Thailand-Visumfrage Nr. 176/22: Befreiung von der Visumpflicht

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Posted in Visumsfrage
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23 Juni 2022

Fragender: Jan 

Da ich gerne zu meiner Freundin nach Thailand fahren möchte, da dies aufgrund von Corona schon mehr als 2 Jahre her ist, habe ich einige Fragen. Kann man mit einer einmaligen Reise nach Bangkok eine Visumsbefreiung von 30 Tagen erhalten und diese auch um weitere 30 Tage verlängern?

Gibt es nach dieser Verlängerung noch die Möglichkeit, ein zweites Mal zu verlängern, beispielsweise mit einem Grenzlauf? Wie lange kann man nach diesem Grenzübertritt in Thailand bleiben?


Reaktion RonnyLatYa

1. Wenn Sie mit „Visa Exemption“ und einer einfachen Reise abreisen, werden Sie höchstwahrscheinlich bereits beim Check-in angesprochen. Sie können dann fragen, wo Ihr Nachweis ist, dass Sie beabsichtigen, Thailand vor Ablauf der 30 Tage zu verlassen. Dabei muss es sich nicht unbedingt um ein Rückflugticket handeln, es genügt auch ein Weiterflugticket.

Die Einwanderungsbehörde könnte das auch verlangen, aber das wird eher selten sein. Oder Sie hatten bereits mehrere „Visumbefreiungen“ hintereinander und erhalten auch weitere Fragen dazu.

2. Jede „Visumbefreiung“ von 30 Tagen kann einmal in Thailand um 30 Tage (1900 Baht) verlängert werden, zumindest wenn Ihr Antrag vom Einwanderungsbeamten genehmigt wird. Aber das ist bei allem so.

3. Eine „Grenzfahrt“ über einen Landgrenzposten ist möglich. Sie sollen wieder wie bisher geöffnet sein. Mit einem „Grenzlauf“ verlängert man den Aufenthalt nicht. Sie reisen dann erneut auf „Visa Exemption“ ein und erhalten so eine neue Aufenthaltsdauer von 30 Tagen, die Sie grundsätzlich noch einmal um 30 Tage verlängern können. Bedenken Sie, dass das Land, mit dem Sie die „Grenzfahrt“ unternehmen, möglicherweise auch Einreisebestimmungen hat.

4. „Borderruns“ über einen Grenzposten über Land und mit „Visa Exemption“ sind maximal 2 Mal pro Kalenderjahr erlaubt. Die Einreise zur „Visa-Befreiung“ über einen Flughafen ist grundsätzlich unbegrenzt, aber Sie werden mit ziemlicher Sicherheit Fragen bekommen, wenn dort mehrere Einträge zur „Visa-Befreiung“ angezeigt werden und insbesondere, wenn diese „aufeinanderfolgende“ Einträge sind.

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