Liebe Leserinnen und Leser,

Über alles, was dazu gehört, eine thailändische Freundin (oder „Schatz“, wie meine Landsfrau, die Inquisitorin und mittlerweile renommierte Autorin dieses Blogs, sie so schön nennt) in ein EU-Land zu holen, gibt es im Internet und natürlich auch auf dieser Blog.

Dennoch hoffe ich, Folgendes herausfinden zu können: Vereinzelt lese ich hier eine Reaktion eines Belgiers, der mit seiner thailändischen Geliebten in Spanien lebt (sorry, Inquisitor, ist nicht als Plagiat gedacht, sondern als Hommage!). Meine Frage ist nun, ob es für Spanien besondere Bedingungen gibt?

Ich wohne noch nicht dort, die Freundin lebt in Thailand und hat daher vorerst nichts in Sachen Visum. Nehmen wir nun an, dass ich in etwa einem Jahr in Spanien leben werde. Muss man auch über ein Mindestnettoeinkommen von 1.500 Euro verfügen, um jemanden einladen zu können und wie hoch ist das Einkommen bei ständigem Wohnsitz einer Freundin? Wie sieht es mit der Gesundheitsversorgung der Thailänder aus?

Der „Import“ direkt nach Spanien oder zunächst Belgien oder über Deutschland? Eine Person liest ziemlich viel!

Es scheint alles sehr virtuell und verfrüht zu sein, aber es gibt einen solchen Ausdruck: Schauen Sie, bevor Sie springen. Somit.

Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en).

Regards,

Roger


Lieber Roger,

Theoretisch sollte es für EU-/EWR-Staatsangehörige (Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum) möglich sein, sich frei niederzulassen, wenn sie anderswo in der EU/dem EWR leben. Auch Partner und unmittelbare Familienangehörige von außerhalb der EU/des EWR haben bestimmte Rechte, den EU-Bürger zu begleiten. Diese sind in der EU-Richtlinie 2004/38 „über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten“ festgelegt. Bitte beachten Sie: Die Richtlinie gilt nicht für EU-/EWR-Staatsangehörige, die in einem Mitgliedstaat leben, dessen Staatsangehörigkeit sie selbst besitzen. Aber ein Belgier, der für einen kurzen (bis zu 3 Monate) oder längeren Aufenthalt (Einwanderung) nach Spanien reisen möchte, kann sich daher auf die Richtlinie berufen. Nach dieser Richtlinie ist es beispielsweise für Nicht-EU-Bürger möglich, über ein vereinfachtes, entspanntes Verfahren kostenlos ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu erhalten. Auch die Einwanderung ist unter flexiblen Voraussetzungen möglich, sofern der Ausländer keine „unzumutbare Belastung“ für den Staat darstellt und keine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellt. 

Gemäß der Richtlinie (gemäß Artikel 2 Absatz 2) sind zumindest der Ehegatte und die minderjährigen Kinder für ein Verfahren nach dieser Richtlinie berechtigt. In der Richtlinie heißt es (nach Art. 3 Abs. 2b), dass auch „der Partner, mit dem der Unionsbürger nachweislich eine langfristige Beziehung führt“, in Frage kommt. Allerdings gibt es keine Vereinbarungen auf EU-Ebene, wenn es um eine solche Beziehung geht, jeder Mitgliedstaat hat seine eigenen Interpretationen/Regeln hierfür oder manchmal überhaupt keine Regeln. 

