Sehr geehrte Redakteure,

Sie haben mir damals einen tollen inhaltlichen Rat gegeben:

Visum für thailändische Fragen und Antworten: Kann jemand mit thailändischer Staatsangehörigkeit von Italien in die Niederlande ziehen?

Leider entschied sich die Familie dann, nicht in die Niederlande zu ziehen. Meine Schwägerin möchte nun alleine (für ein Jahr) in die Niederlande kommen, um in unserem Unternehmen zu arbeiten. Wir haben sowohl einen Vollzeitjob als auch eine Unterkunft für sie, sodass sie nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist.

Die Frage ist, ob sie aufgrund ihrer Aufenthaltserlaubnis bei „Motivi Familiari“ in die Niederlande kommen und hier arbeiten und leben darf – entweder über Italien oder direkt aus Thailand. Oder dass sie eine niederländische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis benötigt und wie sie sich dafür qualifizieren könnte und welche Dokumente wir für sie besorgen sollten, egal ob privat oder geschäftlich.

Danke im Voraus für Ihre Antwort.

Regards,

Michel


Lieber Michel,

Wenn ihr EU/EWR-Familienmitglied (Partner) nicht mitkommt, wird es nicht funktionieren. Zusammen mit einem EU/EWR-Familienmitglied wäre es aufgrund der EU-Richtlinie 2004/38 ein Kinderspiel, sie könnten dann für ein Jahr zusammen migrieren. Wenn sie in der Lage sein möchte, sich (vorübergehend) selbstständig niederzulassen, zu arbeiten usw., könnte sie darüber nachdenken, sich als Italienerin einzubürgern? Nach thailändischem Recht kann sie die doppelte Staatsbürgerschaft annehmen. Wenn das auch nach italienischem Recht möglich ist, würde ich das an meiner Stelle in Betracht ziehen.

Ich kann nicht völlig ausschließen, dass es andere, weniger gute Wege gibt, aber dann müssten sie (oder Sie) Ihren Kopf bei einem auf EU-Recht spezialisierten Einwanderungsanwalt heben.

Mit freundlichen Grüßen,

Rob V.

 

 

5 Antworten zu „Fragen und Antworten zum Visum für Thailand: Thailänder aus Italien ziehen vorübergehend in die Niederlande“

  1. Evert van der Weide sagt oben

    Die Einwanderungsbehörde hat die Richtlinie, dass, wenn eine Stelle verfügbar ist, zunächst in einem europäischen Kontext nach einem Mitarbeiter gesucht werden muss. Wenn sie Italienerin ist, kann sie gemäß den EU-Richtlinien arbeiten, wo sie will.

  2. Adam van Vliet sagt oben

    Rob, soweit ich weiß, ist in Thailand nur eine Nationalität erlaubt. Können Sie mir sagen, wo das im Gesetz steht?

    • Rob V. sagt oben

      Lieber Aad, darüber herrscht oft Verwirrung. Die doppelte Staatsbürgerschaft wird von Thailand weder ausdrücklich anerkannt noch ausdrücklich verboten.

      Thailand erkennt die mehrfache Staatsbürgerschaft weder an noch verbietet es sie. Sie können Ihre thailändische Staatsangehörigkeit aufgeben, müssen aber nicht. In der Praxis sollte es kein Problem sein, es sei denn, Sie finden den falschen thailändischen Beamten, der daraus ein Problem macht, weil er glaubt (! Meinung macht keine Tatsachen!), dass mehrere Staatsangehörigkeiten nicht erlaubt sein sollten.

      -
      Staatsangehörigkeitsgesetz, (Nr. 4), BE 2551 (=unser Jahr 2008)
      Kapitel 2. Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit. (…)
      § 13.

      „Ein Mann oder eine Frau thailändischer Nationalität, die einen Ausländer heiratet und kann die Staatsangehörigkeit erwerben der Ehefrau oder des Ehemannes gemäß dem Gesetz über die Staatsangehörigkeit seiner Ehefrau oder ihres Ehemannes kann, Wenn er oder sie auf die thailändische Staatsangehörigkeit verzichten möchte, eine Absichtserklärung vor dem zuständigen Beamten gemäß der in der Ministerialverordnung vorgeschriebenen Form und Weise abzugeben.“

      -
      Quelle: http://www.refworld.org/pdfid/506c08862.pdf

      Diese Diskussion über das Staatsangehörigkeitsrecht kehrt regelmäßig auf den Blog zurück. Siehe unter anderem:
      https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/thaise-nationaliteit-verliezen/

  3. Peter sagt oben

    Die Erlaubnis gilt für fast ganz Europa und die EU-Mitgliedsstaaten, sodass Sie frei reisen können, wohin Sie wollen.
    Aber arbeiten?
    Ich weiß nicht, ob die Arbeitsvoraussetzungen noch gelten. Schließlich musste man NT2 (Niederländisch) haben, um arbeiten zu können. Allerdings arbeiten Iren, Engländer, Polen und Iren länger als heute in den Niederlanden und sie sprechen sicherlich nicht alle Niederländisch.
    Es hängt also alles von der Art der Aufenthaltserlaubnis (jetzt Familie) und natürlich von der IND ab.
    Es ist deine Schwägerin. Wo ist dann dein Bruder, den sie geheiratet hat? Bleibt er in Italien?
    Biegen Sie links ab, biegen Sie rechts ab und Sie landen immer am IND.
    https://ind.nl/Paginas/Wijzigen-verblijfsdoel-verblijfsvergunning.aspx

    • Rob V. sagt oben

      Mit einer europäischen Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Mitgliedsstaates können Sie wie mit einem Visum maximal 90 Tage lang in anderen Mitgliedsstaaten Urlaub machen. Eine Arbeit im Nachbarland ist jedoch mit einer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich.

      Ausländer, die mit ihrem Partner in den Niederlanden leben, dürfen ohne Sprachanforderungen in den Niederlanden arbeiten. Der Ausländer erhält die gleichen Beschäftigungsrechte (also ist beispielsweise keine VVR-Arbeitserlaubnis erforderlich). Bei einem regulären niederländisch-ausländischen Paar besteht für den Ausländer zwar eine Integrationspflicht, er darf jedoch ab dem ersten Tag nach Ausstellung der VVR arbeiten. Wenn die VVR nach europäischen Regeln (Richtlinie 1/2004) ausgestellt wurde, besteht nicht einmal eine Integrationspflicht.

      Kurz gesagt: Wenn Sie mit einem europäischen Arbeitnehmer in die Niederlande migrieren, können Sie auch hier ohne Hindernisse arbeiten.
      Aber möchten Sie als Thailänder in die Niederlande auswandern, ohne dass Ihr europäischer Partner mit Ihnen umzieht? Das ist einfach nicht möglich. Und dann kann man auch die Arbeit (die daraus resultiert) vergessen.


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