Frage zum Thailand-Visum Nr. 053/21: Nach Thailand einwandern

Durch übermittelte Nachricht
Posted in Visumsfrage
Stichworte:
5 März 2021

Fragender: Eline

Hier ist eine Frage zur Beantragung eines Non-O-Visums, da die Visumdatei noch nicht ausgefüllt ist. Es geht um den Ehemann einer thailändischen Bekannten. Dieser Ehemann ist 70 Jahre alt, sie ist 42 Jahre alt, lebt seit etwa 20 Jahren mit ihm zusammen, sie sind in den Niederlanden rechtmäßig verheiratet, und sie besitzt seit 2010 die niederländische Staatsangehörigkeit, außerdem hat sie einen festen Job als Packerin (32 Stunden pro Tag). pwk) zum Mindestlohn (80 %).

Sie haben geplant, Ende des Jahres nach Thailand auszuwandern. Ihre Situation ist wie folgt: Sie hat ein Zuhause in ihrem Geburtsort Isaan. Sie werden sich dort niederlassen. Er hat monatlich etwa 1.000 € netto in der AOW, dazu kommt noch eine kleine Rente. Mit diesem Geld werden sie ihren Lebensunterhalt in Thailand bestreiten.

Im Laufe der Jahre konnte sie 1 Million Baht von ihrem Monatsgehalt bei einer thailändischen Bank sparen. Die verbleibenden Ersparnisse werden sie für Flugtickets, Möbeltransporte, Quarantäne für 2 Personen, eine ambulante und stationäre Covid-Versicherung, eine Party für die Familie und etwas Rücklage auf der Bank verwenden. Sie spricht die niederländische Sprache nicht besonders fließend, obwohl sie schon seit vielen Jahren hier lebt und lebt; Er ist nicht allzu geschickt und ungeschickt im Umgang mit Behörden, Dokumenten und Papieren.

Meine Frage ist nun: Mit welchem ​​Visum kommt er am besten nach Thailand? Nicht-O-Einzeleinreise oder basierend auf einem Touristenvisum? Welche Dokumente/Unterlagen benötigt er für die Beantragung bei der Botschaft in Den Haag oder ist das Konsulat Amsterdam einfacher? Und schließlich: Welche finanziellen Voraussetzungen muss er erfüllen und welche Nachweise muss er vorlegen?

Ist es möglich, den Bewerbungsvorgang Schritt für Schritt zu beschreiben, sodass ich ihn beiden per Videoanruf usw. erklären kann? Beide haben in den letzten Monaten eine Corona-Infektion erlebt, kurzum: Vorsicht ist geboten.


Reaktion RonnyLatYa

1. Reisen nach Thailand unter den Corona-Beschränkungen

Wenn sie im Rahmen der Corona-Maßnahmen nach Thailand reisen möchten, müssen sie unter anderem die Voraussetzungen für die Beantragung eines CoE und die Berücksichtigung der Quarantäne berücksichtigen. Dies kann zusätzliche Kosten/Probleme verursachen, wenn sie gemeinsam reisen oder in Quarantäne gehen möchten.

Vielleicht ist es in ihrem Fall besser zu warten, bis Thailand diese Beschränkungen aufhebt oder reduziert und das Reisen etwas einfacher macht.

Sollte dies jedoch am Ende dieses Jahres nicht der Fall sein und sie nicht warten wollen, müssen sie die Schritte befolgen, die Sie auf der Website der Botschaft nachlesen können. Ich kann diese Schritte nicht besser erklären als dort steht.

Es gibt einen Bereich für Ausländer und einen Bereich für Thailänder. Da es sich um eine gemischte Familie handelt und ich davon ausgehe, dass sie gemeinsam reisen möchten, wäre es meiner Meinung nach besser, die Botschaft hier um mehr Klarheit zu bitten.

Für Ausländer

Informationen für nicht-thailändische Staatsangehörige, die eine Reise nach Thailand planen (während der COVID-19-Pandemie) – สถานเอกอัครราชทูต ณ กรุงเฮก (thaiembassy.org)

Für Thai (nur auf Thai)

Weitere Informationen Weitere Informationen ดของ COVID-19 – สถานเอกอัครราชทูต ณ กรุงเฮก (thaiembassy.org)

2. Das Visum

Da sie verheiratet sind, kann er aufgrund der Ehe ein Nichteinwanderungsvisum O beantragen. In diesem Fall reicht eine einmalige Eingabe aus. Die Versicherungspflicht von 40/000 Baht gilt normalerweise nicht als „Thai-Ehe“. Den Antrag können Sie über die Botschaft oder das Konsulat einreichen.

