Schengen-Visum 2017 einreichen

Von Robert V.
Posted in Datei, Schengen-Visum
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8 September 2017

Auf Thailandblog tauchen regelmäßig Fragen zu Schengen-Visa auf. In dieser Schengen-Visumdatei werden die wichtigsten Punkte und Fragen behandelt. Für einen erfolgreichen Visumsantrag ist eine gute und rechtzeitige Vorbereitung sehr wichtig.

(Dateiaktualisierung: September 2017)

Nachfolgend finden Sie die Einleitung des Dossiers; Im Gesamtdossier wird die Thematik ausführlicher besprochen und eine Vielzahl von Fragen beantwortet. Diese Datei wurde von Rob V. verfasst und soll eine praktische Zusammenfassung aller Dinge sein, die Sie bei der Beantragung eines Schengen-Visums berücksichtigen müssen. Die Datei richtet sich hauptsächlich an Leser, die in Europa oder Thailand leben und einen Thailänder (Partner) für einen Urlaub in die Niederlande oder nach Belgien mitnehmen möchten.

Das Schengen-Visum

Wenn ein Thailänder für einen Urlaub von bis zu 90 Tagen in die Niederlande oder nach Belgien einreisen möchte, ist in den meisten Fällen ein Schengen-Visum erforderlich. Lediglich Thailänder, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aus einem der Schengen-Mitgliedsstaaten oder im Besitz einer „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers“ aus einem der EU-Länder sind, benötigen für die Einreise in das Schengen-Mitgliedsland kein Visum Staaten. Besuche.

Der Schengen-Raum ist ein Zusammenschluss von 26 europäischen Mitgliedsstaaten, die über eine gemeinsame Grenz- und Visapolitik verfügen. Für die Mitgliedstaaten gelten daher die gleichen Visabestimmungen, die im gemeinsamen Visakodex, EU-Verordnung 810/2009/EG, festgelegt sind. Dies ermöglicht es Reisenden, sich innerhalb des gesamten Schengen-Raums ohne gegenseitige Grenzkontrollen zu bewegen, Visuminhaber benötigen zum Überqueren der Außengrenze des Schengen-Raums lediglich ein Visum – das Schengen-Visum.

Offiziell wird dieses Visum als Kurzaufenthaltsvisum (VKV) oder Visum „Typ C“ bezeichnet, im Volksmund wird es jedoch auch als „Touristenvisum“ bezeichnet. Für längere Aufenthalte (länger als 90 Tage) ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Dabei handelt es sich um ein anderes Verfahren, das in dieser Akte nicht behandelt wird.

Die wichtigsten Anforderungen

Die wichtigsten Anforderungen auf einen Blick, natürlich kann es je nach Person und Anwendungsfall unterschiedlich sein, was genau benötigt wird. Im Allgemeinen weist der Reisende (der gleichzeitig Visumantragsteller ist) nach, dass er:

