Thailand-Visumfrage Nr. 087/20: Blaues Adressbuch

Durch übermittelte Nachricht
Posted in Visumsfrage
Stichworte:
5 Mai 2020

Fragender: Michel

Ich hatte Sie zuvor nach meinem Einwanderungsvisum O aufgrund meiner Pensionierung gefragt. Ich würde dann die Bankmethode wählen. Meine Frage bezieht sich auf Wohneigentum. Ich bin seit über 23 Jahren mit meiner thailändischen Frau in Gütergemeinschaft verheiratet. Bei der Auswanderung wird das Geld freigegeben und ich möchte im Namen meiner Frau eine Villa/einen Bungalow kaufen.

Bei der Erteilung meines Visums für ein Jahr (TB Immigration Info Letter 024/19 – Das Thai-Visum 8) muss ich diverse Papiere bezüglich des Hauses abgeben

  1. Kopie des eigenen Tabien Baan (falls Eigentümer)
  2. Mietvertrag kopieren (sofern Mieter)
  3. Kopieren Sie den Personalausweis der Person, die Sie untergebracht hat, und unterschreiben Sie diese. (falls Mieter)
  4. Kopie des Tabien Baan des Vermieters und von dieser Person unterschrieben (sofern Mieter)
  5. Kopie der Eigentumsurkunde des Vermieters (falls Mieter)

Wenn ich es richtig verstanden habe (ich habe auch einen Film über das gelbe Buch von Eugeen auf YouTube gesehen, wird meine Frau im Amphur ein blaues Buch erhalten. Laut Eugeen werden im blauen Buch nur die Thailänder erwähnt. Laut diesem Film Ich hätte Anspruch auf ein Yellow Book, müsste ich dann nur die Punkte 3 und 5 sowie das Yellow Book, in dem ich unter der Adresse für meine Visumverlängerung aufgeführt bin, einhalten?

Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe.


Reaktion RonnyLatYa

Die Liste, die ich im TB Immigration Info Letter 024/19 erwähne, kann angefordert werden. Das unterscheidet sich oft von der Ausländerbehörde.

Jede Adresse in Thailand hat ein blaues Adressbuch. Das ist das Hauptdokument und zwingend erforderlich, sonst existiert die Adresse nicht. In diesem blauen Buch ist nur der Name des Thailänders eingetragen, der an dieser Adresse registriert ist. Ein Ausländer darf in diesem Heft nicht eingetragen werden. Sollte dies geschehen sein, handelt es sich um einen Fehler der Gemeinde. Manchmal schreibt die Gemeinde dem Ausländer mit Bleistift. Dies dient nur zu Informationszwecken und hat keinen Wert.

Der Ausländer kann lediglich ein gelbes Adressbuch anfordern. Ist genau das Gleiche wie das Blaue Buch, jedoch für Ausländer. Anschließend werden Sie offiziell mit Ihrem Namen auf Thailändisch eintreten. Das gelbe Heft können Sie bei der Gemeinde anfordern. Auch hier können sich die Antragsverfahren von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.

Ausländische Besitzer haben normalerweise ein blaues Buch ohne Namen oder nur mit Bleistift. Oder sie haben ein blaues Buch, in dem nichts steht, und zusätzlich ein gelbes Buch, in dem ihr Name steht.

Bei der Beantragung Ihrer jährlichen Verlängerung muss Ihre Frau ihr blaues Adressbuch mit ihrem Namen + Kopie vorlegen. Außerdem ihr Ausweis mit Kopie. Sie ist die Hauptverantwortliche für die Adresse. Besitzen Sie inzwischen selbst ein gelbes Buch, können Sie es auch und eine Kopie davon vorzeigen, es kann aber auch sein, dass die Einwanderungsbehörde nicht einmal einen Blick darauf wirft. Auch dieses gelbe Heft ist nicht verpflichtend. Hängt von Ihrer Einwanderungsbehörde ab.

Wenn Sie verheiratet sind, aber dennoch als „Ruhestand“ angeben, reichen in der Regel das blaue Adressbuch und ihr Personalausweis als Adressnachweis aus. Ein Eigentumsnachweis liegt in der Regel nur bei der Anmietung vor und wenn dieser bereits beantragt wird

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

Es sind keine Kommentare möglich.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website