Lieber Ronnie,

Ich habe Ihre Newsletter durchgesehen, kann aber aufgrund meines komplizierten Reiseplans keine wirkliche Lösung finden. Haben Sie eine Lösung für mich? Ich reise vom 17. Oktober 2019 bis 5. April 2020 nach Asien. An- und Abreise: Brüssel-Bangkok. Ich besuche immer andere Länder, komme aber immer in Thailand an und wieder ab. Früher habe ich immer ein TR Multiple für sechs Monate gemacht und bin zunächst ein paar Monate in Thailand geblieben. Jetzt sehe ich es anders.

Der Reiseablauf wäre nun (insgesamt ca. 5 Monate):

1) Ankunft Bkk/Thailand (3 Wochen Aufenthalt).
2) Flug und Reise Malaysia (1 Monat Aufenthalt)
3) Zurück nach Bangkok/Thailand, um Neujahr zu feiern (2 Wochen).
4) Flug und Reise nach Indonesien (3 Wochen oder länger).
5 Hin- und Rückfahrt nach Bangkok (2 Wochen)
6) Flug und Reise nach Kambodscha (3 Wochen).
7 Flug Bangkok (Letzte Wochen in Thailand).

Insgesamt habe ich also 4 Mal die Einreise nach Thailand. Das mache ich jedes Mal, um in Thailand eine Pause zu machen... denn man könnte sagen: Warum gehst du nicht von Malaysia nach Indonesien und von dort nach Kambodscha?

Übrigens bin ich in diesen Dingen meiner Prüfung nicht gewachsen. Aber wie oben erwähnt, habe ich ein TR Multiple genommen. Ich wollte wissen, ob ich es ohne dieses Visum schaffen könnte.

Regards,

Alphonse


Lieber Alfons,

Grundsätzlich kann für jeden Aufenthalt in Thailand eine „Visumbefreiung“ gelten, da er immer weniger als 30 Tage beträgt. In diesem Fall ist kein Visum erforderlich.

Natürlich weiß ich nicht, wie die Einwanderungsbehörde auf vier Ankünfte in etwa vier Monaten reagieren wird. Die ersten zwei/drei Einträge werden wahrscheinlich reibungslos verlaufen, aber zum vierten werden möglicherweise Fragen auftauchen. Ich lese manchmal, dass insbesondere Don Muang in diesem Bereich streng sei.

Deshalb würde ich Folgendes jedes Mal berücksichtigen, wenn Sie Thailand verlassen/einreisen.

– Stellen Sie sicher, dass Sie immer ein Ausreiseticket bei sich haben, das beweist, dass Sie beabsichtigen, Thailand innerhalb von 30 Tagen zu verlassen. Auch bei der Abreise aus Brüssel.

– Dass Sie im Besitz von 20 Baht (oder einem entsprechenden Betrag in einer beliebigen Währung) sind.

– Eine Wohnadresse in Thailand, falls Sie bereits eine haben.

– Bei Fragen kann auch ein Nachweis Ihrer Tour hilfreich sein. (Fotos, Tickets usw.)

Aber vielleicht wird nichts gefragt und sie lassen einen einfach passieren, ohne zu fragen. Zumal es sich nicht um „Back-to-Back“-Einträge handelt.

Sichere Reise.

Lesen Sie dies auch im Zusammenhang mit „Visumbefreiung“.

Das thailändische Visum (4) – Die „Visumbefreiung“

TB Immigration Infobrief 012/19 – Das thailändische Visum (4) – Die „Visumbefreiung“

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

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