Fragender: John

Ich habe gerade Ihre Antwort an einen Fragesteller bezüglich eines Visa-Unterstützungsschreibens gelesen. In Ihrer Antwort schlagen Sie vor, dass er möglicherweise zum österreichischen Konsulat in Pattaya gehen könnte. Ich komme seit einigen Jahren dorthin, um die Lebensnachweise abstempeln zu lassen, die von der Pensionskasse und der SVB akzeptiert werden.

Verstehe ich daraus, dass ich dafür den regulären Visa Support Letter zusammen mit den anderen gängigen Dokumenten verwenden kann, der vom österreichischen Konsulat abgestempelt und hier bei mir in Jomtien bei der Einwanderungsbehörde eingereicht wird?


Reaktion RonnyLatYa

Ein Visa Support Letter wird von der Botschaft ausgestellt und bestätigt das Einkommen einer Person. Sie können dies bei der Einwanderungsbehörde einreichen. Hat der österreichische Konsul nichts damit zu tun?

Der österreichische Konsul selbst stellt einen „Einkommensnachweis“ zur Verfügung, der eigentlich genauso ist. Wird normalerweise auch in Pattaya durch Einwanderung akzeptiert.

Genau wie bei der Beantragung eines Visumunterstützungsschreibens müssen Sie auch für den „Einkommensnachweis“ des Konsuls Dokumente einreichen, die Ihr Einkommen belegen.

Zur Deckung der finanziellen Voraussetzungen einer jährlichen Verlängerung können sowohl das Visum-Unterstützungsschreiben als auch der „Einkommensnachweis“ genutzt werden, eventuell ergänzt durch einen Bankbetrag.

Ich muss sagen, ich bin überrascht, dass jemand, der sagt, dass er schon seit Jahren dorthin kommt, nicht begeistert ist, dass dieser Konsul solche Beweise liefert.

Die letzte Frage, die den österreichischen Konsul betraf, stammt aus dem September und es scheint, dass er diese Beweise normalerweise immer noch vorlegt.

Frage zum Thailand-Visum Nr. 199/21: Ist das österreichische Konsulat in Pattaya geöffnet? | Thailand-Blog

Leser können dies möglicherweise bestätigen oder ergänzen.

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10 Antworten auf „Thailand-Visum-Frage Nr. 351/21: Österreichischer Konsul Pattaya“

  1. Gringo sagt oben

    Seit vielen Jahren nehme ich die Dienste des Honorarkonsuls von Österreich in Anspruch (heute ist er auch Honorarkonsul von Deutschland). Dort erhalte ich die jährliche Einkommensabrechnung für die Verlängerung meines Ruhestandsvisums. Dort wird auch der jährliche Lebensnachweis der Pensionskassen abgestempelt.

    Jahrelang verlief die Gewinn- und Verlustrechnung ohne Probleme. Ich beziehe Leistungen von mehreren Pensionskassen, meine Übersicht, für die ich die Jahresabrechnungen des letzten Jahres verwende, wurde jedoch kaum überprüft. Für die Verlängerung des Visums reicht die Einkommenserklärung aus.

    Seit 2 Jahren gibt es eine kleine Änderung. Anscheinend wurde diese einfache Methode in irgendeiner Weise missbraucht. Zusätzlich zu der vom Konsulat erstellten Einkommenserklärung muss ich bei der Beantragung einer Verlängerung auch die separaten Jahresabrechnungen der niederländischen Pensionskassen bei der Einwanderungsbehörde einreichen.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Ich habe auch mehrfach gesagt, dass die Einwanderungsbehörde immer das Recht hat, die Originaldokumente zum Nachweis des Einkommens anzufordern. Kann und darf auch mit einem Visum-Unterstützungsschreiben der Botschaft erfolgen.
      Allerdings ist dies bei den meisten Einwanderungsbehörden nicht der Fall, aber in Pattaya scheinen sie in den letzten zwei Jahren damit begonnen zu haben. Es muss Gründe geben...