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass Spanien die Einwanderung eines Thailänders nur dann akzeptieren würde, wenn von einer Heirat die Rede ist. Zu meiner Überraschung würde Spanien auch die Einwanderung für Unverheiratete erlauben. Die spanischen Behörden (Ministerio del Empleo, Secretaria General de Inmigracion) erklären: 

„Er hat sich jedoch nicht mit der Frage befasst, ob eine Beziehung besteht, die auf jeden Fall als Kreditgeber für die Existenz eines Duradero-Vinkels gilt. In diesem Fall wurde die Existenz dieser Familie als eine eheliche Ehe anerkannt, bis zu einem Jahr, in dem sie sich in einer gemeinsamen Gemeinschaft befanden, und in diesem Fall wurde die Partnerschaftsbestätigung mit Sicherheit als stabil angesehen. Die Situationen zwischen Ehe und Paar müssen in Betracht gezogen werden, und zwar in jedem Fall, Unvereinbarkeiten untereinander.“ 

In diesem spanischen Text heißt es unter Berufung auf die maschinelle Übersetzung, dass auch Personen in einer langfristigen Beziehung teilnahmeberechtigt sind, wenn eindeutige Beweise für eine mindestens einjährige ausschließliche Beziehung vorliegen und dies durch dokumentarische Beweise nachgewiesen werden kann. 

Wenn Sie Ihren thailändischen Partner heiraten würden, kann es natürlich keine Diskussion darüber geben, ob der thailändische Partner als Familienmitglied eines EU-Bürgers anzusehen ist. Schließlich haben Sie als Nachweis eine Heiratsurkunde. Natürlich sollte dies eine legale und aufrichtige Ehe sein. Allerdings können die Behörden verlangen, dass die Heiratsurkunden in eine Sprache übersetzt werden, die die (spanischen) Behörden verstehen, und dass die Urkunden und die Übersetzung legalisiert werden (um die Echtheit der Dokumente sicherzustellen).  

Allerdings ist Spanien dafür bekannt, dass es sich mit einer ausländischen (thailändischen) Heiratsurkunde nicht zufrieden gibt, selbst wenn diese übersetzt und legalisiert ist. Die spanische Botschaft möchte außerdem, dass der EU-Mitgliedsstaat die Ehe anerkennt/bestätigt. Streng genommen verstößt dies gegen EU-Vorschriften, liegt aber daran, dass die Spanier die Richtlinie fehlerhaft in ihre nationale Gesetzgebung übernommen haben. Auch das spanische Außenministerium erkennt dies an, wie ich in der Vergangenheit von Anwälten (aktiv bei) gehört habe Foreignpartner.nl). Die Zusammenarbeit bei streng genommen falschen Anfragen bringt in der Regel das beste Ergebnis. Denn wenn es nicht so gemacht werden kann, wie es sollte, dann sollte es so gemacht werden, wie es kann. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, eine Beschwerde hierzu beispielsweise über EU Home Affairs bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die EU selbst arbeitet nicht sehr schnell, eine solche Beschwerde dient hauptsächlich administrativen Zwecken, damit Brüssel einen Mitgliedstaat für häufige Verstöße zur Rechenschaft ziehen und solche Maßnahmen bei der Erörterung politischer Reformen in der Zukunft berücksichtigen kann. 

In der Praxis könnten sowohl die spanische Botschaft als auch verschiedene Behörden in Spanien Ihnen einen Streich spielen. Auf ThaiVisa lese ich zum Beispiel regelmäßig Erfahrungen von EU-Bürgern, die mit ihrem thailändischen Partner für einen Kurzaufenthalt oder eine Einwanderung nach Spanien wollen und dann nicht nur nachweisen müssen, dass der EU-Mitgliedsstaat die Ehe anerkennt, sondern auch, dass sie das wollen um eine Reisekrankenversicherung einzusehen, einen thailändischen Polizeibericht (als Verhaltensbescheinigung), Flugtickets, eine Hotelbuchung oder einen anderen Unterkunftsnachweis usw.  

Theoretisch könnten Sie gemeinsam mit Ihrem Partner mit einem Kurzaufenthaltsvisum (Schengen-Visum Typ C) oder einem Langzeitaufenthaltsvisum (Schengen-Visum Typ D) nach Spanien reisen, dort eine Bleibe finden und sich beide in Spanien anmelden. Wenn ich die Erfahrungen jedoch so lese, ist es wahrscheinlich am besten, den Aufenthalt in Spanien zunächst selbst zu sichern und erst dann den Partner vorbeikommen zu lassen. Ich würde dann noch einmal sowohl bei der Botschaft in Bangkok als auch beim Einwanderungsministerium nachfragen, was die spanischen Behörden von Ihrem thailändischen Partner verlangen.  

