Sehr geehrte Redakteure,

Wie lange kann Ihre thailändische Freundin zum ersten Mal in die Niederlande reisen? Ich habe eine Anfrage vom 1. Juni bis zur Abreise am 12. Juli (6 Wochen) gestellt. Jetzt hat sie mit dem Visum den Reisepass zurückbekommen, sodass sie 30 Tage in den Niederlanden bleiben kann. Und sie muss im gewünschten Zeitraum reisen.

Ich habe gemeldet, dass dies falsch sei, aber sie sagten, es sei immer das erste Mal. Seltsam, oder???

Es handelt sich um ein VISA-Multi vom Typ C.

Mit freundlichen Grüßen

Martin


Lieber Andreas,

Für den ersten Besuch in den Niederlanden gibt es keine besondere Höchstgrenze. Selbstverständlich ist die maximale Aufenthaltsdauer auf 90 Tage begrenzt. Es bleibt Ihnen also überlassen, wie viele Tage Sie beantragen, wobei die Aufenthaltsdauer keine Zweifel aufkommen lassen sollte: Beantragen Sie ein Visum für 60 oder 90 Tage, während aus den Belegen hervorgeht, dass jemand „nur“ 30 Tage frei von der Arbeit bekommen kann dazu führen, dass ein Visum für einen kurzen Zeitraum erteilt oder gänzlich abgelehnt wird. Ich habe inoffiziell gehört, dass es aus Gründen der Effizienz sinnvoll ist, standardmäßig zwei Arten von Visa auszustellen: 2 oder 90 Tage und häufig vom Typ „Mehrfache Einreise“. Aber auch eine andere Anzahl von Aufenthaltstagen sollte auf Wunsch selbstverständlich weiterhin möglich sein und die Aufenthaltsdauer stellt keine Fragen auf.

Sollten Sie also mit dem erteilten Visum nicht zufrieden sein, können Sie Widerspruch einlegen, allerdings muss dies 4 Wochen nach Erteilung des Visums erfolgen. Einen solchen Einspruch kann Ihre Freundin selbst verfassen oder – sie muss Sie schriftlich bevollmächtigen – Sie übernehmen dies für sie. Anschließend verfassen Sie einen Einspruch: ein Schreiben, in dem Sie darlegen, warum Sie mit der Entscheidung der Visa-Abteilung nicht einverstanden sind, und nach Möglichkeit Argumente oder Beweise vorlegen.

Sie können das Visum auch beim IND verlängern lassen, was 30 Euro kostet. In der Praxis ist eine Verlängerung um bis zu 90 Tage problemlos möglich, sofern weiterhin alle Voraussetzungen erfüllt sind: Bedürftigkeitserfordernis, ausreichende Gültigkeit des Reisepasses etc.

Da es sich um ein Visum für die mehrfache Einreise handelt, gibt es noch eine dritte Möglichkeit: Am 30. Tag den Schengen-Raum verlassen, beispielsweise in die Türkei (Thailänder benötigen für einen Kurzaufenthalt in der Türkei kein Visum) und dann zurückkommen. Sie erwähnen nicht, wie viele Monate oder Jahre das Visum gültig ist, ich vermute 6 Monate oder 1 Jahr? Das Visum für die mehrfache Einreise erlischt selbstverständlich, sobald das „Gültig bis“-Datum abgelaufen ist.

Schließlich können Sie mit diesem Visum natürlich zufrieden sein und beim nächsten Mal ein Visum mit längerer Dauer (z. B. 90 Tage) beantragen.

Übrigens, wer sagt eigentlich, dass 30 Tage üblich sind? Ich halte das für eine bemerkenswerte Antwort, da offiziell jeder Antrag anhand seiner eigenen Begründetheit beurteilt wird, einschließlich der gewährten Aufenthaltsdauer. Wenn Sie beispielsweise die Botschaft fragen, wie/warum Sie ein „Visum für die mehrfache Einreise“ erhalten, lautet die Antwort, dass dies pro Antrag geprüft wird. Dieser Kite gilt natürlich auch für die ausgestellte Aufenthaltsdauer. Wenn die Antwort vom externen (optionalen) Dienstleister VFS kam, würde ich eine Beschwerde bei der Botschaft einreichen. Wenn es sich um die Botschaft selbst handelt, kann es zu Missverständnissen kommen und es ist gemeint, dass es oft vorkommt, dass Erstantragsteller nur für kurze Zeit kommen, aber das hängt natürlich ganz von den individuellen Umständen ab.

Beachten Sie, dass sich das Backoffice von „RSO Asia“, die Abteilung, die die Entscheidungen trifft und die Visumaufkleber anfertigt, in Kuala Lumpur befindet. Persönlich leite ich Fragen, die ich habe, lieber direkt an das RSO Asien weiter: asiaconsular [at] minbuza [dot] nl. Der Vorteil ist, dass Sie die Antwort schriftlich erhalten, was das Risiko von Missverständnissen verringert.

Wie auch immer Sie sich entscheiden, ich wünsche Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in den Niederlanden!

Regards,

Rob V.

1 Gedanke zu „Frage und Antwort zum Schengen-Visum: Wie lange kann Ihre thailändische Freundin zum ersten Mal in die Niederlande reisen?“

  1. Rob V. sagt oben

    Update: Es scheint tatsächlich ein Kommunikationsfehler gewesen zu sein. Ich denke, dass Wissen für Mitleser wichtig ist, insbesondere weil die Kontaktaufnahme mit dem RSO hilfreich ist!

    Das RSO schreibt: „Wir werden das Visum ändern. Die Dame hat auf dem Bewerbungsformular tatsächlich das Datum vom 1. Juni bis 12. Juli angegeben. Allerdings hatte sie vergessen anzugeben, wie viele Tage sie im Schengen-Raum bleiben wollte. Wir werden das geänderte Visum (60 Tage) an die Botschaft in Bangkok senden.“

    Ein Fehler sowohl seitens des Antragstellers (Anzahl der Tage nicht angegeben), des RSO (Daten nicht überprüft) als auch des Schaltermitarbeiters (der fälschlicherweise den Eindruck erweckt, dass 30 Tage ein Standard für Erstanträge sind).


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