Fragender: Han

Kann ich mit der Sandbox-Reise auch länger in Thailand bleiben oder ist das CoE nicht mehr gültig? Ich habe ein Nichteinwanderungsvisum O mit einmaliger Einreise. Bekomme ich keinen Ärger, wenn ich meinen Rückflug storniere, weil die Reise 45 Tage dauert?

Bitte kommentieren Sie, vielen Dank im Voraus


Reaktion RonnyLatYa

Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie bei der Beantragung des CoE angegeben haben, dass Sie 45 Tage bleiben würden, da dies auf Ihrem Flugticket angegeben ist. Trotz der Tatsache, dass Sie 90 Tage lang bei einem Nichteinwanderer bleiben könnten.

– Das CoE ist ein Certificate of Entry. Es ist an sich eine Corona-Maßnahme, nach Thailand einzureisen. Man könnte tatsächlich sagen, dass das CoE nach der Einreise und allen Kontrollen, die rund um diese Einreise stattfinden, nicht mehr gültig ist. Schließlich sind Sie drinnen und können damit nicht wieder eintreten. Womit ich nicht gleich meine, dass man es deshalb gleich nach dem Betreten wegwerfen sollte.

– Sie haben ein Non-Immigrant O. Normalerweise erhalten Sie bei der Einreise 90 Tage Aufenthaltserlaubnis.

Kürzlich habe ich einen Kommentar gelesen, in dem es hieß, dass man eine Versicherungszeit von 90 Tagen mit einem Non-Immigrant O nachweisen muss. Das ist auch die maximale Versicherungsdauer, die man bei der Einreise mit einem Non-Immigrant O bekommen kann. Dies gilt unabhängig von der Dauer, für die Sie angeben, dass Sie bei der Bewerbung bleiben möchten. In Ihrem Fall 45 Tage.

Das könnte angesichts der Aufenthaltsdauer, die man damit erreichen kann, möglich sein, kann das aber persönlich nicht bestätigen.

Wenn nicht, könnte man argumentieren, dass Sie nur einen Aufenthalt für den Versicherungszeitraum erhalten können. 45 Tage in diesem Fall, aber ich glaube nicht.

Übrigens ist es meines Wissens nach nicht verboten, eine erworbene Aufenthaltsdauer zu verlängern.

– Was dann mit Ihrem Flugticket passiert, ist Ihr Verlust, sofern Sie es natürlich nicht umtauschen können.

– Leser, die mit einer solchen Situation Probleme hatten, können uns das natürlich jederzeit mitteilen, aber lieber nicht ahnen.

 – Hast du einen Visumsantrag für Ronny? Benutze es Kontakt! -

3 Antworten auf „Thailand-Visum-Frage Nr. 198/21: Längerer Aufenthalt in Thailand als im Antrag angegeben“

  1. Tobias sagt oben

    Es gilt die Regel, dass die Pflichtversicherung die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken muss.
    Die Frage ist dann, woher dies der „zuständigen Behörde“ für die Genehmigung oder Ablehnung eines COE-Antrags bekannt ist.

    Aufenthaltsdauer anhand der Hin- und Rückflugdaten auf Ihrem Ticket? Allerdings können Sie bei fast allen Fluggesellschaften problemlos und kostenlos Daten übertragen ... und das wissen natürlich auch die thailändischen Beamten im MFA und in den Botschaften. Das ist also ein unsicheres Kriterium.

    Aufenthaltsdauer anhand des Visums?
    Scheint ein zuverlässigeres Kriterium zu sein.
    Für einen NON-O sind es dann 90 Tage, für einen NON-OA und einen NON OX sind es 365 Tage, für einen STV 90 Tage, für eine Visumbefreiung sind es nun 45 Tage.

    Bei einer Verlängerung der Aufenthaltsdauer in Thailand gelten dann je nach Art des Visums die bekannten bestehenden Regeln.

    Beachten Sie übrigens, dass thailändische Versicherer die 100.000 C19-Versicherungen für 30, 60, 90, 180, 270 und 365 Tage verkaufen. Nicht zufällig.

    AA-Insure hat mir geraten, mit einem One-Way-Ticket nach Thailand zu reisen und beim Abschluss der Pflichtversicherung das Ablaufdatum meiner Wiedereinreise zu berücksichtigen (C19 100.000 + 40.000/400.000 In/Out). Patient). Dies ist natürlich eine auf meine persönliche Situation zugeschnittene Beratung.

    Ich habe beschlossen, meine Rückreise nach Thailand um einen Monat zu verschieben, in der Hoffnung, dass in der Zwischenzeit einige Maßnahmen gelockert werden, darunter die Quarantäneregeln und hoffentlich auch die obligatorischen Versicherungsnachweise. Ich habe bereits eine gute Kranken- und Rückführungsversicherung, die leider nicht die Zertifikate erfordert, die Thailand für ein COE verlangt.

  2. Frits sagt oben

    Ich bin Ende letzten Jahres mit einem Nicht-OA-Visum eingereist. Im Normalfall haben Sie dann eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr. Da meine Versicherung aber nur 10.5 Monate gültig war, wurde mir eine Aufenthaltsdauer von 10.5 Monaten zugeteilt.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Völlig richtig und steht auch in den Einwanderungsbestimmungen für eine OA.

      Bisher wurde Ihnen für jede Einreise innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Visums eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr gewährt. Das ist eigentlich nicht mehr möglich.

      Eine längere Aufenthaltsdauer als die Dauer Ihrer Krankenversicherung, maximal jedoch ein Jahr, ist nicht möglich.

      Steht auf einer Einwanderungsanordnung für 2019.
      Anhang zur Verordnung des Einwanderungsbüros Nr. 300/2562 vom 27. September 2019
      .....
      1. Einem Ausländer, dem ein Nichteinwanderungsvisum der Klasse OA für die einmalige oder mehrfache Einreise gewährt wurde und der zum ersten Mal in das Königreich einreist, ist der Aufenthalt im Königreich für eine Versicherungsdauer der Krankenversicherung von höchstens 1 Jahr gestattet Jahr. Ein Einwanderungsbeamter prüft alle Bemerkungen zu einem von einer königlich-thailändischen Botschaft im Ausland ausgestellten Visum zur Prüfung und Genehmigung.
      2. Einem Ausländer, dem ein Nichteinwanderungsvisum der Klasse OA für die mehrfache Einreise gewährt wurde und der zum zweiten Mal in das Königreich einreist, ist der Aufenthalt im Königreich für die verbleibende Versicherungsdauer der Krankenversicherung von höchstens einem Jahr gestattet.
      3. Einem Ausländer, dem ein Nichteinwanderungsvisum der Klasse OA für die mehrfache Einreise gewährt wurde, dessen Deckungsdauer durch die Krankenversicherung jedoch bereits abgelaufen ist, wird die Einreise in das Königreich nicht gestattet, selbst wenn das Visum noch gültig ist. Der besagte Ausländer kann jedoch in Thailand eine Krankenversicherung abschließen, um für eine Versicherungsdauer der Krankenversicherung von höchstens einem Jahr in das Königreich einreisen zu dürfen.
      ...


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