Sie schreiben nicht, auf welcher Grundlage Sie mit Ihrem Partner in Spanien leben möchten. Ausgangspunkt ist, dass Sie und Ihr Partner keine unzumutbare Belastung darstellen und Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um über die Runden zu kommen. Sie können in Spanien als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Rentner arbeiten. Vorausgesetzt, Sie verfügen über ein ausreichendes Einkommen (es werden keine „ausreichenden“ Beträge angegeben, die Spanier können Beispielbeträge haben, aber solange Ihr Einkommen ausreicht, um alle Ihre Verpflichtungen zu erfüllen, und Sie keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen, sollten sich die Spanier nicht einmischen Liegen) kann Ihrem thailändischen Partner passieren, ohne dass weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Selbstverständlich müssen sie sich nach der Einwanderung registrieren und eine Krankenversicherung abschließen. Es besteht keine Verpflichtung zur Integration (Ablegen von Sprachprüfungen etc.).

Mein Fazit ist, dass Sie mit Ihrem thailändischen Partner in Spanien leben können, dafür aber verschiedene Wege einschlagen können. Das eine wird mehr Hindernisse und Kopfschmerzen mit sich bringen als das andere. Ich kann nicht sagen, was der beste Ansatz ist, schon allein deshalb, weil ich Ihre genaue Situation nicht kenne und die genauen Einwanderungsregeln, die die Spanier festlegen, nicht kenne oder weiß, wie einzelne spanische Beamte die Regeln erklären. Wie immer ist eine rechtzeitige Vorbereitung unerlässlich. Skizzieren Sie die Route(n), die Sie einschlagen möchten, geben Sie auf dem Papier klar an, wie Ihre Situation ist (Ihre Arbeits-/Einkommenssituation, Ihre Nationalität, ihre Nationalität, Ihr Familienstand usw.) und wenden Sie sich für weitere Informationen an die spanischen Behörden. Sehen Sie, ob ihre Antwort zu Ihnen passt und ob sie ein wenig mit den offiziellen EU-Anforderungen und den spanischen Anforderungen übereinstimmt. Von dort aus können Sie dann weiter planen. 

Abschließend möchte ich noch empfehlen, zusätzlich zur EU-Verordnung 2004/38 noch das folgende EU-Handbuch zu lesen, das dies in einfacheren Worten in Kapitel 3 (Seite 82) erklärt: 

http://ec.europa.eu/dgs/home-Angelegenheiten/was-wir-tun/Richtlinien/Grenzen-und-Visa/Visapolitik/docs/20140709_visa_code_handbook_consolidated_en.pdf

Sollten Sie trotz guter Vorbereitung dennoch nicht weiterkommen, können Sie sich an den EU-Ombudsmann Solvit wenden. Solvit kann unter anderem über die in meinen Quellen genannten Webseiten erreicht werden europa.eu/youreurope Klicken Sie auf die Schaltfläche „Hilfe oder Rat“. 

Auf dem Papier sollte das alles ein einfacher Prozess sein, aber es dürfte klar sein, dass er in der Praxis widerspenstig ist. Ich hoffe, Ihnen eine gute Basis für den Einstieg gegeben zu haben. Viel Glück! 

Regards, 

Rob V. 

PS: Gut zu wissen: Sobald Sie in Spanien leben, erhält Ihre Partnerin eine Aufenthaltskarte, aus der hervorgeht, dass sie Partnerin eines EU-Bürgers ist. Mit dieser Karte kann sie mit Ihnen visumfrei in alle EU-/EWR-Mitgliedsstaaten (einschließlich des Vereinigten Königreichs, solange es noch Mitgliedsstaat ist) und in die Schweiz reisen. Mit der Zeit könnten Sie auch gemeinsam nach Belgien zurückkehren, wo Belgien Ihnen keine eigenen nationalen Einwanderungs- oder Integrationsregeln mehr aufzwingen kann. Letzteres wird als EU-Route bezeichnet.

