Lieber Ronnie,

Ich habe ein „Nichteinwanderungs-O-Mehrfachvisum“ (mit Thai verheiratet) und reise vor dem 3 ein. Nun möchte ich Ende September 10 bis Ende März 19 zurück nach Thailand. Bekomme ich bei der Botschaft ein neues Visum, obwohl das alte noch eine Woche gültig ist? Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Vielen Dank für Ihren klugen Rat.

Regards,

Manfred


Lieber Eric,

Sie können in Ihrem Reisepass nur ein gültiges thailändisches Visum haben, das heißt, es wird kein zweites Visum in Ihren Reisepass eingetragen, das sich mit dem anderen überschneidet.

Um ein Visum zu erhalten, das Ende September beginnt, müssen Sie zunächst das alte Visum stornieren. Dies geschieht durch das Anbringen des Stempels „Storniert“ auf Ihrem aktuellen Visum.

Die Frage ist natürlich, ob die thailändische Botschaft in Den Haag dazu bereit ist. Darauf kann ich Ihnen natürlich keine Antwort geben und Sie müssen selbst bei der Botschaft nachfragen. Wenn man bedenkt, dass der Unterschied etwa eine Woche beträgt und wie lange Sie dort bleiben, sind sie möglicherweise dazu bereit.

Wenn nicht, gibt es andere Lösungen.

1. Du reist nach dem 3 ab. Sie können jedoch ein neues Visum mit einem Ausreisedatum nach Ihrem aktuellen, noch gültigen Visum beantragen. Ich habe das in der Vergangenheit schon ein paar Mal gemacht (war in Antwerpen). Bei der Beantragung wurde mein damals noch gültiges Visum vernichtet und ich erhielt ein sofort gültiges neues Visum.

2. Beantragen Sie eine einjährige Verlängerung Ihres Aufenthalts. Selbstverständlich müssen Sie die Bedingungen einer jährlichen Verlängerung erfüllen. Sie können Ihr Visum dann jährlich verlängern und müssen in den Niederlanden kein Visum mehr beantragen. Wenn Sie jedes Jahr sechs Monate in Thailand verbringen, ist dies möglicherweise die beste Lösung.

3. Einreise mit Ihrem aktuellen Visum. Vorausgesetzt, dass Sie verheiratet sind und Ihre Frau noch einen festen Wohnsitz in Thailand hat, können Sie nach 90 Tagen bei der Einwanderung möglicherweise eine Verlängerung um 60 Tage erhalten. Normalerweise geht das, wenn man verheiratet ist, aber ob das bei einem 90-tägigen Aufenthalt erlaubt ist, kann ich nicht garantieren. Die Frage ist natürlich eine Frage wert.

Das reicht natürlich nicht für Ihren gesamten Aufenthalt, aber nach dieser 60-tägigen Verlängerung können Sie auch einen „Borderrun“ machen und mit „Visa Exemption“ zurückkehren. Ist wieder 30 Tage gültig und Sie können diese 30 Tage möglicherweise bei der Einwanderung mit 30 Tagen verlängern.

Insgesamt kommt man dann auf 90 (+60 Verlängerung)+30(+30 Verlängerung) = 210 Tage sollten ausreichen.

4. Wie Punkt 3, aber wenn diese 60-tägige Verlängerung aufgrund einer Heirat nicht zulässig ist, können Sie möglicherweise zwei „Borderruns“ machen, die Sie auch bei der Einwanderung verlängern können. (Achtung auf dem Landweg, die „Borderruns“ sind auf 2 pro Kalenderjahr begrenzt)

Insgesamt kommt man dann auf 90+30(+30 Verlängerung)+30(+30 Verlängerung) = 210 Tage sollten ausreichen.

Lassen Sie uns wissen, wie es ausgegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

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