Liebe Thailandblog-Redakteure,

Wir sind langjährige regelmäßige Leser von Thailandblog. Grundsätzlich freuen wir uns über den vielfältigen Input der vielen Blogger-Kollegen. Und wir freuen uns besonders über die Beiträge einiger Ihrer Fachexperten, darunter RonnyLatPhraos zum Thema Visa.

Aufgrund seines Beitrags vom 9. Januar begannen wir, an uns selbst zu zweifeln. Ronny sagt in seinem Artikel, dass ein „Falang“-Paar die Einkommensvoraussetzungen zweimal erfüllen muss, um eine Visumverlängerung zu erhalten. Die frühere Möglichkeit eines Folgevisums für die Ehefrau gäbe es seit 2013 nicht mehr.

Wie ist es möglich, dass wir in den Jahren 2013, 2014 und 2015 aufgrund eines Auszugs aus dem Eheregister (und der darauf basierenden Bescheinigung der Botschaft) und nur einer Einkommensbescheinigung eine Visumsverlängerung für uns beide erreichen konnten? ?

Beste Grüße aus Chiang Mai

Jo & Lucie


Liebe Jo,

„Wie ist es möglich, dass wir für uns beide in den Jahren 2013, 2014 und 2015 eine Visumsverlängerung erhalten konnten, basierend auf einem Auszug aus dem Eheregister (und der darauf basierenden Erklärung der Botschaft) und nur 1 Einkommen? Aussage?“

Das kann ich nicht beantworten. Die Wendungen der Einwanderung sind nicht immer leicht zu verstehen. Was heute ist, ist vielleicht nicht morgen, aber übermorgen schon. Jede Einwanderungsbehörde wendet oft ihre eigenen Regeln an, und selbst dann können sie in derselben Einwanderungsbehörde unterschiedlich angewendet werden, dh was ein Einwanderungsbeamter akzeptiert, lehnt ein anderer ab. Beispielsweise können zwei Personen das Gleiche beantragen und müssen dennoch unterschiedliche Nachweise vorlegen.

Vielleicht, weil es bei Ihnen seit Jahren so akzeptiert ist, dass es bei Ihnen weiterhin akzeptiert wird, aber für Neulinge gilt es nicht. Aber vielleicht ist es das Beste, plötzlich damit anzufangen, jeden einzelnen einzeln zu beurteilen. Kann so ziemlich alles.

In meiner Antwort auf die Frage vom 9. Januar gebe ich eine allgemeine Antwort darauf, was in den meisten Einwanderungsbehörden gilt bzw. gelten sollte. Es wird immer Ausnahmen geben. Der folgende Artikel wurde Ende 2013 veröffentlicht. (Ich beschränke mich auf den wichtigsten Teil des Textes):
„Die thailändische Einwanderungsbehörde hat angekündigt, dass die ausländischen Ehefrauen von Expats mit einem einjährigen Ruhestandsvisum künftig ein eigenes Renteneinkommen oder Bargeld auf einer thailändischen Bank benötigen. In der Vergangenheit konnten diese Ehefrauen dem Visum ihres Mannes „beitreten“, indem sie einfach eine Heiratsurkunde und ein aktuelles Nichteinwanderungsvisum in ihrem Reisepass vorlegten. Es war nicht erforderlich, dass beide Partner ihr eigenes Einkommen oder Bargeld vorweisen.
Gemäß den überarbeiteten Richtlinien müssen beide ausländischen Partner in einer Ehe separat ein Jahreseinkommen von mindestens 800,000 Baht im Gegenwert im ersten Land nachweisen oder separate Bankkonten mit demselben Mindestbetrag unterhalten oder eine Kombination aus beidem vorlegen. Als Einkommensnachweis sind weiterhin Briefe einer Botschaft erforderlich, während die 800,000 Baht auf einer thailändischen Bank vor der Antragstellung drei Monate lang dort gewesen sein müssen und durch einen Brief dieses Finanzinstituts belegt sein müssen.“

Den gesamten Artikel können Sie über diesen Link lesen: pattayatoday.net/visa-restrictions-for-married-pairs/
Lesen Sie auch Folgendes: www.thaivisa.com/retirement-visa-extension-restrictions-for-foreign-married-pairs/

Persönlich möchte ich dies hinzufügen. Wenn das Gemeinschaftskonto für Sie beide gilt, können Sie glücklich sein.
Bedenken Sie jedoch, dass es sich eines Tages ändern kann. Stellen Sie sicher, dass Sie für den Fall vorbereitet sind, dass plötzlich jemand nach einem Finanznachweis fragt.

Vielleicht ist es am besten, die Verlängerung 2016 wie in den Vorjahren zu beantragen, ohne viele Fragen zu stellen. Stellen Sie sich vor, dass Sie sich dessen nicht bewusst sind, und sehen Sie, wie sie reagieren. Wenn sie nichts sagen, sprechen Sie es nicht an. Wenn sie plötzlich jeweils einen Beweis verlangen, fragen Sie, warum sich das plötzlich geändert hat. Sie können jetzt auch vorab Fragen in der Art „Haben wir jetzt alle ein Konto?“ stellen. aber ich würde es nicht tun. Manchmal ist es besser, schlafende Hunde nicht zu wecken ...

Viel Glück und lassen Sie uns wissen, wie Ihre Erneuerung im Jahr 2016 verläuft.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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