  • Ist im Besitz eines gültigen Reisedokuments (Reisepass).
    – Das Reisedokument muss 3 Monate über das Ende der Visumsdauer hinaus gültig sein und darf nicht älter als 10 Jahre sein.
  • Kann sich die Reise finanziell leisten: Verfügt über ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt.
    – Für die Niederlande beträgt die Anforderung 34 Euro pro Tag und Reisender.
    – Für Belgien 95 Euro pro Tag bei Hotelübernachtung oder 45 Euro pro Tag bei Unterbringung bei einer Privatperson.
    – Verfügt der Reisende nicht über ausreichende Mittel, muss ein Bürge (der Einladende) als Bürge einstehen. Anschließend wird auf das Einkommen dieser Person, des Sponsors, geschaut.
  • Verfügt über wohnortbezogene Papiere, wie z. B. eine Hotelreservierung oder einen Wohnsitznachweis (Unterkunft) bei einer Privatperson.
  • Für die Niederlande muss zu diesem Zweck ein Originalformular „Bürgschaftsnachweis und/oder Privatunterkunft“ ausgefüllt werden. Dieses Formular muss bei der Gemeinde legalisiert werden.
  • Für Belgien: ein Einladungsschreiben und eine von der Gemeinde beglaubigte Original-Garantieerklärung.
  • Verfügen Sie über eine Reisekrankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro. Fordern Sie dies bei einem Versicherer an, der Ihnen im Falle einer Visumablehnung das Geld (abzüglich der Verwaltungskosten) zurückerstattet.
  • Hat eine Option oder Reservierung für ein Flugticket. Buchen (bezahlen) Sie das Ticket erst, wenn das Visum erteilt wurde! Eine Rückreise (Reservierung) ist unmittelbar ein offiziell anerkannter Beweis, der die Rückreise des Reisenden plausibler macht.
  • Macht es plausibel, dass er/sie rechtzeitig nach Thailand zurückkehren wird. Es ist eine Kombination von Beweisen. Zum Beispiel frühere Visa für (westliche) Länder, ein Job, Besitz von Immobilien und andere Angelegenheiten, die eine starke soziale oder wirtschaftliche Bindung zu Thailand belegen, wie etwa die Betreuung minderjähriger Kinder.
  • Wurde den europäischen Behörden nicht gemeldet und stellt keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit dar.
  • Zwei aktuelle Passfotos, die den Anforderungen entsprechen.
  • Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Schengen-Visum.
  • Eine Kopie aller eingereichten Unterlagen. Tipp: Scannen Sie auch alles ein, damit Antragsteller und Sponsor eine Kopie aller eingereichten Dokumente haben (z. B. zur Vorlage an der Grenze).

Wo soll ich ein Visum beantragen?

Nur der ausländische Reisende/Gast kann ein Visum beantragen, er wird als „Ausländer“ bezeichnet. Der mögliche Einladende wird „Referent“ genannt. Nur der Ausländer kann einen Visumantrag stellen.

Ein Antrag muss vom Ausländer persönlich beim Mitgliedsstaat des Ziellandes eingereicht werden: bei der niederländischen oder belgischen Botschaft oder möglicherweise über einen von dieser Botschaft benannten externen Dienstleister (VFS Global).

Möchte jemand mehrere Mitgliedstaaten besuchen, muss der Antrag bei der Botschaft des Landes gestellt werden, das als Hauptwohnsitz gelten kann, also das Land, in dem man sich am längsten aufhalten möchte oder das den Hauptzweck der Reise darstellt. Sofern kein klarer Hauptzweck besteht, muss ein Visum bei der Botschaft des Landes der ersten Einreise beantragt werden.

Wann kann ein Visumantrag gestellt werden?

Ein Visumantrag kann frühestens 3 Monate und spätestens 15 Kalendertage (aufgrund der üblichen maximalen Entscheidungsfrist) vor Beginn des geplanten Reisetermins gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, den Antrag rechtzeitig einzureichen, am besten mindestens einen Monat vor dem geplanten Abreisetermin.

Je früher Sie den Antrag stellen, desto besser: Es kann bis zu 2 Wochen dauern, bis Sie einen Antrag stellen können, und nach Annahme des Antrags kann es in Ausnahmefällen bis zu 60 Kalendertage dauern, bis Sie den Reisepass zurückerhalten. Dann sind Sie zweieinhalb Monate weiter!

Wie reicht man einen Antrag für die Niederlande ein?

