Sehr geehrte Redakteure,
In ein paar Wochen werde ich mit meiner Frau und meinem (erwachsenen) Kind für einen Zeitraum von etwa 50 Tagen in den Urlaub nach Thailand aufbrechen. Für diesen Zeitraum muss ich bei der thailändischen Botschaft in Brüssel ein Touristenvisum beantragen.
Ich bin seit 24 Jahren mit einer Thailänderin verheiratet und wir haben dort unser eigenes Haus. Ich frage mich, warum um alles in der Welt wir das Dokument „1 Kopie einer bestätigten Hotelreservierung ODER ein Einladungsschreiben/Mail von einer Person in Thailand mit vollständiger Adresse und 1 Kopie des Personalausweises dieser Person + Nachweis, dass diese Person in Thailand lebt“ haben müssen bei der Beantragung eines Visums anwesend sein.
Vielen Dank für alle Antworten.
Frank M
Lieber Frank,
Ein „Touristenvisum“ ist natürlich in erster Linie für Touristen gedacht. Da sie wissen möchten, wo diese Touristen übernachten möchten, werden sie auch gebeten, einen Nachweis über ihren Wohnsitz in Thailand vorzulegen.
In Belgien verlangt man einen Adressnachweis, in den Niederlanden einen Reiseplan, anderswo gar nichts ... jeder hat seine eigenen Regeln.
Ob es richtig ist, diese Frage zu stellen oder nicht, ist eigentlich unerheblich. Die Entscheidung darüber, welche Formulare Sie einreichen müssen, liegt bei der Botschaft/dem Konsulat. Es ist nicht so, dass die Menschen plötzlich von diesen Anforderungen abweichen, weil dieses Visum nun zufällig mit Ihrem Aufenthaltszeitraum übereinstimmt und Sie verheiratet sind.
Übrigens ist es besser, diese Frage der Botschaft selbst zu stellen. Sie verlangen diesen Beweis.
Aber Sie sagen, Sie sind verheiratet und haben ein eigenes Haus. Machen Sie eine Kopie Ihres Tambien Baan oder des Ihrer Frau und das wird ausreichen. Wenn Sie keines haben, bitten Sie den Bewohner Ihres Hauses, ihm eine Kopie seines Tambien Baan zu schicken, und schon sind Sie fertig. Es gibt sowieso keinen Grund zur Sorge.
Mit freundlichen Grüßen
RonnyLatPhrao
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