Ressourcen und nützliche Links:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/NL/TXT/?uri=celex:32004L0038 (verschiedene EU-Sprachen) 

http://europa.eu/youreurope/Bürger/Reisen/Einreise-Ausreise/non-eu-family/index_nl.htm (verschiedene EU-Sprachen)

http://europa.eu/youreurope/Bürger/Wohnort/Familie-Aufenthaltsrecht/Nicht-EU-Frau-Ehemann-Kinder/index_en.htm (verschiedene EU-Sprachen)

http://ec.europa.eu/dgs/innere-angelegenheiten/was-wir-tun/Richtlinien/Grenzen-und-Visa/visa-policy/index_en.htm (Englisch)

www.buitenlandsepartner.nl 

- - http://belgie-route.startseite.nl/

– http://extranjeros.empleo.gob.es/es/InformacionInteres/InformationenProcedimientos/CiudadanosComunitarios/hoja103/index.html
(Spanisch)

– http://www.exteriores.gob.es/Embajadas/BANGKOK/en/InformacionParaExtranjeros/Seiten/VisadosDeLargaDuracion.aspx (Spanisch, Englisch)

 

6 Antworten zu „Umzug nach Spanien und ein Visum für meine thailändische Freundin“

  1. Rob V. sagt oben

    Wenn ich jemanden enttäuscht habe, weil ich einmal nicht alle Quellen direkt verlinkt habe ... Das lag zum Teil daran, dass ich es aus dem Gedächtnis gemacht habe. Der kritische Leser wünscht sich natürlich eine genaue Quellenangabe, deshalb hier:

    Aus Foreignpartner.nl zitiere ich den pensionierten Anwalt Prawo (G. Adang):
    „Im Außenministerium in Madrid sind die EU-Vorschriften bestens bekannt.
    Die Konsulate tun dies nicht und ihre Mitarbeiter sind schlecht ausgebildet und/oder arbeiten mit einem lateinischen Engagement.“
    - http://www.buitenlandsepartner.nl/showthread.php?56998-Visum-ook-door-rechter-afgewezen-via-een-ander-land-een-optie&p=576948&viewfull=1#post576948

    Dass sie wissen, wie es in Madrid zu machen ist:
    „Spanien ist als erstes Wohnsitzland eine gute Wahl, da dieses Land nach einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof die Regeln einhält.“ — G. Adang
    - http://archief.wereldomroep.nl/nederlands/article/met-je-buitenlandse-partner-naar-nederland-20-tips?page=5
    — Mit Bezug auf die Rechtssache C-157/03 beim EU-Gerichtshof:
    - http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=nl&jur=C,T,F&num=C-157/03&td=ALL

    Aufgrund der Erfahrungen, dass in der Praxis in der spanischen Botschaft in BKK leider oft etwas schief geht, ist es einfach eine Frage der Themensuche zu Spanien im Forum „Visa und Einwanderung in andere Länder“ auf ThaiVisa. Dann wird es etwa ein Dutzend Themen geben, die ich hier nicht erwähnen werde.

    Dies dient lediglich einem vollständigeren Bild. Primärquellen und Nachschlagewerk sind natürlich die EU-Richtlinie 2004/38 und die Informationen des spanischen Einwanderungsministeriums (das diese EU-Vereinbarungen korrekt anwenden sollte). Eine praktische Erfahrung von gestern kann heute schon überholt sein.

  2. Jasper sagt oben

    Zusätzliche Frage an Ronnie: Ich möchte den gleichen Weg gehen und bin verheiratet. Die Ehe wird auch in den Niederlanden anerkannt, meine Frau hat sogar eine BSN erhalten. Ein offizielles Dokument über die Anerkennung gibt es allerdings nicht – es sei nicht vorgelegt worden, so der Beamte.
    Worin sollten diese Beweise für die spanischen Behörden dann bestehen?

