Lieber Herausgeber,

Ich besitze ein Nichteinwanderungs-OA-Visum für die mehrfache Einreise mit dem Datum „Einreise vor“ dem 21.

Chronologie:

  • Einreise nach Thailand am 22 – Einwanderungsstempel: Visa-Klasse Non-OA, zugelassen bis 01
  • Verließ Thailand am 8
  • Einreise nach Thailand am 14 – Einwanderungsstempel: Visa-Klasse Non-OA, zugelassen bis 07
  • Verließ Thailand am 11
  • Einreise Thailand am 2

Bei meiner Ankunft am 2 sagte die Dame der Einwanderungsbehörde in Suvarnabhumi, dass mein Visum nicht mehr gültig sei und sie mir bis zum 07. Juli Zeit gibt, „alles in Ordnung zu bringen“. In der Visumklasse steht auf dem Einreisestempel nicht mehr „Non-OA“, W2016 (?) ist jedoch bis zum 1 zugelassen.

Hier sind folgende Fragen:
– Ist das wirklich so, dass mein Visum nicht mehr gültig ist und ich mich im „Overstay“ befinde?
– In diesem Fall: Kann trotzdem eine jährliche Verlängerung beantragt werden?

Vielen Dank für ihre Antwort,

Mit freundlichen Grüßen

Alexander


Lieber Paul,

Die Immigrationsdame hat vollkommen recht. Ihr Nichteinwanderungsvisum „OA“ für die mehrfache Einreise ist am 21 abgelaufen. Sie haben es selbst geschrieben: „Eintritt vor dem 12“. Ab diesem Datum können Sie mit diesem Visum keine Aufenthaltsdauer mehr erhalten.

Das letzte Mal, dass Sie mit diesem Visum nach Thailand eingereist sind, war am 14. Das war damals noch möglich, denn vor dem 07 erhielt man dann eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr. Wie für diese Visumkategorie vorgesehen. Ihr letzter Aufenthalt lief dann bis zum 15. Am 21 haben Sie Thailand wieder verlassen. Das ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer (12) Ihrer mehrfachen Nichteinwanderungs-„OA“-Einreise.

Wenn Sie Thailand nach Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Visums (in diesem Fall 21) verlassen und Ihre letzte Aufenthaltsdauer behalten möchten, müssen Sie zunächst eine „Wiedereinreise“ beantragen. Wenn Sie dies nicht tun, erlischt Ihre zuletzt erworbene Aufenthaltsdauer, sobald Sie Thailand verlassen. Das habe ich hier im Blog schon so oft in Kommentaren geschrieben, und auch im Dossier Visa steht es deutlich.
www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/TB-Dossier-Visa-2016-Definatief-18-februari-2016.pdf
Siehe Seite 46 – Punkt 15. „Das OA-Visum für Nichteinwanderer sieht standardmäßig eine mehrfache Einreise für ein Jahr vor. Wenn Sie eine Aufenthaltsdauer haben, die über diese Gültigkeitsdauer hinausgeht, und Sie Thailand nach dieser Gültigkeitsdauer verlassen möchten, müssen Sie eine erneute Einreise vornehmen, andernfalls verfällt die letzte erhaltene Aufenthaltsdauer.“

Wenn Sie diese „Wiedereinreise“ vor Ihrer Abreise am 11 bestanden hätten, hätten Sie wieder Ihr Enddatum des vorherigen Aufenthaltszeitraums erhalten, also den 05. Nach diesem Datum hätten Sie bei der Einwanderungsbehörde eine Verlängerung um ein Jahr beantragen können, basierend auf „Reirement“ oder „Thai Marrigae“.
Was Sie dafür benötigen, steht ebenfalls im Dossier. Beachten Sie dies noch einmal: Wenn Sie Thailand verlassen möchten, benötigen Sie eine „Wiedereinreise“, sonst verlieren Sie diese Verlängerung wieder.

Was jetzt? Auf jeden Fall kann es nie zu einem „Overstay“ kommen. Sie haben Thailand vor Ablauf Ihrer letzten Aufenthaltsdauer verlassen. Es lief dann bis zum 12 und Sie sind bereits am 07 abgereist. Sie hat Ihnen nun bei der Einreise eine „Visumbefreiung“ von 16 Tagen gewährt und Sie können bis zum 11 bleiben.

Ich weiß auch nicht, was das Zeichen „W30“ bedeutet. Muss etwas mit einem 30-tägigen Aufenthalt zu tun haben, aber ich weiß im Moment auch nicht, was das „W“ bedeutet. Eine Abkürzung für etwas.

Ich denke, Sie haben jetzt drei Möglichkeiten.

1. Erweiterung in Thailand. Sie können so schnell wie möglich zur Einwanderungsbehörde gehen und eine Verlängerung um ein Jahr auf der Grundlage von „Ruhestand“ oder „Thai-Ehe“ beantragen. Kostet 1900 Baht. Einzelheiten finden Sie im Dossier.
Sie müssen zunächst Ihre „Visumbefreiung“ in eine Nichteinwanderungsgenehmigung „O“ umwandeln lassen. Der Einwanderungsbeamte wird entscheiden, ob er dies angeben wird. Kostet 2000 Baht. Tun Sie dies sofort am Montag, denn normalerweise müssen noch mindestens 15 Tage übrig sein. Du hast es noch, weil du erst vor 2 Tagen angekommen bist. Normalerweise wird diese Umwandlung nur in Bangkok gestattet, aber auch bestimmte Einwanderungsbehörden, darunter Pattaya, können diesen Antrag erhalten.
Ich weiß nicht, wo Sie übernachten, aber es kann auch sein, dass Sie nach Bangkok müssen. Es wird dort etwa 5 Tage dauern, also bedenken Sie das.

Nach erfolgter Umwandlung erhalten Sie 90 Aufenthaltstage, die Sie dann um ein Jahr verlängern können.
Diese Umstellung und die jährliche Verlängerung können Sie in der Regel gemeinsam beantragen. Es sieht so aus, als hätten Sie eine 15-monatige Verlängerung erhalten, aber Sie wissen jetzt, dass es sich um 90 Tage des Non-Immigrant „O“ und 1 Jahr der Verlängerung handelt. Zusammen 15 Monate.

2. Besorgen Sie sich bei der Botschaft/Konsulat eines der Nachbarländer ein neues „O“ für Nichteinwanderer. Sie können in ein Nachbarland gehen und dort ein Non-Immigrant „O“ beantragen. Sie erhalten dann bei der Einreise einen 90-tägigen Aufenthalt. Nach diesen 90 Tagen können Sie dann eine Verlängerung um ein Jahr beantragen.

3. Besorgen Sie sich ein neues Visum in Ihrem Heimatland. Sie können nach Hause gehen und dort ein neues Non-Immigrant „OA“ beantragen, oder natürlich ein Non-Immigrant „O“.
Ich weiß nicht, wann Sie zurückkehren wollten. Wenn Sie bereits vor dem 12 eine Rückkehr geplant haben, können Sie bis zur „Visumbefreiung“ noch hier bleiben.
Sie haben bereits einen Aufenthalt bis zum 01, können die erhaltenen 07 Tage aber bei Bedarf um weitere 16 Tage verlängern. Kostet 30 Baht.

Denk darüber nach. Wenn Sie weitere Fragen haben, lassen Sie es mich wissen.

Und vergessen Sie es in Zukunft nicht. Eine „Wiedereinreise“ ist immer dann notwendig, wenn Sie eine Aufenthaltsdauer behalten möchten, insbesondere wenn diese über die Gültigkeitsdauer Ihres Visums hinausgeht.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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