Für ein Kurzaufenthaltsvisum müssen Sie einen Termin vereinbaren. Die Ernennung muss innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung durch den Bewerber erfolgen. Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Termin für die Antragstellung zu vereinbaren:

  • 1) Beim optionalen externen Dienstleister VFS Global betreiben sie ein „Visa Application Center“ (VAC) im Trendy Building in Bangkok. Für einen Termin bei VFS können Sie auf der VFS-Website über einen digitalen Terminkalender einen Termin vereinbaren. Anschließend besuchen Sie VFS zum vereinbarten Termin und reichen den Antrag ein. Dies kostet den Antragsteller zusätzlich zur Visumgebühr eine Servicegebühr von 996 THB. VFS leitet die Anfrage an das RSO-Backoffice in Kuala Lumpur weiter. Nach einer Entscheidung des RSO können Sie den Reisepass bei VFS abholen oder gegen eine Gebühr per Kurier (EMS) zurücksenden lassen.
    – Website: http://www.vfsglobal.com/netherlands/thailand
    – Callcenter (Englisch und Thailändisch): 0066 2 118 7003.
  • 2) Indem Sie über die Website von NetherlandsAndYou einen Termin vereinbaren und die Option „3. Vereinbaren Sie über unser Online-Terminsystem einen Termin, um sich bei der Botschaft in Bangkok zu bewerben. Anschließend wird Ihnen ein digitaler Terminkalender angezeigt und Sie können den Antrag dann zum vereinbarten Termin bei der Botschaft einreichen. In diesem Fall wird keine Servicegebühr erhoben. Nachdem der Antrag vom RSO-Backoffice in Kuala Lumpur bearbeitet wurde, kann der Reisepass bei der Botschaft (ohne Termin) abgeholt oder gegen eine Gebühr per Kurier (EMS) zurückgeschickt werden.
    – https://www.netherlandsandyou.nl/travel-and-residence/visas-for-the-netherlands/applying-for-a-short-stay-schengen-visa/thailand#anker-how-can-i-make -einen Termin

Der Antrag muss daher zum vereinbarten Termin bei der Botschaft oder bei VFS eingereicht werden. Am Schalter/Schalter darf sich nur der Ausländer melden, der Sponsor kann nicht anwesend sein.

Wie reicht man einen Antrag für Belgien ein?

Für ein Kurzaufenthaltsvisum müssen Sie einen Termin vereinbaren. Der Termin muss von der Botschaft innerhalb von 2 Wochen nach Antrag des Antragstellers erteilt werden. Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Termin für die Antragstellung zu vereinbaren:

  • 1) Beim optionalen externen Dienstleister VFS Global betreiben sie ein „Visa Application Center“ (VAC) im Trendy Building in Bangkok. Für einen Termin bei VFS können Sie auf der VFS-Website über einen digitalen Terminkalender einen Termin vereinbaren. Anschließend besuchen Sie VFS zum vereinbarten Termin und reichen den Antrag ein. Dies kostet den Antragsteller zusätzlich zur Visumgebühr eine Servicegebühr von 815 THB. VFS leitet den Antrag an die Botschaft in Bangkok weiter. Nach einer Entscheidung des RSO können Sie den Reisepass bei VFS abholen oder gegen eine Gebühr per Kurier (EMS) zurücksenden lassen.
    – Website: http://www.vfsglobal.com/belgium/thailand
    – Callcenter (Englisch und Thailändisch): 0066 2 118 7002
  • 2) Per E-Mail an den Konsulardienst der Botschaft: [E-Mail geschützt]
    Wenn Sie bei dieser zweiten Möglichkeit einen ausreichend frankierten Umschlag einreichen oder das Porto am Schalter bezahlen, kann der Reisepass nach der Bearbeitung per Einschreiben (per EMS) zu Ihnen nach Hause geschickt werden. Andernfalls wird der Antragsteller von der Botschaft benachrichtigt und das Visum kann ohne Termin bei der Botschaft abgeholt werden.

Der Antrag muss daher zum vereinbarten Termin bei der Botschaft oder bei VFS eingereicht werden. Am Schalter/Schalter darf sich nur der Ausländer melden, der Sponsor kann nicht anwesend sein.

Wie ist der Ablauf in der Botschaft, gibt es ein Vorstellungsgespräch?

Zutritt hat nur der Ausländer, schließlich ist es der Antragsteller, der einen Antrag stellt und begründet. Auch die Botschaft bzw. das Visa Application Center (VAC) hat kein Interesse an störenden oder gar aggressiven Gutachtern und erhält daher keinen Zutritt.

