Liebe Leserinnen und Leser,

Während ich mein Non-O-Visum aufgrund einer Heirat verlängere, möchte ich für zwei Wochen in die Niederlande reisen. Meine Verlängerung läuft am 15. Mai ab. Am 14. Mai habe ich einen Termin bei der Einwanderungsbehörde in Chiang Mai.

Wie jedes Jahr erhalte ich eine Nachricht, dass ich einen Monat später wiederkommen werde, um mir den begehrten Stempel in meinen Reisepass für eine weitere Verlängerung um ein Jahr zu holen. Jetzt möchte ich in dieser Zwischenzeit (1 Monat) für 2 Wochen nach NL gehen. Natürlich werde ich einen Wiedereinstieg kaufen.

Da kommt es: Vielleicht schon in Schiphol, aber bei der Rückkehr nach BKK werden die Beamten in meinem Reisepass ein abgelaufenes Visum sehen, aber auch den Vermerk der Einwanderungsbehörde CNX. Plus mein Wiedereinstieg.

Kann ich bei meiner Rückkehr zur BKK oder sogar in Schiphol mit Problemen rechnen?
Mit freundlichen Grüßen,
zuletzt


Lieber Las,

Wenn Ihr Visum am 15. Mai abläuft, können Sie bereits zur Einwanderungsbehörde gehen. Sie müssen nicht bis zum Vortag warten. Eine Verlängerung erfolgt immer nach Ablauf der letzten zulässigen Aufenthaltsdauer. Es macht also keinen Sinn, bis zum letzten Tag zu warten, da man damit nichts verliert.

Ihre Verlängerung können Sie bereits ab Anfang April beantragen. Dies ist in den meisten Ausländerbehörden ab 45 Tagen vor Ende möglich (einige Ausländerbehörden 30 Tage). Dann hätten Sie Ihre Verlängerung auch bei einer Wartezeit von einem Monat bereits erhalten.

Ansonsten wissen Sie, wie Sie Ihren Zeitraum für die Reise in die Niederlande wählen. Aber hey, vielleicht hast du keine Wahl und musst es einfach jetzt tun. Ob man während einer Wartezeit ins Ausland gehen kann und ob sich das auf die Verlängerung auswirkt, weiß ich nicht. Sie können zur Einwanderungsbehörde gehen und dort nachfragen. Möglicherweise erhalten Sie die Verlängerung sofort, innerhalb weniger Tage oder sogar vor Ihrer Abreise in die Niederlande. Soweit ich weiß, gilt diese einmonatige Wartezeit nur für die erste Verlängerung. Nachfolgende Verlängerungen erfolgen in der Regel sofort oder am darauffolgenden Tag, da keine weiteren Untersuchungen wie bei der Erstbeantragung erforderlich sind. Dies hängt jedoch wiederum von den Regeln ab, die Ihre Einwanderungsbehörde anwendet. Es ist natürlich auch möglich, dass sie diese Wartezeit standardmäßig jedes Jahr vorschreiben.

Ich bezweifle übrigens, dass man während einer Wartezeit einen Wiedereinstieg bekommt. Die Einwanderung kann das sicherlich beantworten.

Vielleicht hat ein Leser Erfahrung damit.

Lassen Sie es uns auf jeden Fall wissen, da dies hilfreich sein könnte, falls sich auch jemand in dieser Situation befindet.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

2 Antworten auf „Frage und Antwort zum Visum Thailand: Während ich mein Non-O-Visum verlängere, möchte ich in die Niederlande“

  1. Eugen sagt oben

    Meine Verlängerung läuft am 15. Mai ab. Am 14. Mai habe ich einen Termin bei der Einwanderungsbehörde in Chiang Mai.“
    Wussten Sie nicht, dass Sie bereits einen Monat vor Ablauf Ihrer Verlängerung zur Einwanderungsbehörde gehen können? Wären Sie am 15. April gewesen, hätten Sie Ihre Verlängerung um ein Jahr bereits am 15. Mai erhalten.

  2. Letztes Schönes sagt oben

    Danke für die Antworten.
    Am Mittwoch werde ich mich bei der Einwanderungsbehörde erkundigen und hoffe, dort mehrere Beamte konsultieren zu können.
    Werde das Ergebnis hier berichten.


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