Frage zum TEV-Verfahren: Welche Papiere sind für ein MVV-Visum erforderlich?

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22 Juni 2016

Sehr geehrte Redakteure,

Ich fange gleich mit Ja an, das kann ich auf der Seite des IND nachlesen…. Aber die Freundinnen meiner Freundin machen mich und damit auch meine Freundin verrückt. Wir arbeiten an der Beantragung des MVV (TEV-Verfahren). Meiner Meinung nach (und der IND-Website) benötigt meine Freundin die folgenden Papiere:

  • Nachweis über die bestandene Integrationsprüfung.
  • Reisepass (Kopien davon)
  • Die Unverheiratungsurkunde wurde von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und vom thailändischen Außenministerium und der niederländischen Botschaft beglaubigt.

Soweit klar. Mittlerweile behaupten allerlei thailändische Freunde von ihr (und sie lässt sich gerne von ihnen beraten), dass sie mit dem Antrag auch eine Geburtsurkunde (mit Übersetzung) und eine Scheidungsurkunde (mit Übersetzung) benötige.

Soweit ich weiß, ist die Geburtsurkunde nur für die Einbürgerung erforderlich, was nicht der Fall ist und die Scheidungsurkunde (?) dasselbe ist wie eine Unverheiratungserklärung?

Wer kann mir helfen……?

Bitte verlinken oder kopieren Sie jetzt nicht die gesamte Vorgehensweise, sondern geben Sie kurz an, ob ich recht habe oder die Freundinnen?

Januar


Lieber Jan,

Die ersten von Ihnen genannten Arbeiten sind korrekt, auch wenn das Ergebnis der Integrationsprüfung im Ausland nur eine E-Mail oder mehrere E-Mails von DUO ist. Früher erhielten Sie einen Brief, jetzt müssen Sie die E-Mail von DUO ausdrucken.

Die Geburtsurkunde ist für das TEV-Verfahren nicht erforderlich. Sie werden sehen, dass die IND sie in ihren Formularen oder Broschüren nicht verlangt. Streng genommen ist es für die Anmeldung bei der Gemeinde nicht erforderlich, wird aber von fast jeder Gemeinde verlangt.

Eine Registrierung im BRP ist auch ohne diese Urkunde möglich, da die Erklärung auch von der betreffenden Person selbst oder von Amts wegen abgegeben werden kann, denken Sie auch an Personen, die einfach keine Urkunde vorweisen können, wie zum Beispiel einige Flüchtlinge. Eine Geburtsurkunde ist jedoch das beste Ausgangsdokument und daher zieht es die Gemeinde nach Möglichkeit vor, diese Urkunde einzusehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, wenn möglich, einfach die Geburtsurkunde zur niederländischen Gemeinde mitzunehmen, und dann auch eine Übersetzung ins Englische (oder Niederländisch, oder Deutsch oder Französisch). Sowohl die Urkunde als auch die Übersetzung müssen dann vom thailändischen Außenministerium und der niederländischen Botschaft in Bangkok legalisiert werden.

Für das TEV-Verfahren verlangt das IND eine Bescheinigung über den Ehestand. Wenn Sie eine Bescheinigung haben, aus der hervorgeht, dass sie unverheiratet ist, sollte das ausreichen. Aber mit etwas Pech kann es hier bei der Gemeinde schiefgehen, dass ein *Zensur*-Beamter dort auch die Scheidungspapiere sehen will. Dann können Sie entweder kooperieren oder sich auf die Diskussion einlassen, dass so etwas überhaupt keinen Mehrwert hat, da aus offiziellen Dokumenten bereits hervorgeht, dass Ihr Partner derzeit unverheiratet ist. Siehe zum Beispiel: Foreignpartner.nl/Scheidingsakte-en-legalisatie-documents

Persönlich würde ich die Geburtsurkunde besorgen, die Scheidungsurkunde würde ich belassen, wenn aus den anderen amtlichen Papieren völlig klar hervorgeht, dass Ihr Partner unverheiratet ist.

Regards,

Rob V. 

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