Den Antrag geben Sie am Schalter ab. Anschließend geht der thailändische Sachbearbeiter gemeinsam mit Ihnen als Antragsteller die Unterlagen durch und erfasst biometrische Daten (Fingerabdrücke, Passfotos). Es werden auch einige Fragen gestellt. Art und Umfang der Fragen hängen unter anderem vom Reisezweck, der Reisehistorie sowie der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Sie interessieren sich nicht für Ihre Lebensgeschichte oder Privatangelegenheiten, sondern möchten nur herausfinden, was der Zweck Ihrer Reise ist und ob alles in Ordnung ist. Es können Fragen zur Beziehung zum Sponsor gestellt werden. Dies dient in erster Linie der Begründung des Reisezwecks, aber auch der Aufdeckung von etwaigem Menschenhandel. Wenn sich der Bewerber gut vorbereitet hat, müssen Sie sich um die Aufnahme keine Sorgen machen.

Anhand der Unterlagen und der kurzen Fragen des Sachbearbeiters kann dieser sich für eine gute Beurteilung einige Notizen machen. Der Antrag wird für zulässig erklärt und anschließend an das Backoffice weitergeleitet. Der (thailändische) Mitarbeiter am Schalter der Botschaft oder des VAC beurteilt den Antrag nicht, die Beurteilung und Erteilung bzw. Ablehnung eines Visums erfolgt durch niederländische/belgische Mitarbeiter (Beamte), die im Backoffice arbeiten. Sollten diese Beamten während des Verfahrens noch Fragen haben, kann der Ausländer in manchen Fällen zu einem gesonderten Gespräch in die Botschaft geladen werden.

Beachten Sie auch, dass das Schalterpersonal nur eine beratende Funktion hat. Sie prüfen anhand einer Checkliste, ob der Antrag zulässig ist. Sie können darauf hinweisen, dass etwas fehlt oder zu viele Teile vorhanden sind. Der Ausländer kann jedoch darauf bestehen, dass der Antrag in der vorgelegten Form eingereicht wird. Auch der Sachbearbeiter kann Fehler machen (z. B. dazu raten, etwas zu entfernen, was sich später bei der Beurteilung durch den Behandler als entscheidend erweist).

Selbstverständlich ist ein höfliches und korrektes Verhalten der Mitarbeiter der Botschaft oder des VFS selbstverständlich. Wenn der Ausländer eine schlechte Erfahrung am Botschafts-/VFS-Schalter gemacht hat, können Sie gerne eine Beschwerde bei der Botschaft einreichen. Eine Beschwerde hat keinen Einfluss auf die Beurteilung und wenn die Beschwerde berechtigt ist, kann die Botschaft ihren Service verbessern.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Im Normalfall beträgt die gesetzliche Entscheidungsfrist für einen angenommenen Antrag maximal 15 Kalendertage, in der Praxis – außerhalb der Hauptsaison – beträgt die Bearbeitungszeit jedoch etwa eine Woche.

Im Einzelfall kann bei Bedarf weiterer Abklärungen seitens der Zentralen Behörden (IND/DVZ) die Entscheidungsfrist auf maximal 30 Kalendertage verlängert werden. In Ausnahmefällen, in denen vom Antragsteller zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssen, beträgt die Frist spätestens 60 Kalendertage.

Vergessen Sie dabei auch nicht die Phase: Zeit, die zwischen der Terminanfrage und der Termineinreichung bei der Botschaft benötigt wird. Die Botschaft muss innerhalb von 2 Wochen eine Möglichkeit für einen Termin bieten, aber wenn Sie später kommen möchten, ist das natürlich auch möglich.

