Fragender: Walter

Wir werden (hoffentlich) im November 2020 für mindestens 3 Monate nach Thailand reisen. Ich habe auf der Website des Konsulats in Antwerpen nachgeschaut, welche Visa dafür in Frage kommen. Aber leider kann ich die Bäume im Wald nicht finden. Wahrscheinlich aufgrund meines Alters (70 Jahre).

Kann mir jemand in verständlicher Sprache erklären, welches Visum ich für einen Aufenthalt von 3 Monaten in Thailand nehmen sollte? Meine Frau ist ursprünglich Thailänderin, hat aber beide Nationalitäten mit IK. Daher denke ich, dass für sie kein Visum erforderlich ist. Oder liege ich falsch? Bitte deine Vision. Danke schön. Geben Sie dafür auch den Preis an?


Reaktion RonnyLatYa

1. Wenn Ihre Frau die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt, ist für sie kein Visum erforderlich. Stellen Sie natürlich sicher, dass sie ihre Nationalität nachweisen kann.

2. Sie benötigen für sich selbst ein Visum. Was Sie benötigen, ist ein Non-Immigrant-O-Visum.

Bei der Einreise erhalten Sie einen Aufenthalt von 90 Tagen. Aufenthaltsdauern werden immer in Tagen und nicht in Monaten angegeben. Dieses Visum können Sie auf Grundlage Ihrer thailändischen Heirat erhalten.

Hierfür müssen Sie nachweisen können, dass Sie mit einer Thailänderin verheiratet sind. Dies ist mit dem Khor Ror 2 und 3 möglich. Normalerweise reicht der Kor Ror 3 aus, also der mit der schönen Zeichnung darauf. Stellen Sie sicher, dass Sie auch die Übersetzung davon haben. Sie können nachweisen, dass Sie einmal mit einer Thailänderin verheiratet waren, müssen aber auch nachweisen, dass Sie immer noch verheiratet sind. Sie können dies tun, indem Sie im Rathaus einen Auszug aus der Familienliste anfordern.

3. Sie haben nun die Wahl zwischen einer Nichteinwanderungs-Einreise oder einer Mehrfacheinreise.

a. Eine Nichteinwanderungs-O-Einzeleinreise ist für eine Einreise gültig. Sie erhalten dann eine Aufenthaltsdauer von 1 Tagen. Das Visum hat eine Gültigkeitsdauer (Zeitraum, in dem Sie das Visum zur Einreise nutzen können) von 90 Monaten. Kostet in Belgien 3 Euro.

Sie benötigen außerdem die Angaben auf der Website des Konsulats

Anforderungen:

– 2 ausgefüllte Originalbewerbungen, Bewerbungsformular ausschließlich von UNSERER Website

– 3 Passfotos (nicht älter als 6 Monate)

– Gültiger Reisepass (Reisepass): mindestens 6 Monate nach Rückkehr

– Kopie der Vorderseite des Personalausweises (für alle anderen EU-Bürger oder Weltbürger: Kopie des Reisepasses + Personalausweises)

– Kopie des Flugtickets (Hin- und Rückflug)

– Kopie der Buchung des Hotels oder der Pension für die erste(n) Nacht(en)…. ODER Erklärung der vollständigen Wohnadresse in Thailand und/oder Bestätigung der Einladung durch den Gastgeber in Thailand

– Einkommensnachweis (eine aktuelle Gehaltsabrechnung, Rentenbescheinigung, Sozialhilfebescheinigung …)

– Aktueller Auszug mind. 1500€ auf einem Konto (! Achtung: Die Konten müssen auf den Namen des Antragstellers lauten)

B. Ein Non-immigrant O Multiple Entry ist für mehrere Einreisen geeignet. Mit jedem Eintrag erhalten Sie einen Aufenthalt von 90 Tagen. Besonders geeignet, wenn Sie mehrmals nach Thailand reisen oder möglicherweise länger als 90 Tage bleiben möchten. Durch einen „Grenzlauf“ können Sie dann eine neue Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erhalten. Das Visum hat eine Gültigkeitsdauer (Zeitraum, in dem Sie das Visum nutzen können) von 1 Jahr. Kostet in Belgien 170 Euro.

