Lieber Rob/Herausgeber,

Ich bin Niederländerin, meine Frau ist Thailänderin und wir sind nun seit fast 6 Jahren nach thailändischem Recht verheiratet. Vor zwei Jahren erhielt sie ein Schengen-Visum für 90 Tage gemäß der EU-Richtlinie 2004/38/ER (Freizügigkeit von EU-Bürgern und ihren Ehepartnern); Wir sind dann gemeinsam nach Brüssel geflogen (und weiter mit dem Zug) und das hat alles gut geklappt.

Jetzt habe ich folgende Fragen. Ich arbeite derzeit in Schweden und meine Frau und mein Enkel möchten mich nicht länger als 90 Tage besuchen. Ich denke (Tickets sind noch nicht gekauft), dass sie nach Amsterdam fliegen und ich sie dort abholen werde, wir werden ein paar Tage in den Niederlanden bleiben und dann gemeinsam nach Schweden weiterfliegen. Ich möchte für sie ein weiteres „EU-Richtlinien“-Visum bei der schwedischen Botschaft in Bangkok beantragen, da Schweden das Hauptziel der Reise ist.

  • Frage 1: Kann sie mit AMS fliegen? Und
  • 2: Können wir zunächst ein paar Tage in NL bleiben? oder
  • 3: Ist es besser, noch einmal ein Visum in Belgien zu beantragen und nach Brüssel zu fliegen und ich sie dort abzuholen?

Für den Enkel habe ich die erforderlichen zusätzlichen Papiere (Einverständniserklärung der Eltern, Reisepass, Geburtsurkunde), aber ich vermute, dass ich für ihn ein „reguläres“ 90-Tage-Schengen-Visum (Typ C) beantragen muss, da ich gelesen habe, dass nur die Richtlinie gilt für einen Ehepartner, ihre Eltern und ihre Kinder, nicht für Enkelkinder, oder irre ich mich?

Ich denke, dass es am einfachsten ist, dies in derselben Botschaft wie meine Frau zu tun (Schweden oder Belgien?). Ich habe der schwedischen Botschaft bereits zweimal geschrieben, aber sie verweisen mich stoisch auf die Website, die diese Informationen nicht bereitstellt.

Soll ich als Reisegrund des Enkels „Tourist“ oder besser „Familie besuchen“ aufschreiben?


Lieber Peter,

Ein Visum muss über den Mitgliedstaat beantragt werden, der das Hauptreiseziel ist. Die Ein- und Ausreise ist über jeden Mitgliedstaat gestattet. Gibt es keinen eindeutigen Hauptzielmitgliedstaat, muss das Visum im Mitgliedstaat der beabsichtigten Einreise beantragt werden.

Die Antworten lauten also:

1. Ja, AMS ist in Ordnung.
2. Ja, es kann sinnvoll sein, wenn Sie nachweisen bzw. glaubhaft machen können, dass das Hauptreiseziel Schweden ist. Und natürlich, dass Sie ein Ehepaar gründen und mit dem kostenlosen Visum reisen, wobei die Mindestregeln gelten, die für ein normales Visum gelten würden.
3. Keine Gründe, es sei denn, es ist bequemer für Sie.

4. Die Richtlinie gilt unter anderem für „Verwandte in direkter absteigender Linie sowie für Verwandte des Ehegatten oder Partners (im Sinne von Artikel 2 Buchstabe b), die jünger als 21 Jahre sind oder unterhaltsberechtigt sind“.

In einfachem Niederländisch: Die Regeln gelten für alle Familienmitglieder unter 21 Jahren, sowohl für Ihre Kinder als auch für die Enkelkinder. Der Reisezweck für Ihre Ehefrau und Ihr Enkelkind ist daher: Sonstiges -> begleitendes EU/EWR-Familienmitglied (mitreisendes EU/EWR-Familienmitglied).

Kaufen Sie natürlich niemals ein Ticket, bevor das Visum ausgestellt wurde. Für ein gewöhnliches Visum reicht eine Flugreservierung, für ein Visum nach der Richtlinie 2004/38 ist das nicht einmal gesetzlich vorgeschrieben, sondern stellt natürlich einen geringen Aufwand dar und viele Beamte sind damit sehr zufrieden.

Schweden kennt die Regeln für die kostenlose und einfache Erteilung eines Visums für EU-Familienangehörige gemäß der Richtlinie 2004/38, sodass im Prinzip alles für Sie reibungslos verlaufen sollte.

Mit freundlichen Grüßen,

Rob V.

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