Lieber Ronnie,

Ich suche nach Optionen für meine Schwiegereltern, die beide in Bangkok wohnen und ein NON-IMM-O-Visum haben. Sie haben versucht, eine Verlängerung um ein Jahr zu erreichen, hatten aber leider keinen Erfolg, da sie ein Unterstützungsschreiben der Botschaft mit einem monatlichen Einkommen von 65.000 THB benötigen. Das Einkommen beträgt über 85.000 THB, wird dann aber seit der Heirat von zwei Personen geteilt, ein Brief wäre für zwei Personen höchstwahrscheinlich nicht die gewünschte Jahresverlängerung.

Nun bleibt einem nichts anderes übrig, als einen Visumslauf oder ähnliches zu unternehmen, wenn man auf dem Landweg über die Grenze kommt, kann man 90 Tage in Thailand bleiben oder gibt es eine andere Frist von mehreren Tagen. Manchmal liest man, dass auf dem Landweg eine kürzere Frist gewährt wird als auf dem Luftweg.

  • Können Sie mir erklären, welche Bedingungen oder Anforderungen sie erfüllen müssen?
  • Wie lange ist ein Aufenthalt bei Aus-/Einreise über eine Landesgrenze oder Fluggesellschaft erlaubt?
  • Kennen Sie oder kennen Sie eine gute Visa-Agentur in Bangkok? Von SiamLegal habe ich regelmäßig weniger gute Berichte gehört, leider sieht die Website sehr vielversprechend aus.

Leider ist etwas Eile geboten, da der Stempel noch bis nächste Woche gültig ist.

Unten ist eine Nachricht, die ich in einem früheren Beitrag gefunden habe, aber da es viele unterschiedliche Informationen gibt, hat Chaeng Wattana gestern AUCH mit 5 verschiedenen Beamten gesprochen und jede Antwort war anders? Wie denken Sie dann, Regeln und Gesetze gelten immer noch für jeden, der sein Visum hat?

Der Preis bzw. Tarif für dieses NON-IMM O beträgt übrigens 175 €, zuletzt gezahlt im August 2019.

Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort und sicherlich auf die aktualisierte Visa-Datei, die Sie wahrscheinlich viel Aufwand und Zeit kosten wird, was viele Leser sehr zu schätzen wissen. Auch wenn man das nicht immer sieht oder liest.

Mit freundlichen Grüßen,

Rennie

PS. Vielen Dank für die Mühe, die Sie täglich in die Verwaltung eines Newsletters und Blogs stecken.


Lieber Rennie,

1. Was die Jahresverlängerung betrifft. Im Link können Sie nachlesen, was Sie brauchen:

TB Immigration Info Letter 024/19 – Das thailändische Visum (8) – Das „O“-Visum für Nichteinwanderer (2/2)

https://www.thailandblog.nl/dossier/visum-thailand/immigratie-infobrief/tb-immigration-info-brief-024-19-het-thaise-visum-8-het-non-immigrant-o-visum-2-2/

Es gibt auch so etwas wie die „Abhängige“ Methode. Das können Ausländer nutzen, die mit einem Ausländer verheiratet sind. Nur einer der Antragsteller muss dann die finanziellen Voraussetzungen erfüllen. Der Partner wird dann zum „Abhängigen“ und muss die finanziellen Voraussetzungen nicht erfüllen. Es gibt ausländische Paare auf dem Blog, die dies nutzen und Ihnen möglicherweise weitere Details dazu mitteilen möchten.

Auch im Link enthalten. Siehe dort unter Kommentare.