    • Rob V. sagt oben

      Zusätzlich zur Eintragung bei Ihrer eigenen Gemeinde können Sie eine ausländische Ehe in eine niederländische Ehe umwandeln lassen, indem Sie sie bei der Abteilung Landelijke Taken eintragen lassen. Dies fällt unter die Gemeinde Den Haag. Sie können dann einen niederländischen Auszug aus der Eheschließung erhalten, fragen Sie jedoch nach einem für die internationale Verwendung.

      Theoretisch sollten natürlich die thailändischen Heiratsurkunden ausreichen (plus anerkannte Übersetzungen und Legalisierungen). Es besteht eine gute Chance, dass Spanien fälschlicherweise einen Nachweis verlangt, dass die Ehe von den Niederlanden anerkannt wird. Ein solcher niederländischer internationaler Auszug sollte sicherlich ausreichen, aber eigentlich ist eine Legalisierung der thailändischen Papiere durch die niederländische Botschaft schon mehr, als man sich wünschen kann (wobei die niederländische Legalisierung die Richtigkeit der thailändischen MinBuZa-Legalisierung bestätigt, das kann die spanische Botschaft tun, jedoch). selbst).

      Wenn Sie in den Niederlanden heiraten, können Sie den Auszug natürlich auch einfach bei Ihrer Gemeinde beantragen.

      Ps: Ronny und ich sind meines Wissens nicht dieselbe Person! 555 😉

  3. Daniel M. sagt oben

    Bei der letzten Antwort von Rob V. blinkt ein orangefarbenes Licht in meinem Kopf:

    „Ein niederländischer Auszug aus der Ehe für den internationalen Gebrauch“

    Ich verstehe das nicht ganz und mir fallen einige Fragezeichen ein.

    Ich selbst bin seit über 4 Jahren in Thailand verheiratet und meine Ehe ist in Belgien eingetragen.
    Meine Frau lebt seit 4 Jahren mit mir in Belgien und besitzt eine F-Karte (Personalausweis für Nicht-Belgier).

    Angenommen, ich würde nach Spanien auswandern, müsste ich dann auch einen Eheauszug für den internationalen Gebrauch beantragen, obwohl der Personen- und Warenverkehr innerhalb der EU frei ist?
    Wenn die Ehe in Ihrem EU-Land eingetragen ist, dann gilt das doch für die gesamte EU, oder?
    In Belgien gibt es auch ein Familienzusammensetzungszertifikat. Ist das nicht genug?

    Das sind Fragen, die ich stelle, auf die ich selbst keine Antwort weiß. Aber ich finde es hilfreich, darüber nachzudenken.

    • Rob V. sagt oben

      Lieber Daniel, diese Dinge muss man wirklich getrennt betrachten.

      1) Um sich nach den EU-Vorschriften mit Ihrem thailändischen Partner im Rahmen der flexiblen Regeln (einschließlich kostenlosem Schengen-Visum Typ C) für einen Urlaub oder eine Einwanderung niederzulassen, ist eine rechtsgültige Ehe ausreichend. Die einzige von der EU in der Richtlinie 2004/34 festgelegte Anforderung besteht darin, dass diese Heiratsurkunden/Papiere nicht gefälscht sein dürfen. Um sicherzustellen, dass die Papiere tatsächlich in Ordnung sind, kann der Mitgliedstaat eine Legalisierung (das thailändische Außenministerium und die zuständige europäische Botschaft in Thailand, die die Echtheit der Legalisierung durch das Außenministerium bestätigt) sowie eine offizielle Übersetzung in a beantragen Sprache, die der Mitgliedstaat versteht. In der Praxis gibt sich die spanische Botschaft damit nicht zufrieden, obwohl man in Madrid sehr gut weiß, wie es weitergehen soll. Spanien möchte fälschlicherweise ein offizielles Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Ehe auch im Land des EU-Bürgers bekannt und anerkannt ist. Sie sollten nicht wirklich fragen. Mit dieser bürokratischen Willkür oder Unwissenheit zu kooperieren, ist meist die pragmatischste Lösung.

