Visumantrag für Thailand Nr. 039/20: TM30/TM47
Fragender: Willy (Be)
Nach unserem Urlaub in einer anderen thailändischen Provinz muss meine Frau, die Eigentümerin unseres Hauses, das „TM 30-Formular“ ausfüllen. Was muss sie in die Liste „Name der Ausländer im Wohnsitz“ unter „Ablaufdatum des Aufenthalts“ und „Einreiseort“ eintragen?
Wir werden ab dem 5. Mai in unser Haus zurückkehren; Für meine „90 Tage“ muss ich mich am 24. Mai bei der örtlichen Einwanderungsbehörde melden.
Muss ich „TM 30“ sofort nach unserer Rückkehr nach Hause vorlegen oder kann dies zusammen mit meinen „90 Tagen“ erfolgen?
Reaktion RonnyLatYa
Erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Einwanderungsbehörde, ob für sie nach einem Aufenthalt in einer anderen Provinz ein TM30 obligatorisch ist. Viele Einwanderungsbehörden verlangen dies von Personen mit ständigem Wohnsitz erst, wenn sie Thailand verlassen haben.
Zum Thema Füllung:
– Name des Ausländers mit Wohnsitz: Dies sind Sie und alle anderen Ausländer, die an dieser Adresse wohnen.
– Ablaufdatum des Aufenthalts: Enddatum Ihres aktuellen Aufenthaltszeitraums
– Einreisepunkt: Über den Ort, an dem Sie zuletzt nach Thailand eingereist sind. Beispiel Flughafen Suvarnabhumi
– Normalerweise sind Sie verpflichtet, den TM30-Bericht innerhalb von 24 Stunden zu erstellen. Es kommt nun darauf an, wie streng Ihre Einwanderungsbehörde diese 24 Stunden einhält.
– Eine 90-Tage-Benachrichtigung hat auch eine Benachrichtigungsfrist. Wenn Sie dies bei der Ausländerbehörde selbst tun möchten, können Sie dies 15 Tage vor dem Meldetermin tun.
Sie verstehen, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen kann, wie Ihre Einwanderungsbehörde reagieren wird, wenn Sie beides gleichzeitig tun und einer davon früher oder später als die vorgesehene Frist eingereicht wird.
Für Informationen.
Sowohl der TM30 als auch der TM47 (90 Tage) können auch online gemeldet werden.
https://www.immigration.go.th/content/sv_90day
https://www.immigration.go.th/content/online_serivces
Mit freundlichen Grüßen
RonnyLatYa