Sehr geehrte Redakteure,

Coole Seite, aber ich habe noch eine Frage. Ich besitze ein NON-Einwanderungsvisum „O“, das am 3. Oktober abläuft, werde aber Ende Juni bis zum 19. September nach Belgien reisen.

Logischerweise erhalte ich um den 19. Dezember herum einen Stempel, möchte aber eine Verlängerung aufgrund der Rente beantragen. Wann sollte ich das tun? Ich dachte mir, bevor mein Visum abläuft, also vor dem 3. Oktober? Oder kann das später erfolgen, bevor meine dreimonatliche Rate abläuft?

Gelten weiterhin die gleichen Regeln für die Antragsverlängerung? 800.000 Baht auf einem thailändischen Konto zwei Monate im Voraus? Benötigen Sie einen Nachweis über die Herkunft des Geldes und einen Kontoauszug? Bankbuch aktualisieren? Noch etwas??

Vielen Dank für alle Antworten,

Josken


Lieber Josken,

30 Tage vor dem Enddatum (bei einigen Einwanderungsbehörden 45 Tage) Ihres letzten Aufenthaltszeitraums können Sie ein „Retirement Visum“ (Verlängerung) beantragen. Wenn Sie in Ihrem Fall am 19. September zurückkommen, erhalten Sie einen Aufenthalt bis zum 18. Dezember (wenn ich richtig zähle). Sie können Ihre Bewerbung ab dem 18. November (oder vielleicht sogar ab dem 3. November) einreichen.

Alles, was Sie zur Beantragung Ihrer Verlängerung benötigen, ist im Visumdossier auf dem Blog klar aufgeführt. Lesen Sie es durch. Auf den Seiten 22-24 und 31 finden Sie Antworten auf alle Ihre Fragen: www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/TB-2014-12-27-Dossier-Visa-Thailand-full-version.pdf
Beim ersten Mal muss der Betrag 2 Monate auf dem Konto sein. Bei Folgeanträgen beträgt sie 3 Monate.

Nicht sicher? Sie können auch vor dem 3. Oktober (Ablauffrist Ihres Visums) zur Einwanderungsbehörde gehen und dort fragen, wann Sie die Verlängerung beantragen können. Sie nennen Ihnen dann einen Termin, ab dem dies möglich ist. Sie können auch gleich bei der Bank nachfragen, welche Finanznachweise Sie benötigen. Bitte beachten Sie, dass einige nur Bankbelege akzeptieren, die erst 24 oder 48 Stunden alt sind.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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