      2) Ein niederländischer Staatsangehöriger kann die ausländische Eheschließung freiwillig (also optional) in eine niederländische Urkunde umwandeln. Dies erfolgt über Landelijke Taken in Den Haag. Sie können dann ganz einfach einen Auszug in den Niederlanden über Landelijke Taken oder eine englische/mehrsprachige internationale Version erhalten. Sie müssen sich nicht mehr um eine neue Urkunde/Legalisierung aus Thailand bemühen. Spanien ist mit diesem niederländischen Heiratsauszug zufrieden.

      „Nach der Legalisierung können Sie eine ausländische öffentliche Urkunde bei der Landelijke Taken-Abteilung der Gemeinde Den Haag registrieren lassen. (…) Eine legalisierte ausländische Urkunde entsteht durch die Eintragung in die Personenstandsregister der Gemeinde Den Haag. Dies hat den Vorteil, dass Sie jederzeit Kopien und Auszüge bei der Gemeinde Den Haag anfordern können. In diesem Fall müssen Sie die Urkunde nicht erneut im Ausland beantragen und beglaubigen lassen. ”

      Quelle:
      https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/legalisatie-van-documenten/vraag-en-antwoord/inschrijven-gelegaliseerde-buitenlandse-akte

      3) Wenn Sie als Einwohner der Niederlande gemeldet sind, müssen Sie eine ausländische Eheschließung Ihrer Heimatgemeinde melden. Auszüge hiervon werden von der Gemeinde nicht ausgestellt.

      „Lebst du in den Niederlanden? Dann müssen Sie Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft im Ausland in der Municipal Personal Records Database (BRP) eintragen. Leben Sie als niederländischer Staatsbürger im Ausland? Dann ist das nicht möglich“

      Quelle: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/trouwen-samenlevingscontract-en-geregistreerd-partnerschap/vraag-en-antwoord/trouwen-of-geregistreerd-partnerschap-sluiten-in-het-buitenland

      Wenn Sie also Niederländer sind und mit Ihrer thailändischen Frau in Belgien leben, gilt Nummer 3 nicht für Sie. Nach europäischen Vereinbarungen muss jede rechtsgültige Ehe in der gesamten EU anerkannt werden, der erste europäische Mitgliedstaat, der diese Ehe schließt oder registriert (sofern außerhalb Europas geheiratet wird), kann selbstverständlich Scheinehen untersuchen, denn betrügerische Ehen werden selbstverständlich nicht akzeptiert. Verschiedene spanische Beamte, unter anderem in der Botschaft in BKK, haben ein wenig Probleme mit diesen Regeln …

  4. Youri Janssen sagt oben

    Hallo,

    Wie seltsam, dass ich das zum ersten Mal lese! Ich dachte, das gelte nur für den afrikanischen Kontinent. Das Wichtigste ist, dass die Liebenden auf jeden Fall zusammen sein/bleiben können.
    Ich selbst halte diese Regeln für Unsinn, weil sie für das eine (Land) gelten und nicht für das andere Land. Sozusagen reine Heuchelei der Regierung.

    Wenn Sie und Ihr Angehöriger in ein anderes Land ziehen müssen, würde ich das tun
    Für einen Umzug nach Spanien, Frankreich, Belgien, Deutschland und in die Niederlande können Ihnen die folgenden Links weiterhelfen.

    http://www.smaragdexpress.nl/verhuizen-naar-spanje/

    http://www.smaragdexpress.nl/verhuizen-naar-belgie/

    http://www.smaragdexpress.nl/verhuizen-naar-frankrijk/

    http://www.smaragdexpress.nl/verhuizen-naar-duitsland/

    http://www.smaragdexpress.nl/verhuizen-naar-nederland/

    Das Unternehmen bietet mehrere Länder an, aber Sie können diese auf der Website nachlesen. Es ist ein gutes Unternehmen, das sich schnell und ordentlich um alles kümmert. Es lohnt sich auf jeden Fall, auf der Website nach weiteren Smaragd Express-Diensten zu suchen.


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