Fragender: Französisch

Vielen Dank für Ihre professionelle Hilfe in Ihrem früheren Beitrag. Thailand-Visum-Frage Nr. 022/22: 90-Tage-Adressbenachrichtigung

Aufgrund der Pensionierung bis zum 1 habe ich problemlos einen 7-Jahres-Stempel bei der Einwanderungsbehörde erhalten. Ich habe den Stempel sofort ohne „in Betracht“ erhalten. Laut Zeitplan werde ich Anfang Mai für 2-2023 Monate zurück in die Niederlande fliegen. Vor meiner Abreise werde ich noch einmal eine 4-Tage-Meldung machen und einen einmaligen Wiedereinreisestempel beantragen.

Frage: Reichen der 1-Jahres-Stempel und die Wiedereinreise für die Beantragung eines Thailand-Passes (abgesehen von den aktuellen Covid-Anforderungen) oder muss ich ein neues Non-O-Visum beantragen?


Reaktion RonnyLatYa

– Bei einer einjährigen Verlängerung aufgrund des Ruhestands wird die Angabe „In Betracht gezogen“ normalerweise nicht angewendet, es gibt jedoch Einwanderungsbehörden, die sie auch für „Ruhestand“ anwenden. Ist nur eine lokale Entscheidung.

– Ihre jährliche Verlängerung bestimmt, wie lange Sie nun in Thailand bleiben können, und eine „Wiedereinreise“ dient dazu, diese jährliche Verlängerung nicht zu verlieren, wenn Sie Thailand verlassen. Aufgrund dieses „Wiedereintritts“ erhalten Sie bei Ihrem nächsten Eintritt wieder das Enddatum Ihrer jährlichen Verlängerung. Mit anderen Worten: Sie müssen kein neues Visum beantragen, da Sie noch über eine gültige Aufenthaltsdauer verfügen, wenn Sie vor dem 7 zurückkommen.

– Ein Thailand Pass ist eine COVID-Maßnahme. Darin steht lediglich, welche COVID-Voraussetzungen Sie aktuell erfüllen müssen und welche Voraussetzungen es für eine Reise nach bzw. Einreise nach Thailand gibt. Es sagt nichts darüber aus, wie lange Sie bei der Einreise in Thailand bleiben können. Nur ein Visum, eine Befreiung von der Visumpflicht oder eine zuvor erworbene Aufenthaltsdauer (mit elektronischer Einreise) bestimmen dies und sind daher vom Thailand Pass getrennt.

 – Hast du einen Visumsantrag für Ronny? Benutze es Kontakt! -

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