Lieber Herausgeber/Rob V.,

Diesen Monat werden wir ein Schengen-Visum für meine Frau beantragen. Meine Frau hat meinen Nachnamen, dieser steht auch in ihrem Pass.
Nun, ich sehe auf der Checkliste auf der Website von VFS Global (www.vfsglobal.com/netherlands/thailand/pdf/Checklist-for-visa-application-visiting-family-friends.pdf) in Abschnitt 2.3: Kopie der Namensänderungsbescheinigung, falls relevant.

Muss ich nun die thailändische Namensänderungsbescheinigung, die meine Frau vom örtlichen Ampur erhalten hat, in der Abteilung für konsularische Angelegenheiten in Bangkok ins Englische übersetzen?

Welche Erfahrungen haben Sie diesbezüglich gemacht? Oder gilt das in diesem Fall nicht für uns?

Regards,

Klaas Jan


Lieber Klaas-Jan,

Unterlagen zur Namensänderung sind nur dann erforderlich, wenn sie für die ordnungsgemäße Beurteilung eines Antrags relevant (d. h. notwendig) sind. Legt Ihre Ehefrau beispielsweise dem Antrag einen Nachweis über den Besitz eines Grundstücks oder einen Arbeitsvertrag bei, in dem ihr Geburtsname angegeben ist, muss der Beamte überprüfen können, ob sich der abweichende/alte Name auf ein und denselben Namen bezieht Person, die den Antrag stellt. Sie können dies also mit einem Dokument zur Namensänderung belegen. Wenn in allen von Ihnen eingereichten Dokumenten ihr aktueller Name angegeben ist, wie dies in ihrem Reisepass der Fall ist, liefert ein Dokument zur Namensänderung keine Informationen, die dem Entscheidungsbeamten helfen, eine gute Entscheidung über den Visumantrag zu treffen. Tatsächlich sorgt es für Verwirrung.

Legen Sie also nur dann ein Namensänderungsdokument bei, wenn es den Antrag für den Entscheidungsbeamten klarer und verständlicher macht. Stellen Sie dann sicher, dass das Dokument und die englische Übersetzung sowohl vom thailändischen Außenministerium als auch von der niederländischen Botschaft beglaubigt sind.

Bitte beachten Sie, dass die niederländischen Beamten ihren Antrag lesen können müssen. Daher müssen thailändische Belege ins Englische (oder Niederländisch, Deutsch, Französisch) übersetzt werden. Die Übersetzung und Legalisierung kostet Zeit und Geld, also lassen Sie sich von dieser Anforderung nicht in den Wahnsinn treiben. Einen thailändischen Kontoauszug oder ähnliches würde ich nicht übersetzen, auch wenn man kein Thai lesen kann, ist klar, wie viel THB auf dem Konto ist. Solange der Beamte also ein gutes Profil des Bewerbers erstellen und prüfen kann, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist alles in Ordnung.

Regards,

Rob V.

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