Wenn sowohl die Termineinholung als auch die Bearbeitungszeit des Visums die maximale Zeit von 2 Wochen bzw. 15 Tagen erfordern, sind Sie also 29 Tage weiter. Wenn Sie sich den Reisepass zusenden lassen, kommt noch die Versandzeit für den Versand per Einschreiben hinzu.

Reichen Sie den Visumsantrag daher immer rechtzeitig ein. Am besten mindestens einen Monat im Voraus, aber je früher, desto besser. Wenn alles schief geht, kann der gesamte Visumsprozess sogar mehrere Monate dauern!

Im Notfall (z. B. Tod eines geliebten Menschen) wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder das IND/DVZ. Diese legen fest, in welchen Fällen jemand ein dringendes Visum erhält. Da niederländische Visumanträge physisch vom Regional Support Centre (RSO) in Malaysia bearbeitet werden, beträgt die Bearbeitungszeit mindestens zwei Arbeitstage.

Anhang: Schengen-Visa-Dossier

Klicken Sie hier, um den Anhang zu öffnen. In dieser Datei finden Sie viele weitere Fragen und Antworten.

Schließlich hat sich der Autor alle Mühe gegeben, die neuesten Informationen so genau wie möglich wiederzugeben. Die Datei kann als Service für die Leser betrachtet werden und kann dennoch Fehler oder veraltete Informationen enthalten. Konsultieren Sie daher immer offizielle Quellen wie die Website der Botschaft, um aktuelle Informationen zu erhalten.

19 Antworten auf „Schengen-Visumdatei 2017“

  1. Khan Peter sagt oben

    Weitere Fragen und Antworten finden Sie im ausführlichen Dossier: https://www.thailandblog.nl/schengenvisum-dossier-sept-2017/

  2. Fransamsterdam sagt oben

    Solide Arbeit, Rob! Meiner Meinung nach haben Sie Ihr Studium mit summa cum laude abgeschlossen!

    • Khan Peter sagt oben

      Auch meine Anerkennung und mein Dank für die tolle Arbeit. Tolle Klasse!

    • Rob V. sagt oben

      Danke, aber ich bin noch nicht zufrieden. Ich stimme zum Beispiel zu, dass:

      – Die Eigenleistungen an den Anwalt im Widerspruchsfall sind nicht näher definiert. Aber der eine zahlt 140 Euro, der andere 150. Da komme ich um eine Marge nicht herum, obwohl ich lieber präzise sein möchte.

      – Es geht darum, zwischen einigen Aussagen (z. B. Bearbeitungszeit und Erläuterungen zu mehrfachen Einreisen bei einem Visum für die mehrfache Einreise) abzuwägen, sie in der gesamten Akte ein paar Mal zu wiederholen und sie nicht zu oft zu wiederholen. Wenn ich einmal etwas erwähne, das ich anhand von Leserfragen gesehen habe, dass die Leute darüber gelesen haben, dann erwähne ich es mit einer verwandten Frage, aber wiederhole es zu oft, und die Datei wird zu lang und die Leute fangen an, Teile zu überspringen („Sie haben das schon geschrieben, nächste Frage' ).

      – Ich würde gerne mehr über Belgien schreiben. Manchmal gehe ich detailliert auf den niederländischen Stand der Dinge (Theorie/Praxis) ein, aber nicht für unsere flämischen Leser. Im belgischen Außenministerium erhielt ich nicht auf alles eine so ausführliche Antwort wie die niederländischen Mitarbeiter. Ich treibe mich auch nicht viel auf flämischen Seiten und in Kreisen mit praktischen Erfahrungen herum, die ich sonst hätte mitnehmen können. Wenn also belgische Leser Vorschläge haben, die ich hätte näher erläutern können oder was in der Praxis anders funktioniert als die Theorie, würde ich gerne davon erfahren, damit ich auch den Flamen noch umfassender behilflich sein kann.

      – Lassen Sie Dinge weg, die noch nicht relevant sind. Ab 2019 wird das RSO Asia in Kuala Lumpur geschlossen und das Außenministerium wird die Visumanträge in Den Haag bearbeiten. Aber das ist noch nicht relevant, also lasse ich solche (weniger) lustigen Fakten weg.

