Frage zum Thailand-Visum Nr. 213/22: TM30

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Posted in Visumsfrage
Stichworte: ,
15 Juli 2022

Fragender: Rudolf Coene

Betrifft Benachrichtigungspflicht bei der Einwanderung 60 Tage Thailand. Ich fliege für 60 Tage nach Thailand. Ich habe einen Reiseplan. Ankunft in Suvarnabhumi am 5. Oktober, dann werde ich eine Nacht in einem Hotel in der Nähe von DMK verbringen. Am nächsten Tag fahre ich für 1 Tage zu meiner Freundin nach Loei.

Ab dem 15. Oktober haben wir dann eine vollständige Reiseroute nach Chiangmai, Hua Hin und Jomtien. Wir übernachten in Hotels und schließlich in einer Mietwohnung in Jontien für 34 Tage, bis zum 02. Dezember. Dann werde ich zurück in die Niederlande gehen.

Meine Frage: Muss ich der Einwanderungsbehörde in Loei melden, dass ich 9 Tage bei meiner Freundin in Loei bleibe? Und wenn ja, gibt es in Loei überhaupt eine Einwanderungsbehörde?

Ich würde gerne von Ihnen hören.

Danke und Grüße


Reaktion RonnyLatYa

Als Tourist müssen Sie nichts selbst tun. Offiziell sollte Sie der Adressverantwortliche in Loei melden. Dort gibt es eine Einwanderungsbehörde http://loei.immigration.go.th/index.php/th-th/

Es liegt natürlich bei dir, was du tust, aber darüber würde ich mir in diesen 9 Tagen keine allzu großen Sorgen machen. Sie werden nichts verlängern, daher werden Sie während Ihres Aufenthalts normalerweise nicht mit der Einwanderungsbehörde in Kontakt kommen …

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