Die Post-Actives der Steuerdatei wurden um drei neue Fragen erweitert

Von Eric Kuijpers
Posted in Steuern, Datei
Stichworte:
November 22 2014

Die Nachsteuerdatei wurde um drei neue Fragen erweitert. Die Fragen Nr. 21, 22 und 23 befassen sich mit Aspekten der Schenkungs- und Erbschaftssteuer nach der Auswanderung aus den Niederlanden nach Thailand.

Darüber hinaus werden einige formale Fragen besprochen, die über die in diesem Blog bereits vorhandene Datei hinausgehen:

www.thailandblog.nl/expats-en-pensionado/draaiboek-bij-overvallen-van-nederlandse-expats-thailand/

Die nachträgliche Steuerakte wurde von Erik Kuijpers, einem pensionierten Steuererklärungsbeamten, zusammengestellt und von einem Steuerberater geprüft.

Die Datei richtet sich an alle, die nach Thailand auswandern und in Thailand weder arbeiten noch ein Unternehmen haben.

In diesem Beitrag die 23 Fragen, die Erik beantwortet. Für die Antworten müssen Sie sich zum zugrunde liegenden Dokument durchklicken. Alles wird sehr ausführlich und ausführlich erklärt.

Thailandblog dankt Erik cs für seine Bemühungen. Was für eine sorgfältige Arbeit Sie geleistet haben. Alles Lob!

  1. Auswandern. Einfach; umziehen und fertig. Jedoch?
  2. Über die niederländische Rente nach der Auswanderung wird viel geschrieben. Ist die Rente im thailändischen Steuerrecht erwähnt? Wann bin ich hier steuerpflichtig?
  3. Was sagt der NL-TH-Vertrag über staatliche Rentner und Rentner in TH? Personen mit UWV-Leistungen oder VUT? Wer lebt vom Reichtum?
  4. TH hat keine AOW, keine Altersrente, darf aber Steuern auf die NL-Betriebsrente erheben? Wie ist das möglich?
  5. Ich habe gelesen, dass Sie in TH keine Steuern schulden, wenn Sie ausländische Einkünfte erst im Jahr 1 von Jahr 2 nach TH übertragen. Stimmt das?
  6. Ich habe gelesen, dass Sie eine Befreiung beantragen können. Wofür und wie macht man das? Was sind die Erfahrungen?
  7. Artikel 27 des Vertrags wird erwähnt. Was sagt es? Und was macht NL damit?
  8. Ich habe gelesen, dass Norwegen die Ausnahme anders handhabt. Wie funktioniert das mit norwegischen Renten?
  9. Sollten Berater nicht mit gutem Beispiel vorangehen? Wie sieht es mit Ihrer betrieblichen Altersvorsorge aus? Erklären Sie das?
  10. Wenn ich mich für die Steuerpflicht in den Niederlanden entscheide, was muss TH noch von mir erheben? Nichts richtig?
  11. Wie ist eine Rente zu behandeln, die NACH der Auswanderung beginnt, wenn ich bereits in TH wohne?
  12. Ich habe über die Rente eines privatisierten Unternehmens gelesen. Was ist da los?
  13. Ich habe gelesen, dass Thailand Steuern auf die staatliche Rente erhebt. Ist das möglich?
  14. Das Finanzamt weigert sich, mich von der Lohnsteuer zu befreien. Ich bin damit nicht einverstanden. Welche Rechte habe ich?
  15. Wo wäre es für mich günstiger, die Betriebsrente zu versteuern, wenn ich die Wahl hätte? In NL oder in TH?
  16. Werde ich nach der Auswanderung meine Bankkonten in den Niederlanden im Zusammenhang mit Box 3 schließen?
  17. Lohnsteuergutschriften nach Auswanderung nach TH; Habe ich nach dem 31 noch Anspruch darauf?
  18. Schutzbeurteilung. Revisionsinteresse. Was bedeuten diese Worte für mich, wenn ich in Thailand eine staatliche Rente und eine Betriebsrente beziehe?
  19. Kann ich das Land verlassen, wenn ich nicht nachweisen kann, dass ich hier Steuern gezahlt oder mein Einkommen angegeben habe?
  20. Gibt es Tipps?
  21. Über die Schenkungssteuer. Was sagt das thailändische Steuerrecht zur Schenkungssteuer? Und was steht im Vertrag? Was wird erhoben, wenn ich nach der Auswanderung spende? Gibt es Ausnahmen, bei denen Sie keine Schenkungssteuer zahlen müssen?
  22. Zur Untätigkeit (Zivilrecht). Welches Recht gilt, wenn ich nach TH auswandere und dort versterbe? Wie kann ich ein thailändisches Testament erstellen lassen und ist es auch anderswo auf der Welt gültig? Kann meine bestehende NL von Bedeutung sein? Was sind die Fallstricke?
  23. Über Erbschaftssteuer und Erbschaftssteuer (Steuerrecht). Welche Erbschaftssteuer fällt an, wenn ich nach der Auswanderung in Thailand sterbe? Erhebt Thailand Steuern und wofür? Erheben die Niederlande Steuern und wofür? Was passiert bei einer Gebührenüberschneidung?