      Ich gebe mir maximal 8. Aber wenn die Datei in 95-99 % der Fälle nützlich ist, dann bin ich damit zufrieden. Es wird nie perfekt sein.

      Senden Sie also weiterhin Fragen und Feedback an die Redaktion, damit ich das für die Zukunft berücksichtigen kann.

  3. Mike sagt oben

    Rob, wieder gute Arbeit!!!!

  4. Michael C sagt oben

    Vielen Dank, Rob, für diese noch einmal klare Erklärung!!!

    mvg Michael

  5. Lunghan sagt oben

    Gute Arbeit, vielen Dank dafür, aber ich habe eine Frage;
    Im ganzen geht es darum, einen Partner vorbeikommen zu lassen, aber in meinem Fall bekommt mein Partner seit 10 Jahren problemlos ein Visum für die mehrfache Einreise, aber jetzt möchte eine Cousine meiner Freundin in den Urlaub in die Niederlande fahren, die Dame ist 30 Jahre alt (sieht gelinde gesagt nicht schlecht aus), hat aber derzeit keinen Job, kein Zuhause, kein Einkommen. Hat sie Anspruch auf ein Visum, wenn ich der Sponsor bin? Ihre Eltern Ich bezahle alles für sie, er ist ein pensionierter Berufssoldat, mit einem schönen Haus, Auto usw.

    • TheBranderMan sagt oben

      Sie sind daher lediglich Sponsor und Bürge für die Unterkunft. Die betreffende Frau kann anhand von Kontoauszügen (mit einer realistischen Historie) ihre eigene finanzielle Garantie für ihr tägliches Ausgabenbudget abgeben.

      Wenn Sie daran zweifeln, können Sie sich auch mit Ihrem Einkommen absichern. Da zwischen Ihnen und Ihrer Frau keine offizielle Verwandtschaftsbeziehung besteht, kann man logischerweise davon ausgehen, dass die sozialen Umstände im Risikoprofil eine weniger positive Summe aufweisen.
      Wenn Sie jedoch in der Garantieerklärung unter Angabe Ihres stabilen niederländischen Einkommens und Ihrer Unterkunft angeben: „Familienbesuch: Besuch der Nichte meiner Freundin [Name der Freundin]“, sind Sie prägnant und klar genug und unterstützend genug in Bezug auf das soziale/wirtschaftliche Risikoprofil.

      Ich selbst trage in der Garantieerklärung nie mehr als „Familienbesuch“ ein.

      Auf dem „Schengen-Antragsformular“ geben Sie „34“ ein. Persönliche Daten des Familienmitglieds, das EU-, EWR- oder CH-Bürger ist, der Name Ihrer Freundin. Dort gebe ich immer den Namen meiner Frau, das Geburtsdatum, die Nationalität und die Reisedokumentnummer ein. Und sie ist keine EU-Bürgerin.

      UND die Beantragung einer CRR kostet nicht die Welt. Nie geschossen, immer verfehlt.

      • TheBranderMan sagt oben

        PS

        Und vergessen Sie nicht Frage 33 des Schengen-Antragsformulars! Kreuzen Sie einfach alles außer „Sonstiges (angeben)“ an unter: „durch einen Bürgen, bitte angeben“.

        Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie die Anfrage ablehnen. Ich vermute, dass das Risikoprofil bald so sein wird, dass sie wissen, wo Sie zu finden sind, wenn die Nichte illegal wird. Ihre Zuverlässigkeit wird also im Risikoprofil gewichtet.

        Viel Glück!

