Fragender: Adrian

Ich bin am 14. September ohne Visumpflicht nach Thailand eingereist und habe am 10. Oktober das NON-O-Visum für drei Monate erhalten. Meine Frage ist: Gilt die Meldepflicht von 3 Tagen jetzt ab dem Tag der Einreise oder ab dem 90. Oktober, als ich das NON-O-Visum erhielt?


Reaktion RonnyLatYa

Grundsätzlich muss man mit dem Zählen bei der Eingabe beginnen. Nach 90 Tagen ununterbrochenem Aufenthalt in Thailand und dem anschließenden ununterbrochenen Aufenthalt muss eine 90-Tage-Erklärung abgegeben werden. Es wird nicht erwähnt, welche Aufenthaltsdauer (Tourist/Nichteinwanderer) Sie besitzen, obwohl es sich in der Regel natürlich um eine Aufenthaltsdauer von Nichteinwanderern handelt.

In der Praxis wird es wahrscheinlich so funktionieren.

Ihr 90-Tage-Meldetermin ist grundsätzlich der 12. Dezember (15 Tage vorher bis 7 Tage danach). Das ist 90 Tage nach dem 14. September. Sie haben jedoch am 10. Oktober eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen erhalten. Das heißt bis zum 7. Januar 23. Ab dem 7. Dezember können Sie auch Ihre jährliche Verlängerung beantragen. Dieses Datum liegt auch innerhalb Ihres 90-tägigen Berichtszeitraums.

Wenn Sie dann etwa zwischen dem 7. Dezember und dem 17. Dezember Ihre jährliche Verlängerung beantragen und dann auch noch 90 Tage melden, kann es durchaus sein, dass man sagt, die 90-Tage-Meldung sei jetzt nicht erforderlich. Schließlich gilt auch Ihre Verlängerung um das erste Jahr als 90-Tage-Benachrichtigung.

Wann Sie diesen 90-Tage-Bericht das nächste Mal vorlegen müssen, hängt von Ihrer Einwanderungsbehörde und dem Stichtag ab. Entweder dauert es 90 Tage nach der Beantragung/Genehmigung Ihrer jährlichen Verlängerung, also 90 Tage nach der Beantragung der jährlichen Verlängerung, oder 90 Tage nach Beginn Ihrer jährlichen Verlängerung, also 90 Tage nach dem 7. Januar.

Am besten fragen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde nach und verlangen einen Zettel mit dem nächsten Meldetermin. Aber natürlich hätte man das schon am 10. Oktober machen können, wenn man dabei gewesen wäre.

Sie können dann zukünftige Berichte über das Internet erstellen. Funktioniert gut. Eventuell müssen Sie die nächste Meldung noch bei der Ausländerbehörde machen und die nächste können Sie online machen.

https://www.immigration.go.th/en/

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