Sie benötigen außerdem die Angaben auf der Website des Konsulats

2 ausgefüllte Originalbewerbungen – Bewerbungsformular – (.doc – .pdf *) exklusiv von UNSERER Website

– 3 Passfotos (nicht älter als 6 Monate)

– Gültiger Reisepass (Reisepass): noch 18 Monate gültig

– Kopie der Vorderseite des Personalausweises (für alle anderen EU-Bürger oder Weltbürger: Kopie des Reisepasses + Personalausweises)

– Kopieren Sie die Rückseite des thailändischen Personalausweises oder des thailändischen Reisepasses des thailändischen Ehegatten + Datum und Unterschrift

– Kopieren Sie die Rückseite des belgischen Personalausweises des thailändischen Ehegatten (sofern ausgestellt) + Datum und Unterschrift

– Kopie des Flugtickets (mindestens ein Hinflugticket)

– Kopie der Buchung Hotel, B&B, Pension…. ODER Erklärung der vollständigen Wohnadresse in Thailand + Unterschrift und Datum ODER Bestätigung der Einladung durch den Gastgeber in Thailand

– Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (Gehaltsabrechnungen, Sozialleistungen, ...) von mindestens 1500 € pro Monat:

– Bei keiner Zahlung: mindestens 850.000 Thai Bath auf einem Konto in Thailand (Nachweis darf nicht älter als 1 Monat sein) ODER

– ein belgisches Sparkonto mit mindestens 20.000 € ODER eine Kombination aus mehreren Konten (! Achtung: Die Konten müssen auf den Namen des Antragstellers lauten)

Aufmerksamkeit - !! In manchen Fällen kann von den konsularischen Diensten auch ein Führungszeugnis oder andere zusätzliche Dokumente verlangt werden!!

http://www.thaiconsulate.be/?p=regelgeving.htm&afdeling=nl

4. So steht es auf der Website und ich habe es einfach übernommen, aber diese Websites werden nicht immer auf dem neuesten Stand gehalten oder die Leute verlangen Extras, besonders in dieser Corona-Zeit. Sollten Belgier im November aufgenommen werden, könnte es durchaus sein, dass zusätzliche Anforderungen gestellt werden, etwa eine Versicherung oder ein Gesundheitszeugnis.

Bitte wenden Sie sich daher auch an das Konsulat. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man immer eine Antwort bekommt. Tel.: +32-(0)495-22.99.00 E-Mail:[E-Mail geschützt] .

5. Schauen Sie sich auch die Website der thailändischen Botschaft in Brüssel an

https://www.thaiembassy.be/visa/

unter „Nichteinwanderungsvisum ͞O͟ (Ehegatten-/Familienvisum) für Personen, die mit einem Thailänder verheiratet sind“

6. Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten und keine „Grenzfahrten“ durchführen möchten, können Sie auch eine einmalige Verlängerung um 60 Tage beantragen (dies ist nur möglich, wenn Sie mit einer thailändischen Person verheiratet sind) oder eine einjährige Verlängerung Ihres Aufenthalts. Natürlich müssen Sie die Anforderungen erfüllen. In diesem Fall ist es auch nicht erforderlich, eine Nichteinwanderungs- oder Mehrfacheinreise zu beantragen. Dann genügt eine einmalige Eingabe. Möglicherweise sind bei der Beantragung Ihres Flugtickets und des Rückflugdatums, das später als 90 Tage nach Abflug liegt, einige Erläuterungen erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

2 Antworten auf „Thailand-Visumfrage Nr. 103/20: Welches Visum für einen Aufenthalt von 3 Monaten?“

  1. Tony sagt oben

    Bitte beachten Sie, dass sich die Beträge (80 € für Einzeleintritt bzw. 170 € für Mehrfacheintritt) ändern können. Der zu zahlende Betrag variiert je nach THB-EURO-Wechselkurs. Das habe ich letztes Jahr erlebt, als wir in Berchem-Antwerpen unsere Visa erhielten.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Nach einiger Zeit werden die Preise zwar manchmal überarbeitet und angepasst, aber das dauert in der Regel einige Zeit. Seit letztem Jahr, nach der letzten Anpassung, zahlen Sie für Ihre Visa in den Niederlanden und in Belgien nicht mehr den gleichen Preis. Merkwürdig, dass gleichzeitig die Preise angepasst werden, aber nicht der gleiche Betrag in Euro berechnet wird, denn der thailändische Preis für Visa ist seit Jahren unverändert.

      Letztes Jahr, nach der letzten Anpassung in den Niederlanden und Belgien, wurde ein TB Immigration Info Brief veröffentlicht.

      TB Immigration Info Brief 088/19 – Thailändisches Visum – Neue Preise

      https://www.thailandblog.nl/dossier/visum-thailand/immigratie-infobrief/tb-immigration-info-brief-088-19-thai-visum-nieuwe-prijzen/


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