Lieber Ronnie,

Kann ich in zwei Schritten arbeiten, wenn ich mit einem Bildungsvisum (Nichteinwanderungsvisum „ED“ (Ausbildung/Studienvisum) für ein Studium in Thailand) in Thailand bleiben und diesen Zeitraum nutzen möchte, um in Thailand Arbeit zu finden?

Damit meine ich, kann ich zunächst ein Bildungsvisum für 6 Monate beantragen und es dann um 6 Monate verlängern? (Und am besten alle 3 Monate erneuern). Muss ich den ganzen Weg nach Belgien zurückreisen, um dieses Bildungsvisum zu verlängern, oder kann ich das vor Ort beantragen? Denn dann kann ich mir ein teures Flugticket sparen.

Ich könnte auch sofort ein Bildungsvisum für 1 Jahr beantragen, aber stellen Sie sich vor, Sie finden nach 2 Monaten Arbeit, dann haben Sie 10 Monate lang nichts an Ihrer Schule bezahlt.

Wenn ich Arbeit gefunden habe, muss ich dann den ganzen Weg nach Belgien zurückreisen, um ein „Nichteinwanderungsvisum „B“ (Geschäftsvisum für die Arbeit in Thailand)“ zu beantragen?

Es ist meine Absicht, die thailändische Sprache gründlich zu lernen, ich denke, es ist eine wunderschöne Sprache. Mein Plan ist es, während des Unterrichts immer anwesend zu sein und in meiner Freizeit zu lernen. Also kein „falsches“ Bildungsvisum, heutzutage wird in Thailand übrigens überprüft, ob man in der Schule anwesend ist. Und ich weiß auch, dass man eine Prüfung ablegen muss, um zu testen, ob man tatsächlich Thailändisch gelernt hat. Aber wahrscheinlich würde ich diese Prüfung jetzt bestehen, dafür muss man nicht viel wissen. Ich habe bereits drei Jahre lang Thailändisch in Belgien gelernt.

Regards,

Luka


Lieber Lukas,

Ich glaube nicht, dass Sie in Ihrer Situation einen ED Multiple-Eintrag für Nichteinwanderer mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr erhalten werden oder können. Eine 6-monatige Notaufnahme für Nichteinwanderer gibt es meines Wissens nicht, und sie ermöglicht Ihnen auch nicht, eine 6-monatige Aufenthaltsdauer zu erhalten.

Wenn Sie das Visum bereits erhalten haben, handelt es sich mit größerer Wahrscheinlichkeit um ein ED Single-Einreisevisum für Nichteinwanderer.

Sie müssen aber auch nachweisen, an welcher Schule Sie wie lange studieren werden.

Mit der Non-Immigrant ED Single Entry erhalten Sie dann bei der Einreise eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.

Sie können diese 90 Tage dann verlängern.

Bei einem Jahr müssen Sie ein Studium an einer staatlichen Einrichtung nachweisen und erhalten erst dann eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr (Schuljahr). Die Schule, an der Sie studieren, weiß, welche Formulare Sie hierfür einreichen müssen.

Wenn Sie an einer Privatschule studieren möchten, an der Sie die Sprache am häufigsten lernen können, müssen Sie ebenfalls den erforderlichen Nachweis erbringen. Ja, bei Bedarf können Sie einen kleinen Test machen oder vorbeikommen und prüfen, ob Sie für die Mindestanzahl an Tagen anwesend sind. Selbst dann wird Ihre Verlängerung wahrscheinlich maximal 90 Tage pro Verlängerung betragen.

Folgendes benötigen Sie für die Beantragung einer ED

Erforderliche Dokumente:

– 2 farbige Passfotos (3,5 x 4,5 cm), nicht älter als 6 Monate

– 1 Kopie Ihres belgischen oder luxemburgischen Personal- oder Aufenthaltsausweises

– Ihr Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist

– 1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

– 1 Kopie der Reservierung der Flugtickets

– 1 Kopie einer Hotelreservierung ODER ein Einladungsschreiben/-post von einer Person in Thailand mit ihrer vollständigen Adresse + 1 Kopie ihres Personalausweises

– Ein Einladungsschreiben der Schule in Thailand (Originalversion, keine Kopie)

– Eine Kopie des Personalausweises der Person, die den Brief unterzeichnet hat

– Eine Kopie der Registrierung der Schule in Thailand

– Eine Bescheinigung des Bildungsministeriums (wenn es sich um eine Privatschule handelt)

– Ein Brief Ihrer Schule in Belgien (wenn es sich um ein Austauschprogramm handelt)

– 80 € zahlbar in bar

https://www.thaiembassy.be/visa/?lang=en#Non-immigrant Visa study

Sie können in Thailand arbeiten. Zumindest wenn man dafür das richtige Visum hat und vor allem auch eine Arbeitserlaubnis bekommen kann.