        • Jacques sagt oben

          Vorbeugen ist besser als heilen, Rob. Mit dieser Garantie wird eigentlich nie Schluss gemacht. Die IND-Beamten sagten mir, ich solle nicht damit anfangen. Rechtlich ist es nicht so, wie es sein sollte. Für den Bürgen gibt es keine Strafe, wenn die betreffende Dame innerhalb von drei Monaten die Pause einlegt und sich als „unauffindbar“ herausstellt. Oftmals wird vom Bürgen die Mea maxima culpa-Geschichte (ich kann nicht anders) proklamiert, das habe ich bei Ermittlungen selbst schon mehrfach erlebt. Arbeitet oft in Europa, möglicherweise in der Prostitution, weil wir die Landesgrenzen kennen und sie erst zurückgeht, wenn genug verdient ist oder die Freundschaft (falls zutreffend) Probleme oder Heimweh verursacht. Machen Sie also besser im Voraus eine gute Einschätzung und schließen Sie es aus, denn das ist nicht das Ende der Welt für diese Dame und für die Niederlande.

          • Rob V. sagt oben

            Ich komme nicht aus Brabant, lieber Jacques. 🙂
            In der Praxis bringt die Garantie allerdings nicht viel. Kosten werden selten vom Sponsor erstattet. Dies liegt daran, dass es sich nur um Kosten handelt, die direkt aus den Mehrkosten entstehen, die dem niederländischen Staat entstehen, wie beispielsweise die Bezahlung des Flugtickets bei der Abschiebung. Und es gibt einen Höchstbetrag für den zurückzufordernden Betrag, sodass Sie selbst bei einer Erhöhung der Rechnung nicht pleite gehen. Mir ist auch keine strafrechtliche Verfolgung im Falle einer Ausreise des Ausländers bekannt. Anders sieht es natürlich aus, wenn der Referent selbst in eine Straftat verwickelt ist (Menschenhandel, Ausbeutung), aber als ehemaliger Vizepräsident wissen Sie darüber Bescheid und haben in diesem Blog etwas darüber geschrieben. Nicht, dass eine Garantie völlig wertlos wäre, wenn alles schief geht, muss man schon den Geldbeutel zücken, aber wirklich tief beeindruckt muss man als Bürge auch nicht sein. Der Entscheidungsbeamte wird das auch nicht wirklich sein.

            Der Arzt prüft weiterhin, ob der Ausländer innerhalb der Risikomargen bleibt. Der Referent ist nicht sehr interessant, es sei denn, die Unterlagen oder die Frage/Antwort scheinen darauf hinzudeuten, dass an dem Fall etwas faul ist (Lügen, illegal oder kriminell) oder etwas anderes Seltsames. Als Referent können Sie wohlhabend, zuverlässig und aufrichtig sein. Entscheidend ist, ob der Entscheidungsträger dem Ausländer ausreichend vertraut. Die Dame und nicht Han muss daher davon überzeugt werden, dass sie ehrlich und aufrichtig ist, was ihren Reisezweck, ihre Planung und (die Gründe dafür) einer rechtzeitigen Rückkehr in ihr Land angeht.

            @Brabander: Frage 34 ist eigentlich nur für Anträge relevant, die auf der EU-Richtlinie 2004/38 zur Freizügigkeit von Nicht-EU-Familienmitgliedern ihrer eigenen EU-/EWR-Staatsangehörigen basieren. Für sie gelten flexiblere Regeln und sie können die mit einem * gekennzeichneten Fragen überspringen. Ein Thailänder, der zu einem niederländischen oder thailändischen Referenten in die Niederlande kommt, wird nicht berücksichtigt. Ein einseitiges Begleitschreiben ist nach wie vor am besten, um das Wie, Was und Warum von Ausländern und Referenzpersonen zu klären.

    • Rob V. sagt oben

      Lieber Lung Han,

      Gute Frage, ja, das kannst du. Das hätte ich auch reintun sollen! Dumm von mir. Jetzt ist die Datei eine 7 wert.

