Lieber Herausgeber,

Ich habe folgende Frage an Rob V.: Kann ich meine Freundin in der BKK beim Integrationskurs, der Prüfung und dem MVV-Verfahren unterstützen?

Meine Freundin kommt Anfang Mai für 60 Tage in die Niederlande. Ich weiß, dass es ihr nicht gestattet ist, von den Niederlanden aus ein MVV-Verfahren einzuleiten. Es wäre schön, wenn sie in den Ferien im Mai/Juni einen ersten Integrationskurs machen, eine Prüfung ablegen und sich für die MVV bewerben würde. Aber solche Dinge sind nicht erlaubt. Schade, aber es ist nicht anders.

Deshalb fliegen wir beide Anfang Juli zurück nach Thailand. Meine Freundin beginnt dann ihren ersten Integrationskurs in Bangkok und kann sich nach bestandenem Abschluss für einen MVV bei VFS Global bewerben.

Nun habe ich von verschiedenen Seiten gehört, dass es mir während der MVV-Bewerbung nicht erlaubt ist, in Thailand zu leben. Ich müsste auf den Eingriff aus den Niederlanden warten. Schließlich könnte es sein, dass mich das IND nach Adresse und Einkommen fragt und ich dort aus den Niederlanden antworte. Ist das richtig? Ist es angemessen, dass ich selbst in den Niederlanden bleibe, wenn meine Freundin den MVV aus Thailand beantragt? Oder kann ich sie in der BKK beim Integrationskurs, der Prüfung und dem MVV-Verfahren unterstützen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Hendrik


Lieber Hendrik,

Die Tatsache, dass ein ausländischer Staatsangehöriger nicht in den Niederlanden ein TEV-Einreise- und Aufenthaltsverfahren (MVV + VVR) einleiten darf, ist mehr oder weniger richtig. Offiziell darf das Verfahren nicht von den Niederlanden aus eingeleitet werden, wenn man die MVV-Pflicht umgehen möchte. Theoretisch kann ein Ausländer daher das TEV-Verfahren problemlos von den Niederlanden aus beginnen und den Urlaub absolvieren, sofern er rechtzeitig in das Herkunftsland zurückkehrt, um den Ablauf des Verfahrens abzuwarten und bei positivem Bescheid einen Antrag zu stellen der MVV in der Botschaft. Es besteht jedoch eine gute Chance, dass das IND sehen möchte, dass der Ausländer die Niederlande tatsächlich verlassen hat, und ein einzelner IND-Mitarbeiter (wie aus den Erfahrungen auf Foreign Partner.nl hervorgeht) glaubt sogar – fälschlicherweise –, dass der Ausländer die Niederlande verlassen hat Es ist absolut nicht gestattet, sich auch nur einen einzigen Tag in den Niederlanden aufzuhalten. Der Aufenthalt während der Beantragung oder Durchführung des TEV-Verfahrens. Daher empfiehlt es sich, das TEV-Verfahren auch dann einzuleiten, wenn sich der Ausländer nachweislich außerhalb der Niederlande befindet.

Wenn Ihre Freundin für einen kurzen Aufenthalt in den Niederlanden ist, kann sie natürlich einen Kurs für die Prüfung in der Botschaft absolvieren (die staatsbürgerliche Integrationsprüfung im Ausland, offiziell bekannt als Wet Inburgering Buitenland oder WIB). In den Niederlanden gibt es verschiedene Anbieter von Kursen und viele sind Ihnen vorausgegangen. Wenn es für Sie in Ordnung ist, hier einen Kurs zu absolvieren, ist das in Ordnung.
Ich weiß nicht, wie Sie zu dem Schluss gekommen sind, dass dies nicht möglich sei. Möglicherweise haben Sie oder Ihre Mitmenschen die Anforderung „Sie dürfen in den Niederlanden nicht auf das TEV-Verfahren warten, um die MVV-Pflicht zu umgehen“ völlig falsch interpretiert. Dass das IND das Gesetz in seinen FAQ fälschlicherweise noch einfacher übersetzt hat – kein TEV-Verfahren bei Aufenthalt in den Niederlanden – hilft den Bürgern offensichtlich auch nicht.