  2. Paco sagt oben

    Ich unterstütze voll und ganz, was Gringo gesagt hat. Auch ich nutze seit Jahren die Dienste des österreichischen Konsuls, sowohl für meine Einkommensabrechnung als auch für die Stempelung meines Lebensnachweises für die SVB und andere Pensionskassen. Allerdings habe ich in den letzten Jahren allen Pensionskassen einfach eine Kopie meines Lebensnachweises von der SVB geschickt und das wird von allen akzeptiert.
    Auch die Dienste des österreichischen Konsuls sind bei dieser Stornierung kostenfrei. Wie niederländisch soll es sein? Die Gewinn- und Verlustrechnung kostet durchschnittlich 1600 Baht.

  3. Willy sagt oben

    Normalerweise wird eine Einkommenserklärung über den österreichischen Konsul akzeptiert, es sei denn, Sie haben das Pech, dass Sie diese große Frau in Pattaya zur Behandlung erhalten, sie kennt den Unterschied zwischen Österreich und Australien nicht, Österreich liegt nicht in Europa, sagt sie, und ich keine Verlängerung erhalten.

    • Jacques sagt oben

      Ich erstelle seit sieben Jahren die Gewinn- und Verlustrechnung beim Konsul von Österreich in Pattaya. Hatte nie Probleme, daher überrascht mich diese Ablehnung wirklich. In den letzten Jahren wurde das Dokument, das teilweise mit zwei Sprachen, nämlich Deutsch und Englisch, versehen ist, vom Vice Hon. erstellt. Konsul Frau Sriwanna Jitprasert. Ein Landsmann der thailändischen Einwanderungsmitglieder. Darüber hinaus ist dieser Service jedem bekannt, der sich bei der Einwanderung darum kümmert. Aber ja, es ist Ihnen passiert, also müssen wir davon ausgehen, aber es ist seltsam.

  4. janbeute sagt oben

    Als einfältiger Mensch versteht Janneman es überhaupt nicht mehr,
    Was hat ein österreichischer Konsul mit einer niederländischen Einkommenserklärung zu tun, die meines Wissens über den einzigen niederländischen Botschaftsstandort irgendwo in Bangkok zur Genehmigung und Überprüfung eingereicht werden muss, wenn Sie natürlich ein reinrassiger Niederländer sind?
    Glücklicherweise entscheide ich mich seit mehr als 16 Jahren für meine altbewährte 8K-Option.
    Mein monatliches Einkommen, jetzt, nachdem ich nach vielen versprochenen Jahren endlich meine Rente erhalten habe, erfülle fast nur die 65-Anforderung, also ist eine Kombination von 65 und geteilten 8 vorhanden, aber warum sollte man es schwierig machen, wenn es einfach geht?

    Jan Beute.

    • Alex sagt oben

      Die Stellungnahme des österreichischen Konsulats wird akzeptiert, da es sich um ein Konsulat innerhalb der EU handelt!
      Ich mache das seit 13 Jahren und es funktioniert perfekt!

      • RonnyLatYa sagt oben

        Es gibt eigentlich keinen Grund für Österreich, Teil der EU zu sein. Allerdings nicht zur Bestätigung eines Einkommens.
        Dieser Konsul kann die Originalität und Richtigkeit Ihrer Dokumente nicht bestätigen, da er keine Möglichkeit hat, diese zu überprüfen. Er verfügt nicht über die Vollmacht und den Zugriff, die unter anderem die niederländische Botschaft hat.

        Ist eher etwas, das von der Einwanderung toleriert wird (aus welchen Gründen auch immer) und solange etwas von der Einwanderung akzeptiert wird, ist es immer gut.

  5. Alex sagt oben

    Dass das Österreichische Konsulat auch die Lebensbescheinigung für die SVB abstempelt, ist für mich neu!
    Hat jemand Erfahrung damit?

  6. Philippe sagt oben

    Zur Information für Belgier: Das österreichische Konsulat stellt keine Einkommensnachweise mehr aus.


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