Klicken Sie hier für die vollständige Steuerdatei für Postaktivisten.

Haben Sie nach der Lektüre der Datei noch allgemeine Fragen zum Thema Steuern? Senden Sie sie an die Redaktion von Thailandblog: Kontakt. Wir leiten sie an Erik Kuijpers weiter, der Ihre Fragen beantwortet (diese werden auch auf Thailandblog veröffentlicht).

1 Antwort auf „Steuerdatei für Postaktivisten um drei neue Fragen erweitert“

  1. Eric Kuijpers sagt oben

    Meine Damen und Herren,

    Hiermit beantworte ich die Fragen, die ich als Reaktion auf den Aufruf im Blog erhalten habe. Die Fragen sind hier:

    https://www.thailandblog.nl/oproepen/schenken-en-nalaten-emigratie-thailand/

    In Frage 1 von Marcus geht es um das Spenden nach der Auswanderung und was „rote Racker“ mit Spenden zu tun haben.

    Nach Inkrafttreten des Erbschaftsgesetzes von 1956 gab es Kabinette ohne „rote Schurken“; Ich möchte sagen, dass die Gesetzgebung einen anderen Hintergrund hat als einen parteipolitischen. Mit dieser Frage befasst sich Frage 21 der „Steuerakte für Nachaktivpersonen“.

    Frage 2 von Ruud wurde in Frage 22 behandelt. Sie haben die Wahl: Sie erstellen ein TH-Testament und hinterlegen es in NL über den vom Gesetz vorgesehenen Weg (Notar) oder Sie behalten Ihr NL-Testament und hinterlegen es in TH, wie in beschrieben die Datei, die dieser Blog dafür hat.

    In Frage 3 von Song geht es um die Investition in eine Spar-, Einlagen- oder Versicherungsform, die im Todesfall innerhalb von 10 Jahren nach der Auswanderung nicht auf einmal, sondern in Raten ausgezahlt wird.

    Eine Einlage ist wie Bankgeld und fällt unter den Nachlass. Ein Sparformular/Sparplan dto.

    Für (Lebens-)Versicherungen gelten die Artikel 5, 6, 7 und 8 des Implementation Decree Inheritance Act 1956. Siehe diesen Link:

    http://wetten.overheid.nl/BWBR0002227

    Der nach diesen Artikeln berechnete Wert der Leistung gilt plötzlich als Erbschaft und wird auf sie erhoben, sofern sie innerhalb von 10 Jahren nach der Auswanderung verstirbt.

    Im Rahmen der Ausnahmeregelung besteht die Möglichkeit, eine lebende Schenkung vorzunehmen; Sie können dieses Geschenk unter strengen Bedingungen zurückleihen und bleiben in der Schuld. Bis einschließlich 31 besteht zusätzlich ein hoher Freibetrag, auf den sich Frage 2014 bezieht. Es ist ein kurzer Tag!

    Frage 4 wurde in einem Forum gestellt. Dabei handelt es sich um Spenden von Partnern, von denen einer NL-Mitglied ist und der andere Partner nicht. Diese Frage ist noch offen.


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