Sobald deine Freundin die WIB-Prüfung bestanden hat, kann mit dem TEV-Verfahren begonnen werden. Sie können dies sowohl von den Niederlanden aus als auch von Ihrem Partner über die Botschaft tun. Das MVV ist ein Schengen-Visum Typ D (Einreisevisum) und kann nur beantragt werden, wenn das IND eine positive Entscheidung über den TEV-Antrag getroffen hat. Der übliche Weg besteht darin, dass der niederländische Partner als Sponsor das TEV-Verfahren von den Niederlanden aus startet. Dieses kann per Post verschickt oder in einem IND-Büro abgegeben werden (nach Vereinbarung). Ihre Freundin als Ausländerin kann den Eingriff auch von Thailand aus starten. Sie muss dann einen Teil der Dokumente mitnehmen. Der Visumdienst leitet ihn dann an das IND weiter, das dann den Sponsor in den Niederlanden auffordert, den Sponsor-Teil der Dokumente einzureichen. In der Praxis ist dies umständlicher und zeitaufwändiger, da mehr Schritte erforderlich sind. Am einfachsten ist es, einfach Formulare und Dokumente zu sammeln (niemals Originale einsenden!) und sie an das IND zu richten. Dies kann per Post erfolgen. Wenn Sie also nicht selbst in den Niederlanden sind, kann auch jemand Ihres Vertrauens einen dicken Umschlag verschicken.

Damit sind wir beim zweiten Teil Ihrer Frage: Wenn Sie in Thailand sind, kann die TEV-Bewerbung auch wie gewohnt gestartet werden. Das IND kann sich jedoch per Brief an Sie wenden. Beispielsweise können Sie die Gebühr überweisen, wenn der Antrag per Post eingereicht wurde oder Sie die Gebühr bei der Einreichung des Antrags bei einem IND-Büro nicht bezahlt haben. Es ist auch möglich, dass das IND weitere Unterlagen anfordert, beispielsweise weil Sie einfach etwas vergessen haben oder weil das IND eine weitere Untersuchung für notwendig hält. In all diesen Fällen ist es sehr praktisch, dass jemand die Post vom IND an Ihre niederländische Adresse verwalten und an Sie weiterleiten kann. Abhängig davon, was das IND von Ihnen verlangt, kann es ziemlich schwierig sein, dies von Thailand aus zu arrangieren. Das hängt natürlich auch von der Situation ab: Was verlangt das IND? Hat jemand, dem Sie vertrauen, Zugriff auf zusätzliche Dokumente oder müssen Sie versuchen, alles von Thailand aus zu organisieren? Der Sponsor wartet häufig auf das TEV-Verfahren aus den Niederlanden, damit schnell und einfach Maßnahmen ergriffen werden können, wenn das IND dies erfordert, dies ist jedoch nicht obligatorisch. Das IND hat unter anderem Zugriff auf die Datenbank der UWV (suwinet, die Ihre Einkommensdaten enthält, die Sie über die Lohnerklärung Ihres Arbeitgebers erhalten) und der Gemeinde (Basispersonenregistrierung oder BRP, früher war dies die GBA, über Ihren Wohnort und Familienstand). In den meisten Fällen wird das IND keine Fragen mehr haben, wenn Sie alles angegeben haben und diese Informationen nicht im Widerspruch zu dem stehen, was das IND selbst in den verschiedenen Datenbanken prüft.

Wenn Sie dauerhaft in Thailand leben, wird es schwierig, da der Ausländer nur dann bei einem Bürgen einziehen kann, wenn er in den Niederlanden lebt oder leben wird (und der Bürge auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt, wie z. B. ein ausreichendes und nachhaltiges Einkommen). Wenn Sie in Thailand leben, wird das IND Sie dennoch auffordern, nachzuweisen, dass Sie in den Niederlanden leben und auch einen Job haben, der den Anforderungen entspricht. Das kann ziemlich schwierig sein, und eine Wohn- und Arbeitsadresse in den Niederlanden kann viele Fragen und Ärger mit dem IND vermeiden. Wenn Sie aber alle Voraussetzungen erfüllen und dies auch mit handfesten Beweisen nachweisen können und bereit sind, weitere Fragen aus dem IND hier zur Trendbeantwortung zu beantworten, dann könnten Sie den Eingriff auch durchführen, während Sie noch eine Weile in Thailand leben. Die Frage ist, warum Sie es sich so schwer machen wollen, wenn die Registrierung beim BRP in den Niederlanden all diesen potenziellen Ärger und eine mögliche Ablehnung verhindert (wenn das IND nicht davon überzeugt werden kann, dass Sie in den Niederlanden leben und arbeiten werden).

