommentar abgeben, aber das wird normalerweise der Fall sein.

      Ich möchte nicht zum „Overstay“ ermutigen. Andererseits. Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer stellt immer einen Verstoß gegen das Einwanderungsrecht dar. Sogar an einem Tag.

      Der beste Rat, den ich Ihnen geben kann, ist, das nächste Mal besser zu kalkulieren, damit Sie pünktlich abreisen.
      Die normale Strafe für „Overstay“ beträgt 500 Baht pro Tag.

      Später werde ich einen Artikel über „Overstay“ und die Konsequenzen schreiben, da diese bei schwerwiegenderen Verstößen als an einem Tag schwerwiegend sein können.

      • RonnyLatYa sagt oben

        Lesen Sie… „Sicherlich nicht, wenn Sie am 26. Februar abends am Flughafen ankommen, um am 27. Februar nach Mitternacht abzufliegen und…“

      • Rino sagt oben

        Vielen Dank für die klare Erklärung.

  2. bert sagt oben

    Ich habe eine Frage zu all dem;

    Angenommen, Sie möchten 90 TAGE in Thailand bleiben.

    Sie können dies theoretisch tun, indem Sie einen SETV von 60 Tagen und dann eine lokale Verlängerung von 30 Tagen beantragen.

    Aber jetzt kommt es:
    Anscheinend muss man für dieses SETV ein Flugticket vorzeigen. Nehmen wir an, dieses Flugticket gilt für 90 Tage.
    Werden sie beim Visumsantrag nicht sagen: „Ja, nein, das ist zu lang, man kann nur ein Flugticket hin und zurück für 60 Tage haben“?

    Wie ist das richtig?

    • RonnyLatYa sagt oben

      Über den Link unter anderem der thailändischen Botschaft in Den Haag schreibt man:

      5. VERLÄNGERUNG DES AUFENTHALTS
      Wer länger bleiben möchte oder die Art seines Visums ändern möchte, muss einen Antrag auf Genehmigung unter … stellen.

      http://www.thaiembassy.org/hague/th/services/76467-Tourism,-Medical-Treatment.html

      Wenn sie schreiben, dass Sie möglicherweise länger bleiben können, warum sollten sie dann ein Problem machen, wenn Sie ein 90-Tage-Ticket vorzeigen?


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