Über die Botschaft:

Nichteinwanderungsvisum O (andere) – สถานเอกอัครราชทูต ณ กรุงเฮก (thaiembassy.org)

Über das Konsulat (und ist für ihn vielleicht klarer definiert)

Visa-Erklärung – Königlich Thailändisches Honorarkonsulat Amsterdam (royalthaiconsulate-amsterdam.nl)

3. Eheschließung

Sie haben in den Niederlanden geheiratet und ein Nachweis auf Niederländisch ist kein Problem.

Sie müssen ihre Ehe aber auch in Thailand registrieren lassen, wenn sie später eine Verlängerung auf der Grundlage der „Thai-Ehe“ wünschen. Dazu benötigen sie eine übersetzte und beglaubigte Version ihrer Heiratsurkunde.

Damit können sie dann zum Rathaus in Thailand gehen, wo ihre Ehe eingetragen werden kann.

4. Die Erweiterung

Bei der Einreise nach Thailand wird ihm mit diesem Visum ein Aufenthalt von 90 Tagen gewährt. Sie können diese 90 Tage nun aufgrund ihrer Eheschließung um ein Jahr verlängern, sofern sie dies in Thailand registriert haben.

In der Regel müssen Sie Folgendes einreichen, am besten informieren Sie sich aber auch vor Ort, damit Sie immer noch eine Idee haben.

Sie können die Bewerbung standardmäßig 30 Tage vor Ende des Aufenthaltszeitraums starten

– Antragsformular TM 7, ausgefüllt und unterschrieben.

- Passfoto

– 1900 Baht

– Reisepass und Kopie aller Passseiten

– TM6 kopieren

– TM30-Nachricht kopieren

– Thailändischer Ausweis der Ehefrau + Kopie

– Adressnachweis des thailändischen Partners, z. B. Tabien Baan (Adressbuch) + Kopie

– Heiratsnachweis, z. B. aktueller Kor Ror 22 (Heiratsurkunde). Erhältlich im Rathaus.

– Finanzielle Nachweise. Dies kann durch eine Banküberweisung von 400 Baht auf ein thailändisches Konto oder durch ein Visa-Unterstützungsschreiben der Botschaft erfolgen, das ein Einkommen von mindestens 000 Baht pro Monat nachweist

– Zeichnung eines bekannten Bezugspunkts zu Ihrem Zuhause.

– Fotos von in und um Ihr Zuhause, die Sie und Ihre Frau und mindestens eines mit der Hausnummer zeigen.

– Je nach Ausländerbehörde muss bei der Beantragung auch ein Zeuge anwesend sein.

Sie werden voraussichtlich zunächst einen 30-Tage-Stempel „In Prüfung“ erhalten. Während dieser Zeit können sie mit einem Besuch der Einwanderungsbehörde in ihrem Zuhause rechnen. Auch dort kann man um die Anwesenheit eines Zeugen bitten oder einigen Personen in der Umgebung Fragen stellen.

Nach diesen 30 Tagen erhalten sie bei Genehmigung ihre endgültige Verlängerung.

Sie können diesen Vorgang dann jährlich nach Ablauf ihrer Verlängerung wiederholen.

Selbstverständlich kann er sich auch dafür entscheiden, seine Jahresverlängerung als „Retired“ zu beantragen.

Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Bewerbung in der Regel schneller geht und in der Regel an einem Tag fertig ist.

In diesem Fall ist kein Heiratsurkunde erforderlich bzw. die Eintragung der Ehe in Thailand ist daher nicht verpflichtend.

Finanziell handelt es sich entweder um einen Bankbetrag von mindestens 800 Baht oder ein Einkommen von mindestens 000 Baht pro Monat oder um eine Kombination aus Einkommen und Bankbetrag von zusammen mindestens 65 Baht auf Jahresbasis

5. Ich habe es jetzt allgemein zusammengefasst, damit sie eine Vorstellung haben. Wir sind jedoch erst im März und wenn sie sich dazu entschließen, Ende dieses Jahres zu reisen, ist das noch viel Zeit. Es gibt ihnen zwar Zeit, sich alles anzuschauen und ggf. weitere Fragen zu stellen, sie können sich aber auch bei der Botschaft informieren, insbesondere wenn sie im Rahmen der Corona-Beschränkungen reisen möchten.

– Hast du einen Visumsantrag für Ronny? Benutze es Kontakt! -

Es sind keine Kommentare möglich.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website