Wenn Sie all diese Arbeit finden, benötigen Sie in der Tat einen Nicht-Einwanderer B. Das wird man in Thailand wahrscheinlich nicht bekommen. Sie müssen es also in einer Botschaft besorgen und dafür Thailand verlassen. Sie müssen daher nicht nach Belgien zurückkehren. Mit dem erforderlichen Nachweis des Unternehmens, das Sie beschäftigen, können Sie diesen auch im benachbarten Ausland erhalten.

Um Ihnen eine Vorstellung zu geben, hier ist, was Sie für ein B-Visum benötigen (wenn Sie es in Belgien beantragen würden)

Erforderliche Dokumente:

– 2 farbige Passfotos (3,5 x 4,5 cm), nicht älter als 6 Monate

– 1 Kopie Ihres belgischen oder luxemburgischen Personal- oder Aufenthaltsausweises

– Ihr noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass + 1 Kopie

– 1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

– 1 Kopie der Reservierung der Flugtickets

– 1 Kopie einer Hotelreservierung ODER ein Einladungsschreiben/E-Mail von einer Person in Thailand mit vollständiger Adresse + 1 Kopie ihres Personalausweises

– 1 Einladungsschreiben der Organisation in Thailand (Originalversion, keine Kopie), unterzeichnet von einem Vorstandsmitglied. In dem Schreiben müssen Ihre Position, Ihr Gehalt und die Dauer des Einsatzes sowie eine Kopie des Personalausweises der Person angegeben sein, die das Schreiben unterzeichnet hat.

– 1 Kopie der Registrierung des Vorstands der thailändischen Organisation mit den Namen der zur Unterschrift berechtigten Personen, es sei denn, der Vorstand erteilt der unterzeichnenden Person eine Vollmacht.

– Das „Genehmigungsschreiben für die Arbeitserlaubnis“ des Arbeitsministeriums (§ 3)

– Eine Kopie des letzten Abschlusszeugnisses des Bewerbers

– Lebenslauf des Bewerbers in englischer Sprache (Berufserfahrung, Kenntnisse)

– 80 € zahlbar in bar

https://www.thaiembassy.be/visa/?lang=en#Non-immigrant Visa work

Ich bin gespannt, wie das alles ausgehen wird. Ich würde gerne eine Fortsetzung davon sehen.

Viel Glück.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

2 Gedanken zu „Frage zum Thailand-Visum: Aufenthalt in Thailand mit einem Bildungsvisum (Nichteinwanderungsvisum „ED“)“

  1. ED_expert sagt oben

    Vergessen Sie, dass Sie in BE ein ED-Visum erhalten (war dort, habe das getan). Dafür müssen Sie in ein benachbartes thailändisches Land reisen. Fragen Sie Ihre Schule, wie Sie damit am besten umgehen. Und es wird ein einziger Eintrag für 90 Tage sein. Verlängerungen müssen vor Ort beantragt werden. Viel Glück.

  2. janbeute sagt oben

    Ein deutscher Bekannter von mir, 73 Jahre alt, der in Lamphun lebt, ohne Ersparnisse und ein wenig Einkommen, sagen wir, aus der deutschen staatlichen Rente für Singles, überquert einmal im Jahr die Grenze, das letzte Mal ging es nach Vientiane in Laos für ein neues Visum .
    Dann geht er zu einer akkreditierten Sprachschule in Chiangmai, holt sich dort Papiere und meldet sich dann alle 90 Tage mit den Unterlagen der Sprachschule beim IMI in Chiangmai.
    Er reicht einfach seinen 90-Tage-Bericht für seinen Aufenthalt beim IMI in Lamphun ein.
    Er geht 2-3 Vormittage pro Woche zur Schule und spricht bereits recht gut Thailändisch.
    Er macht das schon seit 3 ​​Jahren hintereinander.
    Nun hat er damit aufgehört und seit November eine Rentenverlängerung erhalten.
    Ich habe den Stempel in seinem Pass gesehen, er hat seinen Pass und sein Bankbuch an eine Visa-Firma geschickt und bei 14000 Baht Gesamtkosten wurde alles ordentlich zurückgeschickt.
    Die Bearbeitung seiner Rentenverlängerung und des Stempels erfolgte in Pattaya und er kann seine 90-Tage-Meldung weiterhin in Lamphun einreichen.
    Die Wunder sind also noch nicht vorbei.
    Korruption auf jeden Fall.

    Jan Beute.


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