Lieber Ronnie,

Ist es möglich, als Tourist länger als 3 Monate in Thailand zu bleiben? Ich bin über Suvarnabhumi bei der Ankunft eingereist und habe für die 2-tägige Verlängerung bereits 30 Mal die Grenze zu Myanmar überquert. Auffälliges Detail: Beim ersten Mal in Myanmar wurde mir vom thailändischen Zollbeamten gesagt, dass ich das einmal im Jahr machen könne. Als mein zweiter Satz von 1 Tagen fast abgelaufen war, ging ich zur Einwanderungsbehörde, um die Verlängerung um 2 Baht zu beantragen. Sie waren so freundlich, mir zu sagen, dass ich Myanmar noch einmal besuchen könne, um zum zweiten Mal um 30 Tage zu verlängern.

Jetzt habe ich auf der thailändischen Einwanderungsseite gelesen, dass es möglicherweise neue Regeln für Touristen und den maximalen Aufenthalt von 3 Monaten gibt. Ich komme seit 6 Jahren nach Thailand und bin immer innerhalb von 3 Monaten abgereist, sodass es nie zu einer Überschreitung des Aufenthaltes kam und ich möchte, dass dies auch so bleibt.

Gibt es Optionen?

Danke im Voraus!

Regards,

Kammie


Lieber Cammie

Wenn Sie auf der Grundlage einer „Visumbefreiung“ (nicht „bei der Ankunft“) nach Thailand einreisen, können Sie dies maximal 2 Mal pro Kalenderjahr über einen Grenzposten auf dem Landweg tun. Vielleicht haben Sie diesen Einwanderungsbeamten (keinen Zollbeamten) missverstanden und er hat es noch einmal gesagt.

Über einen Flughafen ist dies prinzipiell unbegrenzt möglich, allerdings werden Sie auch dort nach einigen Malen Rückfragen erhalten.

Warum nehmen Sie nicht einfach ein „Touristenvisum“? Es gibt sie als Einzeleintritt (30 Euro) und Mehrfacheintritt (150 Euro). Mit jeder Einreise erhältst du 60 Tage Aufenthalt, den du ggf. bei der Einwanderung um 1900 Tage verlängern kannst (30 Baht).

Ich weiß nicht, wie alt Sie sind, aber möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf eine „O“-Einzeleinreise für Nichteinwanderer. In diesem Fall erhalten Sie bei Ihrer Ankunft sofort einen 90-tägigen Aufenthalt. Sie können es nur um ein Jahr verlängern, nicht um 30 Tage.

Wenn Sie mit den mit diesen Visa erworbenen Aufenthaltsdauern nicht ausreichen, können Sie im Nachhinein noch einen „Grenzlauf“ machen

Machen Sie es nicht schwieriger als es ist.

Lesen Sie auch dies

Das thailändische Visum (4) – Die „Visumbefreiung“

TB Immigration Infobrief 012/19 – Das thailändische Visum (4) – Die „Visumbefreiung“

TB Immigration Info Letter 015/19 – Das Thai-Visum (5) – Das Touristenvisum für die einmalige Einreise (SETV)

TB Immigration Info Letter 015/19 – Das thailändische Visum (5) – Das Touristenvisum für die einmalige Einreise (SETV)

TB Immigration Info Letter 018/19 – Das Thai-Visum (6) – Das „Multiple Entry Tourist Visa“ (METV)

TB Immigration Info Letter 018/19 – Das thailändische Visum (6) – Das Touristenvisum für die mehrfache Einreise (METV)

TB Immigration Info Letter 022/19 – Das thailändische Visum (7) – Das „O“-Visum für Nichteinwanderer (1/2) https://www.thailandblog.nl/dossier/visum-thailand/immigratie-infobrief/tb-immigration-info-brief-022-19-het-thaise-visum-7-het-non-immigrant-o-visum-1-2/

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

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