Fragender: Rini
Betreff: Jahresverlängerung und 90-tägige Kündigungsfrist

Meine Jahresverlängerung läuft am 27. Januar 2020 aus. Nun habe ich letzte Woche meine Verlängerung bei der Ausländerbehörde beantragt und am 7. Februar muss ich mich dafür erneut melden und dann soll ich einen neuen Stempel für ein Jahr bekommen.

Wenn ich mir meinen vorletzten 90-Tage-Bericht ansehe, sollte ich meinen nächsten 29-Tage-Bericht eigentlich am 2020. Januar 90 erstellen. Aber wurde dies komplett gestrichen und gilt es erst 90 Tage nach dem 7. Februar wieder?


Reaktion RonnyLatYa

Sie sollten eine Verlängerung um ein Jahr und eine 90-Tage-Benachrichtigung separat sehen. Erst wenn Sie zum ersten Mal eine Jahresverlängerung beantragen, gilt dies auch als 90-Tage-Bescheid.

„Der erste Antrag des Ausländers auf Aufenthaltsverlängerung kommt der Mitteilung gleich, dass er sich länger als 90 Tage im Königreich aufhält.“

www.immigration.go.th/content/sv_90day

Bei nachfolgenden jährlichen Verlängerungen läuft die 90-Tage-Zählung weiter, ohne Berücksichtigung Ihrer jährlichen Verlängerung. Erst wenn Sie Thailand verlassen, endet die 90-Tage-Zählung. Bei ihrer Rückkehr beginnt sie dann wieder bei 1 zu zählen. Manchmal passiert es, dass bei einer Verlängerung um ein neues Jahr bei der Einwanderung auch Ihr 90-Tage-Zähler auf 0 zurückgesetzt wird. Bei der jährlichen Verlängerung erhalten Sie auch einen neuen Meldeschein mit einem neuen Stichtag, an dem die Meldung erfolgen muss. Aber das ist eine lokale Entscheidung. Wenn Sie am 7. Februar einen solchen neuen Zettel erhalten, wird dieser selbstverständlich bei der nächsten Benachrichtigung berücksichtigt.

Für einen ununterbrochenen Aufenthalt in Thailand muss eine 90-Tage-Benachrichtigung erfolgen. In Ihrem Fall ist der 90. Tag des ununterbrochenen Aufenthalts nach der vorherigen Meldung der 29. Januar 2020. Sie müssen dann die 90 Tage melden und dabei diesen Tag als Referenz berücksichtigen. Es spielt keine Rolle, dass Sie am 7. Februar zurück sein müssen, um Ihre jährliche Verlängerung abzuholen.

Sie können natürlich bei der 90-Tage-Benachrichtigung nachfragen, ob Ihre jährliche Verlängerung auch bereit ist. Möglicherweise erhalten Sie es früher. Vielleicht kontaktieren Sie sie deshalb vorher und teilen Sie ihnen mit, wann Sie die 90 Tage melden und Sie erhalten sofort die Jahresverlängerung. So ist alles auf einmal erledigt. Es ist am besten, diese 90-Tage-Benachrichtigung nicht zu früh vorzunehmen. Je später Sie die Meldung innerhalb der Frist machen, die möglich ist, desto größer ist Ihre Chance, dass Ihre jährliche Verlängerung bis dahin auch fertig ist.

Erinnerung. Wie Sie wissen, kann die Meldung 15 Tage vor bis 7 Tage nach diesem Stichtag erfolgen, wenn Sie die Meldung bei der Einwanderung selbst vornehmen.

„Die Benachrichtigung muss innerhalb von 15 Tagen vor oder nach Ablauf von 7 Tagen nach Ablauf der Frist von 90 Tagen erfolgen.“

www.immigration.go.th/content/sv_90day

Online gilt eine Frist von 15 Tagen bis 7 Tagen vor dem Stichtag.

„Bewerber können diesen Online-Antrag innerhalb von 15 Tagen, jedoch nicht weniger als 7 Tage vor dem Fälligkeitsdatum der Benachrichtigung einreichen.“

extranet.immigration.go.th/fn90online/online/tm47/TM47Action.do

Was deine Erweiterung betrifft.

Ich sehe, dass ein „In Prüfung“-Stempel verwendet wird und Sie die jährliche Verlängerung am 7. Februar abholen müssen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Neujahrsverlängerung ab dem 7. Februar läuft. Wenn sie ihre Arbeit gut machen, knüpft sie an das Ende der vorherigen Verlängerung an, die am 27. Januar endet.

Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Ronny

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