Fragender: Anthony

Ich arbeite an einem Antrag für ein Familienvisum ohne O-Visum, um es in ein Visum für eine Ehe in Thailand umzuwandeln.
Meine niederländische Heiratsurkunde wird legalisiert, Bankkonten und Versicherungen sind in Ordnung. Manchmal werden auch ein Strafregisterauszug (VOG-Führungszeugnis) und eine Geburtsurkunde verlangt.

Ist es eine gute Idee, diese Dokumente auch im Voraus zu legalisieren? Gibt es noch weitere Empfehlungen?


Reaktion RonnyLatYa

Was Sie beantragen, ist ein Nichteinwanderungs-O auf der Grundlage Ihrer thailändischen Ehe. Bei der Beantragung dieses Visums müssen Sie einen Nachweis Ihrer Ehe vorlegen.

In Thailand muss man nichts umrechnen. Sie haben bereits ein O. für Nichteinwanderer.

Die 90-tägige Aufenthaltsdauer, die Sie bei Ihrer Ankunft erhalten haben, kann aufgrund Ihrer thailändischen Heirat um ein Jahr verlängert werden. Dazu muss Ihre Ehe in Thailand eingetragen werden.

Dann ist eine Übersetzung Ihres Reisepasses, Ihrer Heiratsurkunde und Ihrer Geburtsurkunde erforderlich. Ich glaube nicht, dass ein Führungszeugnis erforderlich ist.

Wenn Sie registriert sind, erhalten Sie einen Kor Ror22. Dies ist der Nachweis, dass Sie verheiratet sind und die Ehe im Ausland geschlossen wurde. (Wenn Sie in Thailand geheiratet haben, ist dies ein Kor Ror2).

Am besten informieren Sie sich jedoch bei Ihrem Rathaus in Thailand über die erforderlichen Papiere. Auch lokale Regeln können hier eine Rolle spielen.

Leser, die ihre Ehe auch in Thailand eingetragen haben, können Ihnen jederzeit von ihren Erfahrungen dazu berichten.

Erfolg.

– Hast du einen Visumsantrag für Ronny? Benutze es Kontakt! -

1 Antwort auf „Thailand-Visum-Frage Nr. 118/21: Nicht-Einwanderer O – Thai-Ehe“

  1. Josh M sagt oben

    Für ein thailändisches Familienvisum, das Sie in eine Eheverlängerung umwandeln können, benötigen Sie überhaupt kein VOG.
    Jedes Jahr, wenn Sie es erneuern möchten, gehen Sie zuerst zum Amhur, um auf Kor 2 oder 22 zu bestätigen, dass Sie noch verheiratet sind


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