Sehr geehrte Redakteure,

Letzten Monat wurde mein Nicht-O-Visum für 90 Tage bis zum 15. April 2016 verlängert. Im Oktober werde ich erneut nach Thailand reisen, etwa 6/7 Monate, und dann möchte ich eine weitere Verlängerung um ein Jahr bis zum 15. April 2017. Mein Reisepass ist bis Mai 2017 gültig, sodass zum Zeitpunkt dieser Verlängerung nur noch 13 Monate übrig sind, während dieser 18 Monate betragen sollte.

Am einfachsten wäre es für mich, vor meiner Abreise einen neuen Reisepass zu beantragen und beides mitzunehmen, allerdings wird der alte Reisepass dann in der Regel „ungültig“ gemacht.

Wird dies bei der Einreise nach Thailand akzeptiert oder gehe ich das Risiko ein, dass dies nicht akzeptiert wird und ich in meinem neuen Reisepass nur ein „Visum bei der Ankunft“ von dreißig Tagen erhalte?

Vielen Dank im Voraus,

Haben


Lieber Hans,

Bei einer Verlängerung entfällt die Gültigkeitsdauer des Reisepasses von 18 Monaten (oder bestimmte Einwanderungsbehörden sollten ihre eigenen Regeln haben, die plötzlich gelten). Diese 18 Monate sind nur bei der Beantragung von Visa mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr der Fall, darunter Non-Immigrant „O“ Multiple Entry, Non-Immigrqnt „OA usw. (Im thailändischen Konsulat in Amsterdam sind es sogar nur 15). Monate).

Für eine Verlängerung um ein Jahr, die Sie nur in Thailand erhalten können, muss Ihr Reisepass noch mindestens 12 Monate gültig sein. Wenn Ihr Reisepass weniger als 12 Monate gültig ist, erhalten Sie nach den neuen Regeln eine Verlängerung, die der verbleibenden Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses entspricht. Ist Ihr Reisepass beispielsweise zum Zeitpunkt der Antragsverlängerung noch 8 Monate gültig, erhalten Sie dann nur noch eine Verlängerung um 8 Monate, also bis zum Ablaufdatum der Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses.

In Ihrem Fall könnten Sie im April 2016 eine Verlängerung bis April 2017 bekommen, sofern Ihr Reisepass noch bis Mai 2017 gültig ist. Allerdings würde ich auf jeden Fall eine Sicherheitsfrist einbauen und nicht mehr mit dem Reisepass einreisen, wenn die Gültigkeitsdauer des Reisepasses weniger als 6 Monate beträgt. In Ihrem Fall würde das bedeuten, dass Sie nach Oktober/November 2016 nicht mehr mit dem alten nach Thailand einreisen sollten, auch wenn die Verlängerung bis April 2017 läuft. In diesem Fall handelt es sich um die Einreise nach Thailand, nicht um den Aufenthalt.

Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen, wird Ihr alter Reisepass ungültig. Bitten Sie dann darum, die gültige Verlängerung im alten Reisepass nicht zu vernichten. Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie möglicherweise eine Befreiung von der Visumpflicht in Ihrem neuen Reisepass. Anschließend können Sie jedoch zu Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde gehen und die Übertragung der noch gültigen Verlängerung von Ihrem alten Reisepass auf den neuen Reisepass beantragen.
Dafür gibt es ein Formular. Siehe http://www.immigration.go.th/ – Gehen Sie zum Download-Formular und öffnen Sie das Formular „Stempel in neuen Reisepass übertragen“. Tun Sie dies so schnell wie möglich nach der Ankunft. Sie sollten auch den Nachweis erbringen, dass der neue Reisepass den alten ersetzt, da dies manchmal verlangt wird. Diese erhalten Sie in der Regel auch dort, wo Sie Ihren neuen Reisepass erhalten.

Dies ist das Verfahren, wie es derzeit angewendet wird. Ich empfehle Ihnen jedoch, eine Bestätigung einzuholen, wenn Sie 2016 Ihre Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde beantragen. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Sie die neuesten Regeln erhalten, da diese sich manchmal ändern.

Wenn Sie sich mit diesen beiden Pässen nicht sicher sind, können Sie Ihre Verlängerung natürlich auch stornieren. Beantragen Sie bei der Ausreise aus Thailand einfach keine Wiedereinreise, sonst verfällt Ihre Verlängerung. Anschließend beantragen Sie einen neuen Reisepass und beantragen anschließend über die Botschaft oder das Konsulat auch eine neue Nichteinwanderungs-Einreise „O“ mit einmaliger Einreise. Sie erhalten dann bei Ihrer Ankunft Ihre 90 Tage und können Ihre Verlängerung dann einfach erneut beantragen. Also fängst du alles noch einmal von vorne an. In diesem Fall kostet es Sie etwas mehr als der Preis eines Non-Immigrant „O“ (60 Euro), aber Sie sparen dann eine Wiedereinreise (25 Euro), d. h. die Differenz beträgt 35 Euro. Nicht wirklich viel und im Gegenzug bekommt man die Gewissheit, dass es zwischen diesen beiden Pässen keine Missverständnisse geben wird.

Vielleicht eine andere Möglichkeit. Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie noch in den Niederlanden gemeldet sind. Ich weiß nicht, wie das für Niederländer geregelt ist, aber vielleicht können Sie auch bei Ihrer Botschaft einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie in Thailand sind. Gehen Sie mit beiden (und dem Nachweis, dass der neue den alten ersetzt) ​​zur Einwanderungsbehörde und lassen Sie die Verlängerung in Ihren neuen Reisepass übertragen.

Diese letzte Möglichkeit besteht nicht (mehr) für alle Belgier. Sie können über die Botschaft nur dann einen Reisepass beantragen, wenn Sie aus Belgien abgemeldet wurden. Belgier, die noch in Belgien gemeldet sind, müssen ihren Reisepass über ihre Gemeinde beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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