Sehr geehrte Redakteure,

Ich habe mich durch die Visa-Akten gekämpft, konnte aber keine Antwort darauf finden. Ich konnte mein Nichteinwanderungsvisum 0 vor einem Jahr um ein weiteres Jahr bis zum 15. August 2016 verlängern.

Meine Frage: Ab welchem ​​Datum kann ich in diesem Fall noch einmal zur Jomtien Soi 5 gehen, um meine Visumverlängerung erneut zu verlängern? Kann das Datum 15. August überschritten werden und wenn ja, um wie viele Tage?

Danke für die Info.

Regards,

Piet


Lieber Peter,

Sie können eine neue Verlängerung ab 30 Tagen vor dem Enddatum Ihrer letzten Verlängerung beantragen. Genau wie bei Ihrer ersten Verlängerung. In Ihrem Fall ist das 30 Tage vor dem 15. August, also Montag, dem 18. Juli, wenn ich richtig zähle.

Einige Einwanderungsbehörden nehmen Anträge bereits 45 Tage vor dem Fälligkeitsdatum entgegen. Ich weiß nicht, ob Jomtien den 30- oder 45-Tage-Zeitraum nutzt, aber das spielt keine Rolle. An welchem ​​Tag (innerhalb dieser 30- oder 45-Tage-Frist) Sie den Antrag einreichen, die Verlängerung folgt immer der vorherigen. Sie gewinnen oder verlieren nichts, wenn Sie es früher oder später in diesem Zeitraum einreichen.

Grundsätzlich dürfen Sie das Enddatum, in Ihrem Fall den 15. August, nicht überschreiten. Schließlich sind Sie illegal im Land. Die Ausnahme besteht, wenn Ihr letzter Tag (in Ihrem Fall der 15. August) auf einen Tag fällt, an dem die Einwanderungsbehörde wegen WE oder Feiertag geschlossen ist. In diesem Fall können Sie die Verlängerung noch am nächsten Werktag beantragen, ohne dass dies Konsequenzen hat. Der zweite Arbeitstag ist zu spät.

Ich habe auch gelesen, dass es Leute gibt, die eine Verlängerung nach Ablauf des Enddatums beantragt haben. Nachdem sie die „Overstay-Strafe“ bezahlt hatten, erhielten sie dennoch ihre Verlängerung. Das hängt vom Einwanderungsbeamten ab, aber darauf würde ich sowieso nicht zählen.

Gehen Sie einfach früh, es ist nie eine gute Idee, bis zum letzten Tag zu warten. Man weiß nie, was passieren könnte.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

11 Antworten auf „Frage zum Thailand-Visum: Wann gehe ich zur Einwanderungsbehörde, um eine Verlängerung meines Visums zu beantragen?“

  1. Harold sagt oben

    Es gibt einen neuen Leiter der Chonburi-Einwanderungsbehörde in Pattaya. Es ist, wie in den Gängen geflüstert wird, nicht so glatt wie die vorherigen.

    Heutzutage gibt es nicht umsonst einen Schalter für Overstay!

    Mit der 90-Tage-Benachrichtigung werden Sie bereits gewarnt, wenn Ihre Verlängerung näher rückt, und es wird gesagt, dass Sie dies bereits jetzt tun können, oder es wird auf Ihrer 90-Tage-Benachrichtigung angezeigt, dass Sie verlängern müssen.

  2. Chander sagt oben

    Bei der Einwanderungsbehörde Sakon Nakhon müssen Sie mindestens 30 Tage vor Ablauf des Visums einreisen.

    In diesem Fall vor dem 18. Juli.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Also…. Zuerst höre ich auch davon.

      • Chander sagt oben

        Sie erklären dies damit, dass man Gefahr laufe, die ganze Prozedur erneut beginnen zu müssen, und das sei nur in Laos möglich.

        Mein Visum läuft am 16. August 2016 ab. Wir werden das am 12. Juli arrangieren.

        • RonnyLatPhrao sagt oben

          Das musst du mir erklären, denn das ergibt keinen Sinn.

          • Chander sagt oben

            Lieber RonnyLatPhrao,

            Vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt.
            Meine Frau (wir sind verheiratet) ist für thailändische Verhältnisse sehr gebildet.
            Vor zwei Wochen rief sie die Einwanderungsbehörde Sakon Nakhon an, um sich diesbezüglich zu erkundigen.
            Die Antwort war, dass wir uns für die Verlängerung mindestens 30 Tage vor dem Enddatum anmelden müssen.
            Sie fragte, welche Konsequenzen es haben würde, wenn wir zwischen 30 Tagen und dem Enddatum zur Berichterstattung kommen würden.
            Ihr wurde gesagt, dass für jeden Tag der 30 Tage eine Geldstrafe gezahlt werden müsse.
            Wenn Sie sich also 20 Tage vor dem Enddatum anmelden, müssen Sie eine Strafe von 10 Tagen zahlen.

