Thailand-Visum: Ich bin 65 Jahre alt und möchte in Thailand leben

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Posted in Visumsfrage
Stichworte:
Dezember 24 2015

Sehr geehrte Redakteure,

Ich bin 65. Ich möchte in Thailand leben. Ich erhalte 1060,00 € AOW. Ich bekomme viele gut gemeinte Ratschläge von vielen Leuten, aber ich weiß noch nicht, was das Beste ist.

Muss ich ein Ruhestandsvisum beantragen und wie lange ist es gültig? Wenn nicht, welches Visum empfehlen Sie und muss ich für eine Verlängerung ins Ausland?

Ich habe einige Ersparnisse.

Ich bin ein Graag van u.

Regards,

Marcel


Am besten Marcel,

Für ein „Retirement Visum“ müssen Sie mindestens 50 Jahre alt sein. Finanziell wird ein Betrag von 800 Baht auf einem thailändischen Bankkonto beantragt (muss beim ersten Mal mit der Beantragung mindestens 000 Monate, bei Folgeanträgen 2 Monate betragen),
oder ein monatliches Einkommen von 65 Baht oder eine Kombination aus Einkommen und einem Bankguthaben von insgesamt 000 Baht.

Ein „Ruhestandsvisum“ ist eigentlich eine einjährige Verlängerung einer zuvor erhaltenen Aufenthaltsdauer (oder einer früheren Verlängerung). Sie erhalten diese Aufenthaltsdauer, indem Sie bei einer Botschaft/einem Konsulat einen ersten und „Non-immigrant „O“ Single beantragen. Kostet 60 Euro. Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie dann einen Aufenthalt von 90 Tagen. Anschließend können Sie diese 90 Tage auf der Grundlage von „Ruhestand“ um ein Jahr verlängern. Deshalb wird diese Verlängerung auch „Retirement Visum“ genannt.

Mit einem „Retirement Visum“ können Sie ein Jahr lang ununterbrochen in Thailand bleiben. Machen Sie einfach einen 90-Tage-Adressbericht bei der Einwanderungsbehörde. Nach einem Jahr können Sie dann um ein weiteres Jahr verlängern, sofern Sie weiterhin die Bedingungen der Verlängerung erfüllen

Weitere Details dazu, was Sie für die Beantragung nachweisen müssen, finden Sie im Dossier Visum Thailand auf dem Blog. www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/TB-2014-12-27-Dossier-Visa-Thailand-full version.pdf

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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