„– Wenn es sich um eine Ehe handelt und keiner der Partner die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt, kann man auch die „Abhängigkeits“-Methode anwenden. Das heißt, einer von ihnen wird zum Hauptantragsteller und der andere wird zu seinem/ihrem „Angehörigen“. Lediglich der Hauptantragsteller muss dann die finanziellen Voraussetzungen einer „Ruhestandsverlängerung“ erfüllen. Der/die Andere gilt dann als sein/ihr „Angehöriger“ und muss keine finanziellen Voraussetzungen erfüllen.“

2. Was einen „Border Run“ angeht. Sie geben nicht an, ob sie über eine Nichteinwanderungs-Einzel- oder Mehrfacheinreise „O“ verfügen. Wenn es sich um eine einmalige Einreise handelt, wurde das Visum verwendet. Handelt es sich um eine mehrfache Einreise, können sie durch einen „Grenzlauf“ erneut einen Aufenthalt von 90 Tagen erhalten, sofern die Gültigkeitsdauer des Visums noch nicht abgelaufen ist.

Mit einem Visum erhalten Sie immer die Aufenthaltsdauer, die für das jeweilige Visum gilt. Für einen Nichteinwanderer O sind es 90 Tage. Nie weniger.

Bis vor einigen Jahren gab es einen Unterschied bei der Einreise mit einer „Visa Exemption“ (Visumbefreiung). Auf dem Landweg waren es 15 Tage, über einen Flughafen waren es 30 Tage. Das ist schon lange abgeschafft und man bekommt immer 30 Tage. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie über einen Grenzübergang auf dem Landweg oder über einen Flughafen einreisen. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass die Einreise über einen Überlandgrenzposten auf 2 Einreisen pro Kalenderjahr beschränkt ist.

3. Ich habe keine Erfahrung mit Visabüros.

4. Die Tatsache, dass die Preise angepasst wurden, wurde bereits im Blog berichtet und gilt nicht nur für Nichteinwanderungsvisa.

TB Immigration Info Brief 088/19 – Thailändisches Visum – Neue Preise

https://www.thailandblog.nl/dossier/visum-thailand/immigratie-infobrief/tb-immigration-info-brief-088-19-thai-visum-nieuwe-prijzen/

5. Was die Nachricht am Ende Ihrer Frage betrifft. Der von Ihnen bereitgestellte Text stammt aus dem Link zur Beantragung eines O-Visums für Nichteinwanderer bei der Botschaft von Den Haag. Abgesehen vom Preis ist das immer noch richtig. Aber was willst du eigentlich mit diesem Text? Wünschen Sie Informationen zu einer jährlichen Verlängerung? Nicht für die Beantragung eines O-Visums für Nichteinwanderer. Dazu müssen Sie sich diesen Link ansehen (vorherigen Link wiederholen)

TB Immigration Info Letter 024/19 – Das thailändische Visum (8) – Das „O“-Visum für Nichteinwanderer (2/2)

https://www.thailandblog.nl/dossier/visum-thailand/immigratie-infobrief/tb-immigration-info-brief-024-19-het-thaise-visum-8-het-non-immigrant-o-visum-2-2/

6. Hinweis. Sie können dem Ansturm vorbeugen, indem Sie sich vor der Abreise oder bei der Ankunft über Verlängerungen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

7 Antworten auf „Frage zum Thailand-Visum: Jährlicher Zuschuss für Nichteinwanderer O und Einkommensvoraussetzung für verheiratete Paare“

  1. Jürgen sagt oben

    Lieber Rennie / Ronny

    Letztes Jahr habe ich im Rahmen des „abhängigen“ Verfahrens ein Jahresvisum für mich und meine (niederländische) Frau erhalten.
    Voraussetzung ist, dass Sie durch eine vom Außenministerium in Den Haag und der thailändischen Botschaft in Den Haag beglaubigte Heiratsurkunde nachweisen müssen, dass Sie verheiratet sind. Außerdem darf das Bankkonto, auf das die Einkünfte eingehen, nur auf den Namen des Hauptantragstellers lauten. Mit aktuellen Kontoauszügen und eventuell weiteren Einkommensnachweisen kann der Hauptantragsteller bei der niederländischen Botschaft in Bangkok eine Einkommensbescheinigung beantragen. Mit diesen Belegen erhielten wir beide unser Jahresvisum. Also trampte meine Frau als „Unterhaltsberechtigte“ mit mir.
    Dies muss daher in den Niederlanden rechtzeitig geregelt werden. Eine gute Vorbereitung ist daher sehr wichtig.

