Fragender: Frank

Meine Frau (Western) und ich besuchen regelmäßig Thailand. Wir sind derzeit in Vietnam und werden in zwei Wochen zurück nach Thailand fliegen. Meine Frage ist nun, wir wollen zwei Monate bleiben und haben dann zwei Möglichkeiten (die Beantragung eines Zweimonatsvisums online ist nur in unserem eigenen Land möglich). Wir können unser Visum einmal pro Kalenderjahr verlängern, was wir auch getan haben letztes Jahr, oder machen Sie einen Visumslauf. Im Juni geht es für uns noch einmal für ein paar Monate in die Niederlande und im September zurück nach Thailand.

Jetzt frage ich mich, ob sich das auf unsere Beantragung auswirkt, wenn wir in den Niederlanden sind, da wir unser Visum hier vielleicht schon einmal verlängert haben. Wenn ja, werden wir einen Visa-Run durchführen, der teurer und umständlicher ist.

Wer weiß mehr darüber?


Reaktion RonnyLatYa

Es ist mir nicht ganz klar, aber:

1. „Wir können unser Visum einmal pro Kalenderjahr verlängern.“ Woher bekommt man so etwas? Sie können ein Visum nicht verlängern. Entweder haben Sie ein Visum für die einmalige Einreise und können einmal nach Thailand einreisen (innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums), oder Sie haben ein Visum für die mehrfache Einreise und können unbegrenzt oft einreisen (innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums). Sie erhalten dann bei jeder Einreise eine neue Aufenthaltsdauer entsprechend Ihrem Visum.

2. Sie können auch ohne Visumspflicht nach Thailand einreisen. Erfolgt dies über einen Landgrenzposten, ist dies auf zweimal pro Kalenderjahr beschränkt.

3. Sie können den Aufenthalt in Thailand verlängern. Wenn diese Aufenthaltsdauer mit einer Befreiung von der Visumpflicht (30 Tage) oder mit einem Touristenvisum (60 Tage) erworben wurde, kann dies einmalig für eine Verlängerung um 30 Tage erfolgen. Dies erfolgt einmal pro Aufenthaltsdauer von 30 oder 60 Tagen, nicht pro Jahr. Nach diesen 60 bzw. 90 Tagen müssen Sie Thailand verlassen und erhalten bei erneuter Einreise auch eine neue Aufenthaltsdauer, die Sie dann noch einmal um 30 Tage verlängern können.

4. Wenn Ihre Aufenthaltsdauer mit einem Nichteinwanderungs-O-Visum erworben wurde, beträgt diese Aufenthaltsdauer 90 Tage und Sie können sie nur um ein Jahr verlängern. Nicht mit 1 oder 30 Tagen. Um neue 90 Tage zu erhalten, müssen Sie über eine Nicht-O-Mehrfacheinreise verfügen, Thailand verlassen und innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihrer Nicht-O-Mehrfacheinreise wieder einreisen

5. In den Niederlanden können Sie einfach ein neues Visum beantragen. Es spielt keine Rolle, ob und wie oft Sie Ihre Aufenthaltsdauer schon einmal verlängert haben. Sobald Sie Thailand verlassen, läuft die Aufenthaltsdauer immer ab und Sie haben nichts mehr übrig. Oder Sie mussten natürlich wieder einsteigen, aber das ist eine andere Geschichte, die nicht direkt auf Sie zutrifft.

 – Hast du einen Visumsantrag für Ronny? Benutze es Kontakt! -

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