            Meine Frau wollte das nicht glauben und rief die Einwanderungsbehörde Nong Khai an.
            Dort wurde ihr dasselbe gesagt.

            Für uns bedeutet das: Vorbeugen ist besser als Heilen.

            • RonnyLatPhrao sagt oben

              Das ist leider nicht möglich. Das ist Unsinn.
              Ich belasse es dabei, weil es keinen Sinn ergibt.

            • RonnyLatPhrao sagt oben

              Ich werde auf jeden Fall weiter nachforschen.
              Bisher kann ich nirgendwo einen Hinweis darauf finden.
              Wenn ja, werde ich auf jeden Fall wiederkommen.
              Ich bin auch gespannt auf die Geldbuße.

            • RonnyLatPhrao sagt oben

              Lieber Chandler,

              Ich habe Ihre Antwort an jemanden aus NongKhai weitergeleitet.
              Zufälligerweise musste er heute Morgen aus anderen Gründen bei der Einwanderungsbehörde sein und stellte die Frage sofort dort.
              Ihre Antwort lautet, dass der Antrag bereits 30 Tage vor dem Enddatum der Verlängerung gestellt werden kann. Das ist wie bei den meisten Einwanderungsbehörden (etwa 45 Tage vorher)
              Sie selbst sagen, dass 14 Tage vor dem Enddatum mehr als genug Zeit sind.
              Es ist daher nicht so, dass der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Enddatum eingereicht werden muss und innerhalb dieser 30 Tage ein Bußgeld pro Tag verhängt wird.

              Wenn Sie Ihre 30-Tage-Benachrichtigung einige Wochen vor Ablauf dieser 90 Tage einreichen müssen, können Sie diese Benachrichtigung und die Verlängerung zusammen einreichen. Sie müssen für diese Verlängerung nicht nur wenige Wochen später wiederkommen. Ein zusätzlicher Gefallen.

              Was NongKhai betrifft, ist diese Geschichte daher nicht korrekt.

              Was Sakon Nakhon betrifft
              Ich kenne dort nicht sofort Leute, bei denen ich mich erkundigen kann und bin immer noch auf der Suche.
              Bisher kann ich nirgendwo eine Bestätigung für das finden, was Sie schreiben.
              Ich werde weiter suchen, aber lassen Sie mich im Voraus wissen, wann Sie am 12. Juli abreisen.
              Von diesen mindestens 30 Tagen konnte ich noch einigermaßen nachvollziehen.
              Manchmal gibt es dort ganz besondere Regeln, aber ich glaube nicht, dass es mir möglich ist, zusätzlich eine Geldstrafe zu bekommen. Wie hoch wäre das Bußgeld und auf welcher Grundlage, denn Sie kommen überhaupt nicht zu spät. Sie bleiben bis zum Enddatum rechtmäßig im Land.
              Verstehe nichts davon

              Vielleicht war es ein Missverständnis zwischen Ihrer Frau und der Einwanderungsbehörde, und sie hat die Frage falsch formuliert, da sie offenbar von NongKhai die gleiche Antwort auf ihre Frage erhalten hat, aber es stellt sich heraus, dass das nicht der Fall ist.

              Ich werde weiterverfolgen.

  3. els sagt oben

    Lieber RonnyLatPhrao,
    Gilt im Zusammenhang mit der Verlängerung das Enddatum des Visums oder das Enddatum des Aufenthaltszeitraums?
    BRD. Els

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Liebe Els,

      Sie können die Gültigkeitsdauer eines Visums nicht verlängern. Niemals.
      Verlängert wird immer die Aufenthaltsdauer, die Sie mit dem Visum erhalten haben.
      Daher kommt es auf das Enddatum des Aufenthaltszeitraums an.
      Dass ein Aufenthaltszeitraum später als die Gültigkeitsdauer Ihres Visums liegt, spielt keine Rolle und ist völlig normal

      Lassen Sie sich nicht von der Bezeichnung „Ruhestandsvisum“ oder „Thailändisches Heiratsvisum“ täuschen. Hierbei handelt es sich um eine jährliche Verlängerung der mit einem Nichteinwanderungsvisum erworbenen Aufenthaltsdauer.


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