Sobald das IND eine positive Entscheidung über das TEV-Verfahren trifft, kann Ihre Freundin das MVV beantragen. Dies geschieht weiterhin direkt über die Botschaft, die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist. VFS Global ist daher als Link im Verfahren nicht notwendig. Formal kann laut Visakodex auch ein Kurzaufenthaltsvisum weiterhin vollständig außerhalb von VFS Global erfolgen (siehe Artikel 17, Absatz 5 des Visakodex und die weitere Erläuterung dazu in den Handbüchern für Botschaftsmitarbeiter der Europäischen Kommission, die auf der Website von EU Home Affairs zu finden sind). Allerdings scheint die Botschaft seit Anfang dieses Jahres – nach personellen Veränderungen und der Website – eine andere Meinung dazu zu haben.

Mein Rat:
Beginnen Sie mit einer guten Vorbereitung. Lesen Sie die IND-Website, die Broschüre und die Formulare sorgfältig durch. Aktuelle Hinweise zur Beantragung des MVV finden Sie auch auf der Website der Botschaft. Die Datei „Immigration Thai Partner“ im Menü links in diesem Blog ist auch ein nützliches Tool für diejenigen, die in Informationen und Papieren ertrinken. Meiner bescheidenen Meinung nach eine Lektüre wert. 😉 Mit einer guten Vorbereitung überlegst du dann, ob du alle Anforderungen erfüllen kannst. Darüber hinaus wird für Sie die Einkommensvoraussetzung am wichtigsten sein und für sie die Prüfungsvoraussetzung und das Ausstellen von Bescheinigungen (Bescheinigung der Unverheirateten, aber wenn sie noch beschäftigt ist, auch die Geburtsurkunde, auch wenn diese für den TEV nicht erforderlich ist). Natürlich brauchen auch Übersetzungen und Legalisierungen Zeit.

Dann müssen Sie entscheiden, was für Sie ein pragmatischer Weg ist. Ihre Freundin kann hier oder in den Niederlanden einen Kurs besuchen, Sie können ihr auch beim Erlernen der Sprache helfen. Du hast alle Papiere in Ordnung gebracht, deine Freundin legt die Prüfung ab. Sobald das alles erledigt ist, können Sie mit dem Vorgang beginnen. Überzeugen Sie sich selbst, was für Sie der beste Weg ist. Normalerweise startet der Sponsor den Eingriff in den Niederlanden und Sie warten auf den Eingriff in den Niederlanden und Ihre Freundin wartet auf den Eingriff in Thailand. Wenn ein anderer Ansatz für Sie besser funktioniert, sollten Sie das auf jeden Fall tun. Wenn alles gut geht, wird das IND dem Antrag ohne großen Aufwand zustimmen und keine Einwände gegen die Ausstellung des MVV haben. Ihre Freundin beantragt das MVV über die Botschaft und kommt dann in die Niederlande. Je nachdem, wie Sie vorgehen, reisen Sie gemeinsam in die Niederlande oder warten hier auf sie, melden sie dann an Ihrer niederländischen Adresse an und regeln alle anderen Angelegenheiten wie Krankenversicherung und Tuberkulosetests. Dann beginnt die Integration hier in den Niederlanden, hoffentlich wird sie sich zu Hause fühlen und innerhalb von drei Jahren die Prüfung zur staatsbürgerlichen Integration für Einwanderer (Inburgering Act, WI) bestehen.

Sie werden wahrscheinlich auf einige Schwierigkeiten stoßen, aber wenn Sie es gemeinsam angehen, wird sich alles lohnen. Genießen Sie jeden Tag gemeinsam. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Glück.

Mit freundlichen Grüßen,

Rob V.

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