      Wer kann die Unterkunft garantieren oder zur Verfügung stellen oder beides?
      Eigentlich „jeder“, sogar Frans Bauer. Vorausgesetzt, dies ist aufrichtig und der Sponsor kann die Anforderungen erfüllen. Eine kurze Erläuterung in einem Begleitschreiben, warum Sie einen Bürgen und/oder eine Unterkunft anbieten, ist sinnvoll. Wenn Sie schreiben, dass Sie und Ihre Liebste ihr Schutz und/oder Garantie (plus den Beweis) geben möchten, ist das in Ordnung.

      Dass ihr Vater einigermaßen wohlhabend ist, nützt ihr wenig, es geht um ihre soziale und wirtschaftliche Bindung wie Job/Anwesen/Haus etc.

      Und um ehrlich zu sein, ich bin seit zwei Jahren ein einsamer Mittdreißiger, also wenn Sie nicht wollen ... 2

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Untergraben Sie nicht Ihre eigene Akte, Rob.
        Das hat es nicht verdient.....
        Fehler können und sind menschlich, aber es tut mir weh, wie du jetzt reagierst.....

        • RonnyLatPhrao sagt oben

          Es handelt sich nicht einmal um einen Fehler, da ich falsch geschrieben habe, sondern nur um eine zusätzliche Diebstahlssituation.

          Als Flame … finde ich Ihre Arbeit großartig … aber ich denke, das wissen Sie bereits

        • Rob V. sagt oben

          Beim nächsten Mal füge ich ein Augenzwinkern hinzu. 😉 Natürlich schlafe ich deswegen nicht, es ist eine schöne und gute Datei, aber es kann immer noch besser sein.

          Ronny, danke für dein Kompliment unten. Ich meine das zu 100 % ohne Witze oder Witze. 🙂

  6. RonnyLatPhrao sagt oben

    Es ist einfach eine sehr gute und vor allem nützliche Datei, Rob, die seine Anerkennung verdient.
    Ich wünschte, ein Politiker könnte sagen, dass seine/ihre Akte auch zu 95 Prozent korrekt ist 😉

    Ich fürchte, Ihre Forderung, dass ein Belgier so etwas tun würde, wird keine Wirkung zeigen.
    Sie wissen, denken, sie wissen alles, bis die Frage kommt ...

    Großartiger Rob. Ihre Arbeit verdient von mir allen Respekt.

  7. Wim sagt oben

    Vielleicht nur ein kleiner Tipp. Wird die Bürgschaft in Thailand abgeschlossen, muss diese zunächst bei der Botschaft legalisiert werden, da dieses Papier aus den Niederlanden nach dem Stempeln nur 3 Monate gültig ist. Beiträge in thailändischer Sprache müssen auch ins Englische übersetzt werden.
    Eine weitere ausgezeichnete Erklärung, Rob.

    • Rob V. sagt oben

      Richtig, beide Punkte stehen in der PDF-Datei:
      https://www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/Schengenvisum-dossier-sept-2017.pdf

      Die obige Erklärung ist nur eine Auswahl von Fragen und Antworten.

  8. Henk sagt oben

    Wir haben die Schengen-Akte mehrmals (mehr als 10 Jahre Beziehung) genutzt, um ein Visum für meine Frau zu beantragen. Vor allem um zu prüfen, ob wir alle notwendigen Formulare hatten. Mit dem letzten Antrag erhielt sie zu unserer Überraschung ein Visum für 4,5 Jahre (bis zu 3 Monate vor Ablaufdatum ihres Reisepasses). Bei allen Anträgen wurden wir von der Botschaft und VFS Global in Bangkok immer korrekt und korrekt behandelt. Damit möchte ich darauf hinweisen, dass die negativen Erfahrungen meiner Meinung nach in der Regel darauf zurückzuführen sind, dass die angeforderten Daten unvollständig oder unzureichend sind, obwohl ausreichende Informationen verfügbar sind. Ich schreibe diese Nachricht, weil ich denke, dass zu oft negative Dinge über die Behandlung gemacht werden, während die positiven Erfahrungen meiner Meinung nach oft nicht geteilt werden.


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