Fragender: Ben

Ich werde im Juli 2021 einen neuen Job in Pattani bekommen. Wie bekomme ich in Thailand ein Non-B?

Ich habe ein Non-O-Visum aus Penang, ich bin am 27. Februar 2020 in Thailand bis zum 26. Mai 2020 eingereist. Dann habe ich eine Covid-19-Verlängerung bis zum 26. September 2020 bekommen. Dann Verlängerungen vom 26. September 2020 bis zum 17. Mai 2021. XNUMX.

Non-O wurde letzten Monat wegen Freiwilligenarbeit in der Provinz Songkhla eingestellt, ich habe eine Arbeitserlaubnis bis September 2021


Reaktion RonnyLatYa

Sie haben derzeit eine Verlängerung bis zum 17, sagen Sie. Wenn Sie diese durch Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten haben, sollten Sie in der Regel gemeldet haben, dass Sie dort seit letztem Monat nicht mehr arbeiten. Nur weil Ihnen diese Verlängerung gewährt wurde und die Arbeit eingestellt wird, heißt das nicht, dass Sie diese Verlängerung einfach behalten können. Ändert sich der Grund, aus dem die Verlängerung gewährt wurde, müssen Sie dies melden. Aber ich vermute, dass sich niemand dazu äußern wird, da die Verlängerung bald ausläuft. Aber Sie werden sie verlängern müssen, weil Sie erst im Juli mit der Arbeit beginnen werden. Dies ist weiterhin mit einer Corona-Verlängerung möglich, die Sie derzeit bis Ende 21. Mai beantragen können. Sie erhalten 21 Tage (60 Baht). Stellen Sie sicher, dass Sie dies vor dem 1900. Mai tun, da sonst die Aufenthaltsdauer überschritten wird.

Da Sie im letzten Monat Ihre Arbeit eingestellt haben, gilt Ihre Arbeitserlaubnis nicht mehr und Sie müssten sie normalerweise widerrufen lassen. Ihre Arbeitserlaubnis gilt nur für die damit beantragte Arbeit. Nur weil Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten haben, heißt das nicht, dass Sie damit überall arbeiten dürfen.

Normalerweise müssen Sie außerhalb Thailands den Status „Nichteinwanderer B“ beantragen, aber ich vermute, dass Sie jetzt auch in Thailand Ihren Status in „B“ ändern können. Muss man einen Einwanderungsantrag stellen?

Hierfür müssen Sie die erforderlichen Nachweise Ihres Arbeitgebers vorlegen und Ihr Arbeitgeber muss dies auch für eine neue Arbeitserlaubnis tun.

Arbeitgeber, die Ausländer beschäftigen, wissen in der Regel, was von ihnen verlangt wird.

Und natürlich können Sie angesichts der aktuellen Corona-Zeit auch bei der Einwanderungsbehörde nach Informationen zu Ihrem Nichteinwanderungsvisum B fragen. Sie sagen Ihnen, was möglich ist und was Sie einreichen müssen.

– Hast du einen Visumsantrag für Ronny? Benutze es Kontakt! -

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