    Bezüglich
    Peter van Amelsvoort

  2. Walter sagt oben

    Ich habe die gleiche Erfahrung wie Peter. Wenn Sie als europäisches Paar nachweisen können, dass Sie verheiratet sind (europäischer Auszug einer Heiratsurkunde, legalisiert durch das belgisch-niederländische Außenministerium, dann legalisiert durch die thailändische Botschaft, dann legalisiert durch das thailändische Außenministerium in Bangkok), dann muss nur einer der Ehegatten die finanziellen Anforderungen erfüllen.

  3. TheoB sagt oben

    Der Fragesteller Rennie sagt: „Übrigens beträgt der Preis bzw. Tarif für dieses NON-IMM O 175 €, zuletzt gezahlt im August 2019.“
    Daraus schließe ich, dass seine/ihre Eltern im August letzten Jahres ein Visum für die mehrfache Einreise (M) und nicht für die einmalige Einreise (S) erhalten haben („M“ kostet 175 €, „S“ kostet 70 €).
    Das bedeutet, dass sie das Land vor etwa dem 24. November 2019 („nächste Woche“) verlassen müssen (auf dem Landweg: Passieren Sie die Einreisekontrolle, überqueren Sie die Straße und passieren Sie die Einreisekontrolle), um einen weiteren 90-tägigen Aufenthalt zu erhalten.
    Sie müssen lediglich etwa einen Monat vor dem 24. November 2020 eine „Aufenthaltsverlängerung“ beantragen.

    • TheoB sagt oben

      Korrektur zum letzten Satz:
      Erst etwa 30 Tage vor Ablauf der 90-tägigen Aufenthaltsdauer, die nach dem Ablaufdatum des (Non-Immigrant O Multiple Entry Visums (+/- 24. November 2020)) endet, müssen sie eine „Aufenthaltsverlängerung“ beantragen ” länger bleiben dürfen ..

      • TheoB sagt oben

        Zu schnell erneut auf [Senden] geklickt. 🙁

        Korrektur zum letzten Satz:
        Erst etwa 30 Tage vor Ablauf der 90-tägigen Aufenthaltsdauer, die nach dem Ablaufdatum des (Non-Immigrant O Multiple Entry) Visums (+/- 24. August 2020) endet, müssen sie eine „Verlängerung“ beantragen bleiben“, um länger zu bleiben. Bleiben erlaubt.

        Ich hoffe, dass es Ronnys Zustimmung findet. 🙂

      • RonnyLatYa sagt oben

        Dies hängt davon ab, wann das Visum im August 2019 beantragt/erteilt wurde. Anfang August, Mitte August? Fügen Sie zu diesem Datum ein Jahr (-1 Tag) hinzu, um die Gültigkeitsdauer des Visums zu ermitteln. Dann kommt es immer noch darauf an, wann die letzte Grenzfahrt vor dem Ablaufdatum dieses Gültigkeitszeitraums durchgeführt wird. Es sind dann 90 Tage nach der letzten Eintragung.
        Das ist daher nicht automatisch dasselbe wie 90 Tage nach der Gültigkeitsdauer des Visums oder +/- 24. November 2020.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Du hast Recht, aber ich war mir nicht wirklich sicher, also habe ich einfach beide Optionen erwähnt.
      In diesem Fall können sie mit der Verlängerung tatsächlich bis zum nächsten Jahr warten und in der Zwischenzeit Grenzfahrten durchführen. Der letzte Eintrag erfolgt dann irgendwann im August 2020, das ist aber nicht notwendig. In jedem Zeitraum von 90 Tagen können Sie die jährliche Verlängerung beantragen.


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